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Raimund 04.10.2011 13:59

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
ist das eigentlich erlaubt?

Rotwild treiber 05.10.2011 02:50

keine Beleuchtung meinst du ?;)

maifelder 05.10.2011 07:54

Nun ja, eigentlich nicht.

Aber die KR haben genau den Tipp in Roth und in Köln gegeben. Wenn Du handwerkliches Geschick hast, fällt es nicht auf.

Es sind bis jetzt aber bei einpaar wenigen Ausnahmen geblieben, wenn aber jetzt jeder mit abgedrehmelten Ohren kommt, wird man auch hier sicherlich hellhörig werden.

kampftreter 10.10.2011 17:11

Helme sollen 2012 nicht mehr von KR auf Risse geprüft werden ;)
Verantwortung der Betriebssicherheit obliegt dem Anwender...

Änderung der SpO ist beantragt worden...
Es wird nur noch Sitz des Helmes // geschlossener Kinnriemen geprüft .

LidlRacer 10.10.2011 18:38

Zitat:

Zitat von kampftreter (Beitrag 654454)
Helme sollen 2012 nicht mehr von KR auf Risse geprüft werden ;)
Verantwortung der Betriebssicherheit obliegt dem Anwender...

Änderung der SpO ist beantragt worden...
Es wird nur noch Sitz des Helmes // geschlossener Kinnriemen geprüft .

Ist das jetzt Spass (wie der Smiley andeutet) oder was?
Ansonsten Quellenangabe bitte!

Thorsten 10.10.2011 21:28

Ich habe das auch von höchster Ebene gesagt bekommen. Es stimmt also.

Jedoch ist nach meiner Erinnerung nur gestrichen worden, dass die weiterhin vorgeschriebene Unbeschädidgtheit des Helmes nicht mehr durch eine Sichtprüfung nachgeprüft werden MUSS. Das Ergebnis unserer Diskussion war, dass es aber weiterhin geprüft werden KANN. Ein völliges Verzichten auf die Prüfung würde dazu führen, dass man die Helmpflicht auch gleich abschaffen könnte. Zwei mit Tesafilm zusammengeklebte Helmhälften, die einen prima Sitz auf dem Kopf haben - schönen Dank. In Hessen bitte weiterhin auf die althergebrachte Kontrolle einstellen!

LidlRacer 10.10.2011 22:35

Kann man da vielleicht noch Details erfahren?
Wer hat die Änderung beantragt und wer hat jetzt wann darüber zu entscheiden?

GrrIngo 10.10.2011 22:57

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 654557)
[..]
Jedoch ist nach meiner Erinnerung nur gestrichen worden, dass die weiterhin vorgeschriebene Unbeschädidgtheit des Helmes nicht mehr durch eine Sichtprüfung nachgeprüft werden MUSS. Das Ergebnis unserer Diskussion war, dass es aber weiterhin geprüft werden KANN.

D.h. eigentlich keine Änderung zum bisherigen Zustand. Man muss also davon ausgehen, dass bei den Aerohelmen weiterhin genau hingeschaut werden wird, da 'Unbeschädigtheit' laut DTU nicht das gleiche bedeutet wie 'Funktionssicherheit unbeeinträchtigt' laut Helmhersteller, und kann seine Tüte bei Anzeichen eines Risses oder einer Delaminierung im Bereich der Ohrenklappen getrost in Richtung Trainingsequipment verschieben.

Gruß
GrrIngo


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