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Allerdings kann das nicht 3 Monate dauern, sondernin angemessener Frist. Hat der Händler in z.b. 14 Tagen deine Ware nicht in angemessenem Zustand da kannst du neue Ware verlangen oder vom Kauf zurück treten und bekommst dein Geld wieder. Ob er dazu die Ware einschickt oder nicht ist nicht dein Problem. |
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Wenn ich mich recht erinnere: generell hat der Händler erstmal das Recht zur Nachbesserung. 2 oder 3x, das hängt von seinen AGB ab und was er sich da zugesteht. Danach kannst du die Sache wandeln oder eine Minderung verlangen, wenn die Büchse vom Händler nicht einwandfrei hergerichtet werden kann. Soweit meine Infos von der andren Seite des Tresens und wie immer (...:Cheese: ) ohne Gewähr für Richtigkeit. Zitat:
Was der mit dem Hersteller oder Deutschlandvertrieb ausdealt, ist sein Ding. Allgemein und nach deinen drei Sätzen dazu würd ich sagen, dass er ne Pfeife ist. Erstens sollte er, wenn er Ahnung hat, ne 80-90%e Wahrscheinlichkeit haben, selbst rauszufinden, woran es krankt. Normalerweise sind jegliche Fehlfunktionen ja auf überschrittene Toleranzen des Rahmenherstellers zurückzuführen, darauf, dass nicht miteinander kompatible Teile verbaut wurden oder beim Aufbau des Bikes geschlampt wurde. Diesen Szenarien kommt man in ner vernünftig ausgerüsteten Werkstatt in der nicht nur lässige Luppies den ganzen Tag Kaffee trinken (und die auch von nix anderem Ahnung haben, wenn überhaupt), auf die Spur und auch in deutlich weniger als 10 Monaten. Ich würde mal ein klärendes Gespräch führen, wo es hängt und zunächst mündlich ne Frist setzen mit dem Hinweis, die nötigenfalls auch nochmal schriftlich und rechtssicher zu fixieren und das weitere Vorgehen danach festzulegen, was dann (fristgerecht) passiert. |
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Der Händler hat ja schon mehrfach nachgebessert und es nicht hinbekommen, das es jetzt beim Hersteller ist, hat nichts mit den Nachbesserungsmöglichkeiten zu tun. Letzte Frist setzen und endlich funktionstüchtiges Fahrrad wie beim Kauf gedacht erhalten oder gleichwertigen Ersatz...Den Schaden das Rad ne Saison nicht genutzt zu haben ebenfalls erwähnen, das alles letztlich schriftlich per Einschreiben, vorher den Händler davon freundlich in Kenntnis setzen. Mich würde mal die Marke interessieren und ob es eine ETAP ist :-) Wenn die Frist verstrichen und Du nicht zufrieden bist, zjm Anwalt und Kauf rückabwickeln lassen |
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Geld zurück fordern und damit ein anderes Rad kaufen. (Du bekommst, falls Dein Rad jetzt demnächst funktionstüchtig an Dich übergeben wird, ein Rad, das wegen des Kaufdatums bereits ordentlich an Wert verloren hat. Wenn Du es mal wieder verkaufen willst, macht das schon einen Unterschied, ob es beispielsweise laut Rechnung vor zwei oder drei Jahren von Dir gekauft wurde. Von daher hielte ich wenigstens eine Minderung des Kaufpreises für angemessen.) |
Danke schon mal für die ganzen Tips!
Das Problem mit dem Rad ist, dass immer mal wieder die Kette nach unten abgefallen ist (Di2). Nach dem ersten Mal zum Händler, er hat den Rahmen nachlackiert und die Schaltung eingestellt. Beim zweiten Mal, das gleiche Spiel. Nach dem dritten Mal (im Rennen), hat er es an Cube geschickt, weil er keinen Fehler finden kann. Ich konnte das Rad die Saison schon nutzen, aber jetzt ist es eben seit 3 Monaten weg und so langsam, hab ich die Nase voll. |
Shimano Kettenblätter?
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