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ritzelfitzel 21.06.2022 21:43

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1666845)
(...)du nachweisen, dass du den Titel zu 100% gewonnen hättest. Wie soll das gehen?

Mit dem Verweis auf den "Wer braucht wieviel Watt für 40km/h"-Thread? :Lachen2:

Antracis 21.06.2022 21:59

Zitat:

Zitat von ritzelfitzel (Beitrag 1666848)
Mit dem Verweis auf den "Wer braucht wieviel Watt für 40km/h"-Thread? :Lachen2:

Und auf Arnes Pace-Rechner! Außerdem iss Sabine nich so fett wie Blummi! :Cheese:

JENS-KLEVE 21.06.2022 22:44

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1666845)
Das kann ich mir nicht vorstellen. Dazu müsste der WM Titel einen fest berechenbaren monetären Vorteil für dich haben (Preisgeld) und du nachweisen, dass du den Titel zu 100% gewonnen hättest. Wie soll das gehen?

Bei mir hat die Kopie von meinem Startpass der DTU genügt. Und mein Talent reicht nichtmal für eine Teilnahme auf Hawaii. Mein Hobby ist Triathlontraining, und wenn ich dem nicht nachgehen kann, leide ich mehr als jemand, der weiterhin seine Serien im TV anschauen kann.

NiklasD 22.06.2022 13:21

Ich kann hier kurz auch meinen Senf dazu geben, da ich selbiges Thema gerade beim Anwalt nach meinem Unfall mit Kahnbeinbruch erst hatte. Also pauschal kann man da keinen Betrag nennen, aber gerade wenn der Sport fester Bestandteil der Freizeit ist und Leistungsorientiert ausgeübt wird, zählt das mit in die Berechnung des Schmerzensgeldes rein und erhöht das entsprechend. Den immateriellen tatsächlichen Schaden wird das vermutlich nicht weg machen, aber besser als darauf verzichten.

Ich würde mich an deiner Stelle also am besten auch mit einem Anwalt in Verbindung setzen, um alle deine Ansprüche geltend zu machen. Bezahlte Startgelder für Wettkämpfe etc. zählen hier natürlich auch rein.

Und auch von mir gute Besserung!

sabine-g 22.06.2022 13:30

Danke erst Mal.

Ich habe keine Rechtsschutz für solche Fälle, daher ist das mit Anwalt schwierig.

MattF 22.06.2022 13:38

Zitat:

Zitat von sabine-g (Beitrag 1666953)
Danke erst Mal.

Ich habe keine Rechtsschutz für solche Fälle, daher ist das mit Anwalt schwierig.

Falscher Ansatz: Wenn du nicht schuld bist, zahlt den Anwalt die Gegenpartei und da die ja versichert sein muss, ist da auch kein Risiko dabei. Den Anwalt zahlt die gegnerische PKW-Versicherung.

Bei meinem Unfall hab ich da bei einem Termin dem Anwalt alles gegeben und erzählt, nach ein paar Wochen bekam ich das Geld für mein Radtotalschaden und das Schmerzensgeld aufs Konto. Ende Gelände.

Unbedingt die Sache nem Anwalt geben!

LidlRacer 22.06.2022 13:52

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1666954)
Den Anwalt zahlt die gegnerische PKW-Versicherung.

Es war ne Frau mit Fahrrad.

El Stupido 22.06.2022 14:07

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1666954)
Falscher Ansatz: Wenn du nicht schuld bist, zahlt den Anwalt die Gegenpartei und da die ja versichert sein muss, ist da auch kein Risiko dabei. Den Anwalt zahlt die gegnerische PKW-Versicherung.

Bei meinem Unfall hab ich da bei einem Termin dem Anwalt alles gegeben und erzählt, nach ein paar Wochen bekam ich das Geld für mein Radtotalschaden und das Schmerzensgeld aufs Konto. Ende Gelände.

Unbedingt die Sache nem Anwalt geben!

Unfallgegnerin war wie bereits von LIDL geschrieben eine andere Radfahrerin.
Von daher wäre das Sache für ihre Privathaftpflichtversicherung so sie denn eine hat.
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Hat die Dame keine PHV dann dürfte sie der Unfall finanziell vor ein ziemliches Problem stellen.

Zu den Ansprüchen als solches: natürlich soll man nach einem Schaden so gestellt werden wie auch zuvor. In Punkto Schmerzensgeld ist dies naturgemäß recht abstrakt.
Als Agegrouper (wenn auch unbestritten auf hohem Niveau) sollte man IMHO trotzdem die Kirche im Dorf lassen und sich nicht größer machen als man ist im Sinne von "Chancenminderung durch Trainingsausfall".
Von sowas werden die Prämien der Versicherungen auch nicht geringer.


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