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chris.fall 31.01.2020 23:08

Moin,

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1508469)
Vielleicht weil er durch die Unfallfolgen schon genug gestraft ist und mutmaßlich auch sonst niemanden gefährdet hat?

das setzt aber voraus, dass es schon einen Unfall mit Folgen gegeben hat.

Ich kenne einen Fall, da wollte "Oma" es partout nicht einsehen, dass sie nicht mehr fahren kann. Selbst als sie eines Tages auf dem Parkplatz beim rückwärts fahren einen Rentner übersehen und tot gefahren hat - als es irgendwie blockierte hat sie noch einmal richtig Gas gegeben... - war sie noch uneinsichtig.

Auch bei Übermüdung, nicht sofort nachweisbaren Drogen oder großem psychischem Druck kann man nicht fahrtüchtig sein. Und in solchen und ähnlichne Fällen, fände ich es richtig, eine Handhabe zu haben.

Und wie schon gesagt, ich kann den konkreten Fall beurteilen, da ich darüber nur weiß, dass der Radfahrer sich ungerecht behandelt gefühlt hat.


Viele Grüße,

Christian

Hafu 01.02.2020 08:00

Mit derselben Argumentation und Rechtsnorm, mit der man Herrn Suhr bestraft, müsste man konsequenterweise auch jeden sonstigen privaten Unfall im öffentlichen Raum ahnden:

z.B. Sturz wegen übersehener Bordsteinkante, auf Glatteis, zuhause an Tepppichkante mit Schenkelhalsfraktur ==> 150 SFR Geldbuße wegen Nicht-Beherrschens des aufrechten Ganges!

In einem Rechtsstaat sollten Strafen nie Selbstzweck sein, sondern ein bestimmtes Ziel verfolgen. In der Regel dienen sie dazu, die Bürger (durch den Abschreckungseffekt der Strafe) dazu zu motivieren, sich rechtskonform zu verhalten. Was soll in diesem konkreten Fall mit der Strafe erreicht werden? Dass der Geschädigte nicht mehr am Straßenverkehr teilnimmt und zu Hause bleibt? Oder dass er nur noch in Deutschland Rad fährt, wo fahrlässiges Verhalten, bei dem man sich selbst geschädigt hat, nicht noch zusätzlich vom Staat bestraft wird?

Adept 01.02.2020 09:51

Kann das einem nicht auch in Deutschland passieren?

Stichwort: Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr.

Vielleicht können die Polizisten und Juristen, die in diesem Thema bewandert sind, dazu was sagen? :Blumen:

chris.fall 01.02.2020 10:19

Moin,

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1508488)
Mit derselben Argumentation und Rechtsnorm, mit der man Herrn Suhr bestraft, müsste man konsequenterweise auch jeden sonstigen privaten Unfall im öffentlichen Raum ahnden:

Herr Suhr ist ja nicht dafür berstraft worde, dass er einen Unfall gebaut hat - Da hat LidlRacer schon recht, mit mehreren gebrochenen Rippen ist er gestraft genug, wie ich aus eigener sehr schmerzhafter Erfahrung weiß - sondern dafür, dass der Unfallhergang und seine(!) Aussagen, die ermittelnden Behörden zu dem Schluss gebracht haben, dass er sein Fahrzeug nicht im Griff hatte. Und damit hat er dann nicht nur sich sondern auch andere gefährdet.

Es ist natürlich von mir frei spekuliert: Aber auf dem Bild sind die Schwellen farblich markiert und gut zu sehen. Verfügt Herr Suhr eventuell nicht mehr über die volle Sehkraft? Und diese Schwellen dienen der Geschwindigkeitsbegrenzung. War er eventuell zu schnell unterwegs? Wir wissen es nicht. Aber in diesen beiden Fällen wäre die Strafe in meinen Augen gerechtfertigt, weil es bei dieser hypothetisch angenommenen Fahrweise purer Zufall war, dass er nur sich selbst selbst zu Fall gebracht hat und nicht die Mutter mit Kinderwagen, die da gerade auf dem Gehweg ging. Alkoholfahrer werden ja auch immer bestraft und nicht nur, wenn etwas passiert ist.

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1508488)
In der Regel dienen sie dazu, die Bürger (durch den Abschreckungseffekt der Strafe) dazu zu motivieren, sich rechtskonform zu verhalten. Was soll in diesem konkreten Fall mit der Strafe erreicht werden? Dass der Geschädigte nicht mehr am Straßenverkehr teilnimmt und zu Hause bleibt? Oder dass er nur noch in Deutschland Rad fährt, wo fahrlässiges Verhalten, bei dem man sich selbst geschädigt hat, nicht noch zusätzlich vom Staat bestraft wird?

