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Zitat:
Es zählt übrigens der Eingangsstempel bei der Polizei. Soll heißen: Wenn Du den Schein am Donnerstag abschickst, der am Samstag ankommt und am Montag erst gestempelt wird (ist wirklich so passiert) dann zählt das Fahrverbot ab Montag. P. S. Ist aber gut für die Radform :Cheese: :Cheese: |
Ich wußte gar nicht, daß das so human gehandhabt wird, daß man sich die Abgabezeit raussuchen kann? Ist ja dann meist gar keine Strafe, wenn ich ihn z.B abgebe, weil ich eh 4 Wochen nach Hawaii fliege...
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Das ist nur beim ersten Mal so,dann nicht mehr.
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Steht das nicht im Kleingedruckten des Bescheides?
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Aha ..... da nimmt jemand am "staatlich geförderten Spritsparprogramm" teil. :Cheese: :Lachanfall:
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Wenn man besoffen fährt, ist der Lappen auch sofort weg!!!
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:Cheese: :Lachanfall:
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Es ist so, wie's auf der Flensburg-Seite steht: Abgabe bei der Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat. Wenn Du ihn da nicht selbst abgeben kannst/willst, sondern per Post schickst, kommt die Postlaufzeit dazu. Andere Dienststellen/Polizei sind nicht zur Entgegennahme verpflichtet. Das wird auch abgelehnt, weil "damit ja so viel Verwaltungsaufwand verbunden ist". Nehmen sie ihn an, zählt der Tag der Abgabe bzw. Abholung mit, d.h. Du kannst ihn abends abgeben und entsprechend später morgens abholen, hast den Tag "gespart". Bleibt also, sich bei der Polizeidienststelle Deines Vertrauens freundlich zu erkundigen.
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