Zitat:
Zitat von MattF
(Beitrag 1523848)
Der Unterschied ist, dass ein PKW immer haftpflichtversichert ist. Wenn der Autofahrer schuld ist, bekommst du dein Schadenersatz und evlt. Schmerzensgeld.
Dazu zahlt die Gegenseite immer auch den Anwalt. von daher würde ich das nicht machen wie du, auch wenn es gut gegangen ist. Immer zum Anwalt, wenn man selber nicht schuld ist.
Ob die Schuldanerkenntnis passt, kann ich als Laie gar nicht beurteilen.
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Wie gesagt, würde ich im hier geschilderten Fall, wenn ich schon Ansprüche stellen möchte, erst einmal zur Rechtsberatung gehen da die Unfallschuld nicht eindeutig ist:Blumen:
Ich weiß das mein Fall anders war, aber wozu hätte ich einen Anwalt gebraucht?!
Die Schäden am Rad konnte ich selbst beziffern. Dann hat es mich noch 5min Internetrecherche gekostet wie hoch das Schmerzensgeld sein könnte. Da die gegnerische Versicherung das ganze transparent, schnell und unbürokratisch erledigt hat sah ich keinen Bedarf für einen Anwalt. Wenn dem nicht so gewesen wäre hätte ich ja immer noch einen einschalten können.
Ich will damit nur sagen das es nicht immer angemessen ist gleich zum Anwalt zu rennen und erst einmal das Gespräch mit dem Unfallgegner suchen sollte. Man kann auch so zu einer guten Lösung kommen.
Man muss halt immer abwiegen, hätte ich Verletzungen mit möglichen Langzeitschäden gehabt hätte ich z.B. auch ohne Umwege einen Anwalt eingeschalten weil dann ja viel mehr (Verdienstentgang......) berücksichtigt werden muss.
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