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drullse 11.08.2009 11:30

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 263024)
Wieso nicht, die müssen doch nicht mehr zahlen nach den Bestimmungen.
Wenn du das aber so genau weißt, dann verrate uns doch was gezahlt wurde. Ansonsten ist dein Posting nicht besonders aussagekräftig.
EDITH: Ich hoffe, sie haben nicht noch weniger gezahlt!

Nein, nicht weniger. Ne Zahl werde ich Dir nicht nennen, kannst Du ja mal selbst abfragen.

Jahangir 11.08.2009 11:34

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 263027)
Nein, nicht weniger. Ne Zahl werde ich Dir nicht nennen, kannst Du ja mal selbst abfragen.

Meinst du ich bekomme eine Antwort hierauf?

drullse 11.08.2009 11:50

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 263028)
Meinst du ich bekomme eine Antwort hierauf?

Keine Ahnung - wenn Du glaubhaft darlegen kannst, warum Du die Zahl haben möchtest...

Aber wenn nicht, wieso glaubst Du, dass ich Dir hier Zahlen nenne?

OnT: mich würde mal interessieren, was passiert, wenn mehr Veranstalter so denken wie KD und einfach nix mehr zahlen. Irgendwann müsste ja mal von Seiten der DTU gehandelt werden...

DasOe 11.08.2009 12:00

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 262998)
Da steht kein Wort von international oder national im Zusammenhang mit Genehmigungen. Da steht nur was zur Zeitnehmung im Wettkampf von Deutschen und Internationalen Meisterschaften. Handwerklich eine ganz miese Bestimmung, weil die Überschrift des § kaum was mit dem Inhalt zu tun hat!

Cengiz, mir ist klar worauf Du hinaus willst, das habe ich mit einigen KR-Kollegen vor zwei Jahren auch schon versucht. Alleine die redaktionelle Überarbeitung der VSO und SpO brachte fast 100 Korrekturen, da waren wir von einer inhaltlichen Anpassung noch sehr weit entfernt.:(

Das "Problem" ist, dass die SpO und VSO in den letzten Jahren eine schrittweise Anpassung an das ITU-Regelwerk erfahren hat, jedoch keine wirklich inhaltliche (dringend notwendige) Neustrukturierung. Hinzu kommt, dass ich natürlich über die vielen Jahre alle Änderungen quasi "im Kopf" habe und die ursprüngliche Intention einzelner Paragraphen noch kenne (so auch die des §16 VSO). Das entzieht sich natürlich völlig der Kenntnis eines späteren Einsteigers und es entsteht der von Dir geschilderte Eindruck, den ich auch erstmal für mich "entdeckt" habe und Dir und anderen volles Verständnis entgegenbringe.

Jahangir 11.08.2009 12:02

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 263038)
OnT: mich würde mal interessieren, was passiert, wenn mehr Veranstalter so denken wie KD und einfach nix mehr zahlen. Irgendwann müsste ja mal von Seiten der DTU gehandelt werden...

Darum geht es doch gerade in diesem Fred. Was soll eine Abgabe, wenn diese nur von der Marktmacht abhängig ist? Wieso soll der eine die Abgabe leisten und der andere verzichtet dankend? Wer zahlt wieviel? Alles Fragen, die die DTU ignoriert und nichts macht. Solange genug Geld für die Funktionäre reinkommt, ist denen alles egal bzw. gehen sie Widerständen aus dem Weg.

Jahangir 11.08.2009 12:09

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 263038)
Keine Ahnung - wenn Du glaubhaft darlegen kannst, warum Du die Zahl haben möchtest...

Aber wenn nicht, wieso glaubst Du, dass ich Dir hier Zahlen nenne?

OnT: mich würde mal interessieren, was passiert, wenn mehr Veranstalter so denken wie KD und einfach nix mehr zahlen. Irgendwann müsste ja mal von Seiten der DTU gehandelt werden...

Da ich eh Urlaub habe, nehme ich mir die Zeit und diktiere noch schnell einen Brief in meine Spracherkennung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich eine aussagekräftige Antwort erhalte.

DasOe 11.08.2009 12:11

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 263011)
Danke! Das ist ja dann sehr aufschlussreich. Als DM ist Roth von der Veranstalterabgabe befreit,

Jein ;)

erstmal, wer ist Veranstalter und wer ist Ausrichter:

Zitat:

Veranstalter ist die DTU oder der Landesverband der die sportrechtliche Genehmigung erteilt; Ausrichter ist, wer vor Ort für die Organisation und Durchführung verantwortlich zeichnet
Zitat:

Aufgaben des Veranstalters:
- Erteilung der sportrechtlichen Genehmigung
- namentliche Benennung des Schiedsgerichtes
- Wettkampfgericht (Kampfrichter)
- Durchführung der Dopingkontrollen

Aufgaben des Ausrichters:
- Erstellen der Ausschreibung
- die Einholung der notwendigen Genehmigungen
- die Entscheidung über die Zulassung (von Athleten) zum Wettkampf
- die Bereitstellung der Wettkampfstätten in wettkampffähigem Zustand
- Organisation und Abwicklung des Wettkampfes einschließlich die Betreuung der Athleten, der Zeitnahme, des Ergebnisdienstes und der Siegerehrung
etc. pp.
Die Bezeichnung "Veranstalterabgabe" ist deswegen irreführend, weil sie aus einer Zeit stammt in der die Begrifflichkeiten noch etwas anders definiert waren. Auch eine Definition, die einer dringenden Änderung bedarf.

DasOe 11.08.2009 12:18

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 263018)
Der Streit entsteht doch erst durch seltsame und ungerechte Bestimmungen.

Meiner persönlichen Meinung nach, ist es sicher kein Thema, wenn eine vernünftige Leistung mit einer Abgabe einhergeht.

Mein Vorschlag lautet deshalb auch schon, dass man einen Servicekatalog oder Leistungskatalog aufstellt, der eine Basisleistung des Verbandes enthält und sich dann Veranstalter, entsprechend ihres Budgets, weitere Leistungen modular daraus wählen können und die nach vereinbarten (Qualitäts)parametern in Rechnung gestellt werden.

Das verstehe ich unter Transparenz und Planungssicherheit für alle Beteiligten.


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