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eNTe 04.11.2021 12:51

Eventuell hilft das ja etwas:
https://www.faz.net/aktuell/wirtscha...-17406824.html

Helmut S 04.11.2021 12:55

Wenn es ne Kette is, kann man vielleicht den Vertrag "mitnehmen" zum Ort des Studiums und dort in das Center gehen. War bei meinem Großen und CleverFit so. Er hat an unserem Wohnort unterschrieben und auch dort trainiert (war die letzte Zeit viel Zuhause, weil ja keine Präsenzvorlesungen waren). Jetzt is er wieder am uni-Ort und hat in dem dortigen Studio die Mitgliedschaft.

MattF 04.11.2021 13:19

Zitat:

Zitat von FMMT (Beitrag 1631664)

Trotzdem bleibt ein Geschmäckle. Ich bin seit 35 Jahren in einer kundenorientierten Firma tätig und durfte dabei lernen, dass zufriedene Kunden und eine faire partnerschaftliche Zusammenarbeit langfristig wertvoller für die Firma sind als ein kurzfristiger Gewinn mit verärgertem Gegenpart. Dieses Denken kann ich hier leider nicht erkennen:dresche

Na ja aber 24 Monate Beitrag oder nix ist halt schon ne Überlegung.

Ob der Kunde dann in 5 Jahre wieder kommt, wenn er jetzt korrekt behandelt wird?

Du hast sicher recht, der Betreiber des Fitnesstudios denkt aber anders. :-(

Ich bin damals bei einem Buchclub reingefallen als 18 jähriger. Auch 24 Monate jedes Quartal ein Buch was keiner lesen wollte :Lachanfall:

mamoarmin 04.11.2021 13:49

soweit ich weis sind mobil und auch fitnessverträge maximal auf 12 monate begrenzt, gab es da nicht ein neues Urteil..also maximal 12 monate soweit ich mich erinnere.
https://www.stern.de/wirtschaft/news...rl%C3%A4uterte.

MattF 04.11.2021 14:34

Zitat:

Zitat von mamoarmin (Beitrag 1631680)
soweit ich weis sind mobil und auch fitnessverträge maximal auf 12 monate begrenzt, gab es da nicht ein neues Urteil..also maximal 12 monate soweit ich mich erinnere.
https://www.stern.de/wirtschaft/news...rl%C3%A4uterte.

https://www.bundesregierung.de/breg-...traege-1829172
Zitat:

Wie sehen die Vertragslaufzeiten für Verträge etwa fürs Fitnessstudio, Partnerbörsen und sonstige Abos aus?

Verbraucherverträge die die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen betreffen, werden oftmals mit einer längeren Laufzeit angeboten.

Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen größtmögliche Freiheit bei der Vertragswahl und -ausgestaltung haben und etwa von Kostenvorteilen bei längeren und flexibleren Laufzeiten profitieren.

FMMT 04.11.2021 19:56

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1631673)
Na ja aber 24 Monate Beitrag oder nix ist halt schon ne Überlegung.

Ob der Kunde dann in 5 Jahre wieder kommt, wenn er jetzt korrekt behandelt wird?

Du hast sicher recht, der Betreiber des Fitnesstudios denkt aber anders. :-(

Ich bin damals bei einem Buchclub reingefallen als 18 jähriger. Auch 24 Monate jedes Quartal ein Buch was keiner lesen wollte :Lachanfall:

Es läuft auch viel über Mund zu Mund Propaganda, positiv wie negativ:Lachen2: .
Da geht es nicht nur um einen potentiellen Kunden:cool: .

Aber Erfahrungen machen, gehört wohl zum Leben dazu, wie Du auch so schön selber schreibst:Blumen:

Allen noch einmal vielen Dank:Blumen:

noam 05.11.2021 03:41

In den meisten AGB von Muckibuden ist ein sonderkündigungsrecht bei wohnortwechsel vorhanden


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