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Stefan 19.07.2022 08:31

Zitat:

Zitat von Steppison (Beitrag 1671380)
...Ist das dann ein EFH oder 3-WE-Haus?

Eher ein gesellschaftliches Problem. An anderer Stelle müssen dafür Grünflächen zugebaut werden.
Ich kenne aber auch einen Fall, wo eine inzwischen 96jährige Frau Ärger mit Mietern hatte, deswegen leerwerdende Wohnungen nicht neu vermietete und seit >10 Jahren alleine in eine 3-WE-Haus wohnt. Das Geld braucht sie nicht und Ärger hat sie seither nicht mehr. Verstehen kann ich sie, aber Wohnungsnot wird so nicht gelindert.

MattF 19.07.2022 08:42

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1671381)
Ich kenne aber auch einen Fall, wo eine inzwischen 96jährige Frau Ärger mit Mietern hatte, deswegen leerwerdende Wohnungen nicht neu vermietete und seit >10 Jahren alleine in eine 3-WE-Haus wohnt. Das Geld braucht sie nicht und Ärger hat sie seither nicht mehr. Verstehen kann ich sie, aber Wohnungsnot wird so nicht gelindert.

Meine Mutter (89) wollte ihre Einliegerwohnung erst auch nicht mehr vermieten aber jetzt ist sie doch froh, dass noch jemand mit im Haus wohnt.

Aber zurück zur Ausgangsfrage ......

Trimichi 19.07.2022 09:27

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1671350)
Doppel...Hälfte.
Den Begriff muss man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen.

Sowas wie Mehrfamilienhausachtel? Oder eben Mehrfamilienhausviertel, falls es sich um eine Pizza Quattro Stagioni handelt? Wobei ja auch bei einer Doppelhaushälfte jede Partei ein Viertel bekommt, Ehegattensplitting ausgeklammert.

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1671383)

Aber zurück zur Ausgangsfrage ......


Pluto 19.07.2022 10:07

Moin,

also wenn ich das aus meiner Ausbildung noch richtig zusammen bekomme sind alle Häuser die zur Einzelnutzung, also für eine "Familie", gebaut wurden, als Einfamilienhaus zu bezeichnen. Dabei ist die Bauart (.z.B. freistehend, DHH, RH) oder auch eine Einliegerwohnung nicht relevant.

Ab 3 Wohneinheiten spricht man in der Regel vom MFH. Hierbei ist es aber egal ob die aber die Größen der Wohneinheiten vergleichbar ist.

Dazwischen gibt es dann noch das Zweifamilienhaus, hier spricht der Name für sich. Die Wohneinheiten sind i.d.R. in vergleichbarer Größe...

Grüße,
Jens

Steppison 19.07.2022 11:07

Interessant wird es, wenn in den "Einfamilienhäusern" keine Familien wohnen. :-)

Ich glaube zurück zum Thema.

sybenwurz 19.07.2022 11:16

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1671381)
Ich kenne aber auch einen Fall, wo eine inzwischen 96jährige Frau Ärger mit Mietern hatte, deswegen leerwerdende Wohnungen nicht neu vermietete und seit >10 Jahren alleine in eine 3-WE-Haus wohnt. Das Geld braucht sie nicht und Ärger hat sie seither nicht mehr. Verstehen kann ich sie, aber Wohnungsnot wird so nicht gelindert.

Ne Erfahrung, die ich bei meinen letzten Wohnungssuchen auch regelmässig machte.
Grad für mich interessante Objekte stehen leer, weil der/die Eigentümer/in die Kohle nicht braucht, kein Interesse hat, mittlerweile gestiegene Auflagen durch Renovierung zu erfüllen, keinen Ärger mehr will, und es ihm/ihr egal ist, wenn die Immobilie bei Übergang an die Erben nach zig Jahren Leerstand mehr oder weniger abrissreif ist.

hanse987 19.07.2022 12:28

Ich würde einfach beim Finanzamt anrufen. Sie dürfen dich nicht beraten, sind aber meines Wissens verpflichtet bei Unklarheiten dich zu unterstützen.

dr_big 19.07.2022 14:30

Grundsätzlich sollen die Objekte bewertet werden und nicht die Nutzung. Zu einer Wohnung gehört, dass es Bad und Küche gibt und dass sie abschliessbar ist. Wenn diese Dinge geben sind, dann sehe ich das als eigenständige Wohneinheiten und würde das auch entsprechend deklarieren.


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