Helmut S |
26.03.2020 21:42 |
Zitat:
Zitat von MattF
(Beitrag 1520391)
Nebentätigkeiten, kann er behalten und werden nicht angerechnet.
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Das ist korrekt. Unter welchen Bedingungen erläutere ich unten. Das hat aber nichts mit (ich zitiere dich) „Einnahmen zu tun die er vorher schon hatte.“. Vergangene Einnahmen haben nichts mit dem KUG zu tun.
Was du meinst ist, dass einem AN der KUG erhält, Gehalt nicht auf das KUG angerechnet wird, dass er aus Arbeitsverhältnissen erhält, die bereits vor dem KUG Bezug begannen. Hier ist das Datum des ersten vertraglichen Arbeitstages maßgeblich. :Blumen:
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