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-   -   Was heißt es gilt STVO?? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=6658)

amontecc 02.01.2009 10:21

Dass die StVO einzuhalten ist steht schon in der Sportordnung unter dem Punkt G1d.
Gemeldete Zuwiederhandlungen werden wie Regelverstöße gehandhabt.

Das heißt automatisch, dass bei jeder genehmigten Veranstaltung, egal ob abgesperrt oder nicht, die StVO einzuhalten ist! Man müsste es eigentlich nicht mal in der Ausschreibung erwähnen wenn man auf die Sportordnung verweist.

Nicht umsonst werden je nach Radstrecke vom Amt jede Menge Auflagen gemacht (Ampelabschaltungen, Polizei, Streckenposten), damit ein "Rennbetrieb" möglich ist.

Und ja, eigentlich müsste jeder Teilnehmer eine Beleuchtungsanlage nach StVO mit sich führen... ;-)
(Schutzbleche sind glaub ich nicht vorgeschrieben, obwohl die bei Regen auch im "Rennen" ziemlich Sinn machen!)

LidlRacer 02.01.2009 11:43

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 174036)
Und ja, eigentlich müsste jeder Teilnehmer eine Beleuchtungsanlage nach StVO mit sich führen... ;-)

Da muss ich auch mal wieder was kluges scheißen:
"Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit."
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__67.html

Aber außerhalb von Rennen müsste man theoretisch tatsächlich auch bei schönstem Sonnenschein eine Lichtanlage dabei haben. Hat schon jemals irgendwer deswegen Ärger bekommen?

Frieder 02.01.2009 12:27

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 174075)
Aber außerhalb von Rennen müsste man theoretisch tatsächlich auch bei schönstem Sonnenschein eine Lichtanlage dabei haben.

Und nicht nur die Lichtanlage - das Rad müsste mit jeder Menge Strahlern (1 vorne, 1 hinten, 4 in den Laufrädern und 4 an den Pedalen) sowie einer Klingel ausgestattet sein! :Lachanfall:

phonofreund 02.01.2009 16:45

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 174075)
Da muss ich auch mal wieder was kluges scheißen:
"Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit."
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__67.html

Aber außerhalb von Rennen müsste man theoretisch tatsächlich auch bei schönstem Sonnenschein eine Lichtanlage dabei haben. Hat schon jemals irgendwer deswegen Ärger bekommen?

In bestem total bescheuertem Rechtsdeutsch verfasst. Ich krieg die Krise, wenn ich so einen Mist lese........
Aber: es interessiert keinen Polizisten, wenn man mit dem Rennrad oder MTB ohne das alles aufgeführte unterwegs ist. Die meckern höchstens, wenn man einen gut zu befahrenen Radweg nicht benutzt. Und da sind es meist "normale" Autofahrer, die sich als Oberlehrer aufspielen. (Um am nächsten Stopschild ohne anzuhalten weiterfahen.....)

Volkeree 03.01.2009 11:10

Zitat:

Zitat von phonofreund (Beitrag 174195)
Aber: es interessiert keinen Polizisten, wenn man mit dem Rennrad oder MTB ohne das alles aufgeführte unterwegs ist.

Stimmt!

Zitat:

Zitat von phonofreund (Beitrag 174195)
Die meckern höchstens, wenn man einen gut zu befahrenen Radweg nicht benutzt.

Und da auch nur die Idioten! Man macht ja da so seine Erfahrung und spricht mit anderen....

Volker


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