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Hafu 05.01.2022 14:12

Zitat:

Zitat von TriVet (Beitrag 1640644)
Dein Denkfehler ist keiner, sondern gesunder Menschenverstand.
Leider ist dieser in der Politik eher selten bis nie anzutreffen.
Und da du keinen fossilen Brennstoff ("Kraftstoff in Verkehr bringst") ersetzt, wird dir das Amt das Geld vermutlich verweigern.

Letzlich ist das ein Ablasshandel für mineralölkonzerne und co.:o

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1640645)
Nun ja, ich bin kein Jurist aber mir springt der Satzteil "elektrischer Strom anrechenbar, der in Straßenfahrzeugen genutzt wurde" ins Auge.
Sicher vermeidest du auf dem Rad ja den Ausstoß von CO2 (außer dem in der Ausatemluft ;) ) aber du nutzt ja keinen Strom, der anrechenbar ist.
Man will ja offenbar vermeiden, dass alle Radfahrer*innen und Nutzer*innen von Bus und Bahn diesen Zuschuss beantragen und gezielt Nutzer*innen von E-Autos belohnen bzw. einen Anreiz für deren Nutzung setzen.

ich vermute auch, dass mit solchen oder ähnlichen Begründungen mir der Zuschuss vorenthalten wird und ich somit "gezwungen" werde, mir ein E-Auto zuzulegen, das letztlich genauso viel rumstehen würde wie unser alter Diesel und beim Rumstehen ohnehin am meisten Emissionen vermeiden wird.

Aber rein interessehalber und um die genaue Begründung zu bekommen, werde ich den Antrag in den nächsten Tagen wohl stellen. und natürlich werde ich auch weiterhin mit dem Rad zur Arbeit pendeln. Denn sowenig wie auch nur ein einziger Autofahrer wegen dieser weniger als 1€ pro Tag vom fossilen Verbrenner auf ein E-Auto umsteigen wird, so wenig werden Menschen deshalb vom Auto aufs Fahrrad wechseln. Dafür gibt es weitaus einleuchtendere und lebensnähere Gründe.

Die Google-Recherche erbrachte übrigens, dass mit dem Treibhausgasemissionsminderungsgesetz durchaus auch Infrastrukturvorhaben wie z.B. der Bau von Radwegen bezuschusst werden soll und es finden sich Handlungsanweisungen für Antragsteller, wie man bei solchen Projekten die vermiedenen Emissionen überschlägig dem Umweltbundesamt hochrechnen/ belegen kann.

Vom Geiste her ist diese Gesetz also durchaus auch darauf angelegt, die Nutzung von Fahrrädern statt Autos mit Verbrennerantrieb bzw. des ÖPNV zu fördern.

hanse987 05.01.2022 16:44

Ich habe ganze Sache anders verstanden. Man bekommt vom Staat kein Geld, sondern bekommt ein Zertifikat, dass man eine bestimmte Menge CO2 einspart. Dieses Zertifikat verkauft man dann an eine Firma die ihren CO2 Ausstoß damit "grün" waschen kann.

TriVet 05.01.2022 16:59

Gute Übersicht hier:

https://www.golem.de/news/co2-zertif...01-162185.html

dandelo 05.01.2022 17:51

Zitat:

Zitat von hanse987 (Beitrag 1640674)
Ich habe ganze Sache anders verstanden. Man bekommt vom Staat kein Geld, sondern bekommt ein Zertifikat, dass man eine bestimmte Menge CO2 einspart. Dieses Zertifikat verkauft man dann an eine Firma die ihren CO2 Ausstoß damit "grün" waschen kann.

Genau so ist es. Ich hab ein Elektroauto und vorhin den Antrag gestellt. Prompt kam eine Antwort, die genau das beinhaltet, was du schreibst. Der Staat zahlt einem gar nichts aus....

Hafu 05.01.2022 18:58

Zitat:

Zitat von hanse987 (Beitrag 1640674)
...Man bekommt vom Staat kein Geld, sondern bekommt ein Zertifikat, dass man eine bestimmte Menge CO2 einspart. Dieses Zertifikat verkauft man dann an eine Firma die ihren CO2 Ausstoß damit "grün" waschen kann.

Da der Sinn des "Treibhausgasminderungsgesetz" nicht die Förderung der E-Mobilität sondern sehr konkret die Reduktion von Treibhausgasen unter anderem durch die bewusste Verteuerung von fossilen Treibstoffen und die lenkende Wirkung von Co2-Zertifikaten ist, müsste ich evt. meinen Eingangspost umformulieren:

Gibt es einen plausiblen Grund, warum der Staat E-Autofahrer mittelbar mit Co2-Zertifikaten für die von Ihnen eingesparten Treibhausgase versorgt und Ihnen die Möglichkeit zur Teilnahme am Emissionshandel verschafft und dieses Recht Radfahrern (oder auch ÖPNV-Nutzern) die ihre Co2-Reduktion schlüssig und nachvollziehbar belegen können, verweigern könnte?

dr_big 05.01.2022 19:17

Das ganze ist keine rationale Maßnahme sondern reines Greenwashing. Dazu passend werden private e-Fahrzeuge auch gleich doppelt verrechnet. Ladestellenbetreiber können die abgegebene Energiemenge geltend machen, private Autos, die zu nicht unerheblichem Teil an öffentlichen Ladestellen geladen werden, bekommen zusätzlich noch eine Pauschale CO2 Einsparung angerechnet.

Schwarzfahrer 05.01.2022 21:10

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1640692)
Gibt es einen plausiblen Grund, warum der Staat E-Autofahrer mittelbar mit Co2-Zertifikaten für die von Ihnen eingesparten Treibhausgase versorgt und Ihnen die Möglichkeit zur Teilnahme am Emissionshandel verschafft und dieses Recht Radfahrern (oder auch ÖPNV-Nutzern) die ihre Co2-Reduktion schlüssig und nachvollziehbar belegen können, verweigern könnte?

Nein, weil es offenbar nicht direkt Treibhausgasreduktion belohnt, sondern es um die einseitige Förderung von bestimmten Technologien/Lösungen geht:
Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1640694)
Das ganze ist keine rationale Maßnahme sondern reines Greenwashing.

Meine Vorstellung von Belohnung für tatsächliche und technologieoffene Reduktion von Treibhausgasen wäre:
Bei entsprechender Umstellung (E-Auto oder Rad statt Verbrenner, Hausdämmung) reicht man die Verbräuche der z.B. letzten 3 oder 5 Jahre ein (vor dem Wechsel), und diejenigen nach dem Wechsel - und entsprechend der tatsächlich erreichten Ersparnis an CO2 (oder besser an Ressourcen, was auch immer) wird eine Belohnung bemessen (Ich verbrauche z.B. seit dem Umbau unseres Anwesens trotz mehr beheizter Fläche 30 % weniger Gas - die Förderung daran zu bemessen wäre passender, als nur nach Dämmschichtdicke zu gehen). Damit gewinne ich wie auch Hafu natürlich mit "vorher Rad, nachher Rad" nichts; aber schon ein sparsamer Diesel statt einem Schluckspecht von SUV kann dann ein Bonus bedeuten.

MattF 06.01.2022 09:36

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1640650)
ACK.



2. die 10% mehr Autos wollen so oder so verkauft werden.

So wird aber weder Verkehrs- noch Klimawende funktionieren.

Im Übrigen: "Ablasshandel für E-Autos" trifft diese Verordnung ganz gut.


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