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Waschbär 19.07.2024 17:13

Mache ich auch. Mit Rahmennummer usw. Gibt mir irgendwie ein gutes Gefühl. Auch Ausweisnummer usw. vom Verkäufer.

StefanW. 19.07.2024 19:01

Zitat:

Zitat von ritzelfitzel (Beitrag 1751756)
Würdet ihr als Käufer/Verkäufer beim Kauf/Verkauf über die gängigen Plattformen (Kleinanzeigen, etc.) auf einen Kaufvertrag bestehen?

Du kannst ein Fahrrad nicht ohne Kaufvertrag kaufen/verkaufen. ;)

michaw 19.07.2024 19:34

Ohne Vertrag geht gar nichts. Einerseits schützt er den Verkäufer weil hier alles was zugesichert wurde dokumentiert ist und auch der Käufer braucht den im Zweifelsfall als Eigentumsnachweis ( Diebstahl ). Mit Vertrag und originaler Rechnung haben die Käufer was in der Hand. Ich als Verkäufer habe auch ein Dokument welches alle Bedingungen beschreibt.

Aus Erfahrung kann ich sagen das letztendlich die Käufer immer dankbar waren ein solches Dokument zu bekommen.

Es gibt genug Vorlagen, ich nutze immer die vom ADFC.


Grüße

Michael

Matthias75 19.07.2024 20:14

Zitat:

Zitat von Waschbär (Beitrag 1751759)
Mache ich auch. Mit Rahmennummer usw. Gibt mir irgendwie ein gutes Gefühl. Auch Ausweisnummer usw. vom Verkäufer.

Meine Ausweisnummer würde ich nicht rausgeben, erst recht nicht an mir Unbekannte. Selbst mit einer Ausweiskopie wäre ich sehr vorsichtig. Die offizielle Empfehlung ist hier, alle nicht zur Identifikation erforderlichen Daten zu schwärzen. Der Ausweis kann vorgezeigt werden, um die Identität zu überprüfen, aber eine Kopie würde ich einem Unbekannten nicht an die Hand geben.

Ansonsten, siehe Stefan: Ein Stück Papier mit zwei Unterschriften braucht es in D nicht, damit ein (Kauf)Vertrag zustande kommt.

M.

Meik 19.07.2024 20:55

Ich würde im Leben nicht ohne schriftlichen Vertrag VERkaufen, alleine schon um einen Nachweis des gültigen Gewährleistungsausschlusses beim Privatverkauf zu haben.

Ausweisnummer ist kein Fehler, vor allem wenn sich später das Rad doch als Hehlerware herausstellen sollte. Eine Möglichkeit irgendwo die Nummer zu prüfen wie beim KFZ hat es beim Fahrrad ja leider nicht. Ist dann aber IMHO auch eine Preisfrage, beim alten Schätzchen für einen kleinen 3stelligen Betrag würde ich noch keinen riesen Aufwand treiben, kaufe ich im hohen 4stelligen Bereich würde ich das schon alles sauber dokumentieren wollen.

Matthias75 19.07.2024 22:30

Ernst gemeinte Frage: Welchen Mehrwert versprecht ihr euch von der Ausweisnummer, wenn selbst öffentliche Stellen darauf verzichten oder sogar darauf hinweisen, dass Name, Anschrift und geg. Gültigkeitsdauer für eine Identifikation der Person ausreichend sind?

M.

Meik 20.07.2024 00:02

https://assets.adac.de/image/upload/...vat_gbsh2r.pdf

Gute Frage, ich bin davon ausgegangen dass sich da ein paar Leute bei den Musterkaufverträgen Gedanken darum gemacht haben warum das Feld "Ausweisnummer" dort immer enthalten ist. :Gruebeln:

Matthias75 20.07.2024 08:00

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 1751779)
https://assets.adac.de/image/upload/...vat_gbsh2r.pdf

Gute Frage, ich bin davon ausgegangen dass sich da ein paar Leute bei den Musterkaufverträgen Gedanken darum gemacht haben warum das Feld "Ausweisnummer" dort immer enthalten ist. :Gruebeln:

Interessant. :Gruebeln:

Was mir noch eingefallen ist: Unabhängig vom Kaufvertrag, der gegebenenfalls schon durch den vorangegangenen Schriftwechsel zustande gekommen ist, würde ich auf jeden Fall die Übergabe in vertragsgemäßem/vereinbartem Zustand bestätigen bzw. die Zahlung quittieren lassen. Rechtlich sind das zwei Baustellen.

Ist auch so in dem ADAC-Muster: Erst Unterschrift für den Vertrag, dann für die Übergabe/Zahlung.

M.


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