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LidlRacer 20.07.2009 23:21

@tobi_nb

Wenn ich Dich recht verstehe, willst Du den Preis für das Abwasser/Kubikmeter billig rechnen, indem Du die hohe Kubikmeterzahl ansetzt.

Tatsächlich bezahlen willst Du dem Vermieter aber nur die geringere Kubikmeterzahl.
Von allen Mietern zusammen würde der Vermieter also nur 8000 Kubikmeter bezahlt bekommen, während er an das Versorgungsunternehmen für 9500 zahlt. Den Rest soll er anscheinend aus eigener Tasche zahlen.

trifi70 scheint mir das gleiche zu meinen.

Da sehe ich bei Dir ein Logikproblem, das Deine Chancen vor Gericht nicht gut aussehen lässt ...

tobi_nb 20.07.2009 23:24

Zitat:

Zitat von trifi70 (Beitrag 254544)
Ich hoffe ich konnte es verständlich darlegen. Gute Nacht.

Ja konntest du, besten Dank! :-)

Onnomax 20.07.2009 23:26

Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 254520)

Normalerweise gibt es doch hier keine 20% Messverluste, oder??

errechnet man nun also meine Kosten:

20.000EUR/ 9.500m³(Summe Wasserversorgungsunternehmen)* 100m³ = 210,00 EUR
oder
20.000EUR/ 8.000m³(Summe Zwischenzähler)* 100m³ = 250,00 EUR

Ähhh.... wegen 40 Euro strittiger Kosten ist aber der Gerichtstermin nicht, oder?

tobi_nb 20.07.2009 23:29

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 254552)
@tobi_nb



Da sehe ich bei Dir ein Logikproblem, das Deine Chancen vor Gericht nicht gut aussehen lässt ...

Ich hab's erkannt, aber manchmal braucht man die Sichtweise anderer. Besten Dank.

tobi_nb 20.07.2009 23:31

Zitat:

Zitat von Onnomax (Beitrag 254556)
Ähhh.... wegen 40 Euro strittiger Kosten ist aber der Gerichtstermin nicht, oder?


Nein natürlich nicht, es geht um die generelle Abrechnung.

War die nachvollziehbar und richtig, ich somit in Zahlungsverzug und die Klage berechtigt, oder eben nicht.

Onnomax 20.07.2009 23:32

Na dann viel Glück.

Marc


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