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Drop 26.03.2020 21:24

Zitat:

Zitat von Bleierpel (Beitrag 1520363)
Kug-Tabelle
Timo Boll bekommt also irgendwas zw. 1.909 € und 2.400€.....

Vorausgesetzt, er ist, wie Helmut S schrieb, SV-Pflichtig.....

Hinzu kommen noch die Sponsorengelder, die ihm wichtiger sind.

MattF 26.03.2020 21:28

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1520358)
Bei Haufe findet man:

Werden Berufssportler innerhalb einer Mannschaft tätig (z. B. Fußball, Eishockey), sind sie abhängig Beschäftigte und gelten als Arbeitnehmer. Das gilt auch bei sehr hohen Einkünften. Voraussetzung ist die Erbringung einer fremdbestimmten Leistung bei persönlicher Abhängigkeit.


Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-...HI2744477.html

:Blumen:

Also genau das was ich gesagt habe.

MattF 26.03.2020 21:30

Zitat:

Zitat von Drop (Beitrag 1520382)
Hinzu kommen noch die Sponsorengelder, die ihm wichtiger sind.

Wie ich schon sagte, Einnahmen die ein (sozialversicherungspflichtiger) Arbeitnehmer schon vorher hatte, darf er weiterhin behalten, wenn er in Kurzarbeit geht.

Das gilt für Einnahmen aus sozialversicherten Tätigkeiten aber auch für selbständige oder sonstige Tätigkeiten.

Helmut S 26.03.2020 21:31

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1520384)
Also genau das was ich gesagt habe.

Timo Boll ist kein Fußballer. ;)

Helmut S 26.03.2020 21:35

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1520385)
Wie ich schon sagte, Einnahmen die ein (sozialversicherungspflichtiger) Arbeitnehmer schon vorher hatte, darf er weiterhin behalten, wenn er in Kurzarbeit geht.

Warum sollte ein sozialversicherungspflichtiger AN sein vor der Kurzarbeit erhaltenes Gehalt auch nicht behalten dürfen? Das war schließlich eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung. :Blumen:

MattF 26.03.2020 21:35

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1520387)
Timo Boll ist kein Fußballer. ;)

Mannschaftssportler! Auch ein Tischtennisteam ist ne Mannschaft, angestellt beim Verein.

Genauso wenn ein Tennisprofi in einer Vereinsmannschaft spielt (nebenher).

Seine Tätigkeit als Profi auf der Tour, ist nicht sozialversicherungspflichtig.

MattF 26.03.2020 21:37

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1520388)
Warum sollte ein sozialversicherungspflichtiger AN sein vor der Kurzarbeit erhaltenes Gehalt auch nicht behalten dürfen? Das war schließlich eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung. :Blumen:

Nebentätigkeiten, kann er behalten und werden nicht angerechnet.

Helmut S 26.03.2020 21:42

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1520391)
Nebentätigkeiten, kann er behalten und werden nicht angerechnet.

Das ist korrekt. Unter welchen Bedingungen erläutere ich unten. Das hat aber nichts mit (ich zitiere dich) „Einnahmen zu tun die er vorher schon hatte.“. Vergangene Einnahmen haben nichts mit dem KUG zu tun.

Was du meinst ist, dass einem AN der KUG erhält, Gehalt nicht auf das KUG angerechnet wird, dass er aus Arbeitsverhältnissen erhält, die bereits vor dem KUG Bezug begannen. Hier ist das Datum des ersten vertraglichen Arbeitstages maßgeblich. :Blumen:


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