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Ich kenne aber auch einen Fall, wo eine inzwischen 96jährige Frau Ärger mit Mietern hatte, deswegen leerwerdende Wohnungen nicht neu vermietete und seit >10 Jahren alleine in eine 3-WE-Haus wohnt. Das Geld braucht sie nicht und Ärger hat sie seither nicht mehr. Verstehen kann ich sie, aber Wohnungsnot wird so nicht gelindert. |
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Aber zurück zur Ausgangsfrage ...... |
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Moin,
also wenn ich das aus meiner Ausbildung noch richtig zusammen bekomme sind alle Häuser die zur Einzelnutzung, also für eine "Familie", gebaut wurden, als Einfamilienhaus zu bezeichnen. Dabei ist die Bauart (.z.B. freistehend, DHH, RH) oder auch eine Einliegerwohnung nicht relevant. Ab 3 Wohneinheiten spricht man in der Regel vom MFH. Hierbei ist es aber egal ob die aber die Größen der Wohneinheiten vergleichbar ist. Dazwischen gibt es dann noch das Zweifamilienhaus, hier spricht der Name für sich. Die Wohneinheiten sind i.d.R. in vergleichbarer Größe... Grüße, Jens |
Interessant wird es, wenn in den "Einfamilienhäusern" keine Familien wohnen. :-)
Ich glaube zurück zum Thema. |
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Grad für mich interessante Objekte stehen leer, weil der/die Eigentümer/in die Kohle nicht braucht, kein Interesse hat, mittlerweile gestiegene Auflagen durch Renovierung zu erfüllen, keinen Ärger mehr will, und es ihm/ihr egal ist, wenn die Immobilie bei Übergang an die Erben nach zig Jahren Leerstand mehr oder weniger abrissreif ist. |
Ich würde einfach beim Finanzamt anrufen. Sie dürfen dich nicht beraten, sind aber meines Wissens verpflichtet bei Unklarheiten dich zu unterstützen.
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Grundsätzlich sollen die Objekte bewertet werden und nicht die Nutzung. Zu einer Wohnung gehört, dass es Bad und Küche gibt und dass sie abschliessbar ist. Wenn diese Dinge geben sind, dann sehe ich das als eigenständige Wohneinheiten und würde das auch entsprechend deklarieren.
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