Alles richtig!

Nur macht Herr Suhr, der lieber für zwei Tage ins Gefängnis geht, um sich dann auch noch über die harten Haftbedingungen beschweren, als einfach die 150,- SFR zu zahlen, auf mich doch einen sehr uneinsichtigen, um nicht zu sagen bockigen Eindruck. Wenn er diesen Eindruck schon während des Verfahrens auf die ermitelnden Beamten gemacht hat, wundert es mich nicht, dass diese wiederum nicht von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht haben : "Aber nicht jeder, der mit dem Fahrrad einen Unfall baut, muss automatisch eine Busse zahlen oder ins Gefängnis. (...) Es wird der jeweils konrekt vorliegende Einzelfall beurteilt», sagt Schilling."


Viele Grüße,

Christian

365d 01.02.2020 10:43

Zitat:

Zitat von chris.fall (Beitrag 1508508)
Herr Suhr ist ja nicht dafür berstraft worde, dass er einen Unfall gebaut hat .....die ermittelnden Behörden zu dem Schluss gebracht haben, dass er sein Fahrzeug nicht im Griff hatte. Und damit hat er dann nicht nur sich sondern auch andere gefährdet.

Doch, eben darum. Er hat einen Unfall gebaut, weil er das Fahrzeug nicht im Griff hatte.
Es war ja ein Selbstunfall, ohne Beteiligung anderer.
So absurd das tönt, aber er hat gegen Art. 31 des CH-Strassenverkehrsgesetzes verstossen, und weil die Polizei davon Wind bekommen hat, muss sie halt auch rapportieren.


Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1508488)
Mit derselben Argumentation und Rechtsnorm, mit der man Herrn Suhr bestraft, müsste man konsequenterweise auch jeden sonstigen privaten Unfall im öffentlichen Raum ahnden:

z.B. Sturz wegen übersehener Bordsteinkante, auf Glatteis, zuhause an Tepppichkante mit Schenkelhalsfraktur ==> 150 SFR Geldbuße wegen Nicht-Beherrschens des aufrechten Ganges!

Es gibt ein Gesetz welches das Verhalten im Strassenverkehr regelt. Es gibt kein Gesetz, welches den aufrechten Gang regelt, daher wäre die geforderte Konsequenz natürlich Quatsch.

Stefan 01.02.2020 10:50

Zitat:

Zitat von 365d (Beitrag 1508513)
Doch, eben darum. Er hat einen Unfall gebaut, weil er das Fahrzeug nicht im Griff hatte.
Es war ja ein Selbstunfall, ohne Beteiligung anderer.
So absurd das tönt, aber er hat gegen Art. 31 des CH-Strassenverkehrsgesetzes verstossen, und weil die Polizei davon Wind bekommen hat, muss sie halt auch rapportieren.

Ich finde, dass es nicht nur absurd tönt - es ist absurd.
Wenn ich mich auf der Abfahrt von Beatenberg nach Interlaken hinlege, obwohl die Strasse sauber und trocken ist und auch keine anderen Verkehrsteilnehmer bzw. Tiere oder Steinschlag beteiligt sind, dann liegt es natürlich daran, dass ich mein Rad (technisch 1A in Ordnung und damit als Verursacher auch ausgeschlossen) nicht im Griff habe. Mir dafür eine Geldstrafe aufzubrummen ist absurd. Das die Geldstrafe geltendem Recht entspricht, macht es nicht weniger absurd.

365d 01.02.2020 11:14

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1508514)
... dann liegt es natürlich daran, dass ich mein Rad (technisch 1A in Ordnung und damit als Verursacher auch ausgeschlossen) nicht im Griff habe. Mir dafür eine Geldstrafe aufzubrummen ist absurd. Das die Geldstrafe geltendem Recht entspricht, macht es nicht weniger absurd.

Einen Gesetzesartikel zu haben dessen Zuwiderhandlung keine Konsequenzen mit sich zieht wäre ebenso absurd. Aber jeder Schweizer Bürger darf die Änderung eines Gesetzes bewirken, wenn er genug Gleichgesinnte findet.

Toranaga 01.02.2020 11:31

Ich kenne 2 Fälle aus meinem Bekanntenkreis, denen es genauso ergangen ist.
Sobald die Polizei involviert ist und man den Selbstunfall zugibt, wird ein Verfahren eröffnet und man bekommt eine Busse.

Ich bin vor Jahren mal in Tramschienen geraten und es hat mich ordentlich zerlegt. Ich habe damals bei der Polizei ( die durch einen Passanten gerufen wurde ) keine Angaben zum Unfallhergang gemacht, da ich mich ja nicht selbst belasten muss.
Das hat mich wohl vor einer Busse bewahrt ...


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