Zitat:
Zitat von Peter
(Beitrag 26166)
Bin mir dennoch sicher, dass er nicht für Diebstahl verantwortlich gemacht werden kann.
Gruß
Peter
|
Doch, unter Umständen schon.
Zitat triathlon-Magazin Nr. 44|April 2006, S. 94:
Zitat:
Für den Rennradverlust kann den Veranstalter eine Haftungsverpflichtung treffen entweder, wenn er bei zulässigem Haftungsausschluss grob fahrlässig oder gar vorsätzlich seine Sicherungsverpflichtungen verletzt hat oder aber bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung, wenn er zuviel will und einen Generalhaftungsausschluss formularmäßig vereinbart.
|
|