![]() |
Beim Onkel Jürgen war es doch genauso.
Ich fordere somit die sofortige Rehabilitätation von Jürgen Zäck. :Huhu: |
Es gilt auch immer noch 'in dubio pro reo'.
Man kann nicht eindeutig beweisen, dass sie gedopt hat, weil ebenso die Möglichkeit besteht, dass der hohe Wert aufgrund von den kontaminierten Nahrungsmitteln entstand. |
Zitat:
Die Frage der Nachweisbarkeit einer wissentlichen oder zufälligen Einnahme ist jedoch eher rhetorisch und deswegen aus meiner (nicht juristisch vorgebildeten) Sicht problematisch. Ein Beispiel: Wenn ein Sportler mit seiner Freundin/Frau abspricht, dass Sie ihm ein konkretes auf der Dopingliste stehendes Mittel ins Essen mixt und er nicht weiß, wann und wie er das Mittel einnimmt, ist das dann kein Doping mehr? Die Frau/Freundin könnte bei einer evtl. Befragung ja auf ihr Zeugenverweigerungsrecht verweisen. Und wenn der Sportler kein Geständnis ablegt, kann eine verbotene wissentliche Einnahme nicht bewiesen werden. Auch das widerspräche meinem Rechtsempfinden :Nee: . Von daher eine spannende Diskussion. |
Zitat:
Kritiker hielten dem entgegen, dass er trotzdem mit Leichtigkeit die Einkaufsquelle angeben könne, dazu müsse er nur ein wenig nachdenken und seine Kreditkartenabrechnung rauskramen. Zudem würde es reichen, den Produktnamen und das ungefähre Kaufdatum zu erinnern. Rebekah Keat hat genau das getan und die Kontamination konkret nachgewiesen. Grüße, Arne |
Zitat:
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
:Cheese: |
Zitat:
Solltest Du die alte Frau auch noch kennen, richt das sogar sehr stark nach Heimtücke und Verschwörung. Also Vorsicht: Du stehst mit Deinem Post kurz vor einer längeren U-Haft. ;) |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:37 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.