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Dass die StVO einzuhalten ist steht schon in der Sportordnung unter dem Punkt G1d.
Gemeldete Zuwiederhandlungen werden wie Regelverstöße gehandhabt. Das heißt automatisch, dass bei jeder genehmigten Veranstaltung, egal ob abgesperrt oder nicht, die StVO einzuhalten ist! Man müsste es eigentlich nicht mal in der Ausschreibung erwähnen wenn man auf die Sportordnung verweist. Nicht umsonst werden je nach Radstrecke vom Amt jede Menge Auflagen gemacht (Ampelabschaltungen, Polizei, Streckenposten), damit ein "Rennbetrieb" möglich ist. Und ja, eigentlich müsste jeder Teilnehmer eine Beleuchtungsanlage nach StVO mit sich führen... ;-) (Schutzbleche sind glaub ich nicht vorgeschrieben, obwohl die bei Regen auch im "Rennen" ziemlich Sinn machen!) |
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"Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit." http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__67.html Aber außerhalb von Rennen müsste man theoretisch tatsächlich auch bei schönstem Sonnenschein eine Lichtanlage dabei haben. Hat schon jemals irgendwer deswegen Ärger bekommen? |
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Aber: es interessiert keinen Polizisten, wenn man mit dem Rennrad oder MTB ohne das alles aufgeführte unterwegs ist. Die meckern höchstens, wenn man einen gut zu befahrenen Radweg nicht benutzt. Und da sind es meist "normale" Autofahrer, die sich als Oberlehrer aufspielen. (Um am nächsten Stopschild ohne anzuhalten weiterfahen.....) |
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Volker |
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