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aussunda 23.10.2008 12:49

Zitat:

Zitat von kaiseravb (Beitrag 145359)
Kannst ihn glaub ich bei jeder Polizeidienststelle abgeben oder per Post an die Behörde/Gemeinde/pipapo schicken, die das Fahrverbot "verursacht" ;) hat. War zumindest bei mir so, wenn ich mich recht erinnere.

Das stimmt. Mein Schwager wurde in Stuttgart geblitzt,und dort mußte er den Schein auch abgeben.

Es zählt übrigens der Eingangsstempel bei der Polizei. Soll heißen:

Wenn Du den Schein am Donnerstag abschickst, der am Samstag ankommt und am Montag erst gestempelt wird (ist wirklich so passiert) dann zählt das Fahrverbot ab Montag.

P. S. Ist aber gut für die Radform :Cheese: :Cheese:

Ausdauerjunkie 23.10.2008 13:02

Ich wußte gar nicht, daß das so human gehandhabt wird, daß man sich die Abgabezeit raussuchen kann? Ist ja dann meist gar keine Strafe, wenn ich ihn z.B abgebe, weil ich eh 4 Wochen nach Hawaii fliege...

Wagnerli 23.10.2008 13:05

Das ist nur beim ersten Mal so,dann nicht mehr.

Pascal 23.10.2008 13:09

Steht das nicht im Kleingedruckten des Bescheides?

Speedy Gonzales 23.10.2008 14:28

Aha ..... da nimmt jemand am "staatlich geförderten Spritsparprogramm" teil. :Cheese: :Lachanfall:

aussunda 23.10.2008 14:34

Wenn man besoffen fährt, ist der Lappen auch sofort weg!!!

Speedy Gonzales 23.10.2008 14:36

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
:Cheese: :Lachanfall:

Rhing 23.10.2008 14:50

Es ist so, wie's auf der Flensburg-Seite steht: Abgabe bei der Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat. Wenn Du ihn da nicht selbst abgeben kannst/willst, sondern per Post schickst, kommt die Postlaufzeit dazu. Andere Dienststellen/Polizei sind nicht zur Entgegennahme verpflichtet. Das wird auch abgelehnt, weil "damit ja so viel Verwaltungsaufwand verbunden ist". Nehmen sie ihn an, zählt der Tag der Abgabe bzw. Abholung mit, d.h. Du kannst ihn abends abgeben und entsprechend später morgens abholen, hast den Tag "gespart". Bleibt also, sich bei der Polizeidienststelle Deines Vertrauens freundlich zu erkundigen.


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