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Körbel 03.11.2019 15:16

Zitat:

Zitat von Michael Skjoldborg (Beitrag 1490414)
Elfmeterfrage: Was sagt der Händler dazu?

Was soll der dazu sagen?
Die Kurbel und das Lager waren doch in Ordnung.

Kann der Händler doch nichts für, wenn der Rahmen Schrott ist.

Stefan 03.11.2019 15:18

@Körbel: Die Kurbel hat ihm jemand für wenig Geld "vermacht". "vom Händler" wird deswegen wohl eher der Rahmen sein.

Björn Tepper 03.11.2019 15:28

Zitat:

Zitat von Körbel (Beitrag 1490417)
Was soll der dazu sagen?
Die Kurbel und das Lager waren doch in Ordnung.

Kann der Händler doch nichts für, wenn der Rahmen Schrott ist.

Wollte die alte Vierkant Kurbel gerade gegen eine andere tauschen. Dabei ist mir das ins Auge gestochen. Im Lsgergehäuse war alles ganz sauber, als wenn die Vierkant vom Händler gerade erst getauscht wurde.
Im Nachhinein kommt mir auch die Empfehlung nicht über Kopfsteinpflaster zu fahren suspekt vor. Er meinte, damit die Gabel nichts abbekommt. Ich denke, der Grund wird ein anderer gewesen sein.

Körbel 03.11.2019 16:56

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1490418)
@Körbel: Die Kurbel hat ihm jemand für wenig Geld "vermacht". "vom Händler" wird deswegen wohl eher der Rahmen sein.

Ist das so?
Dann habe ich den Eingangsthread falsch interpretiert.

Also wenn er den Rahmen vom Händler hat, dann würde ich ihm diesen persönlich um die Ohren knicken.

Björn Tepper 03.11.2019 17:22

Zitat:

Zitat von Körbel (Beitrag 1490443)
Ist das so?
Dann habe ich den Eingangsthread falsch interpretiert.

Also wenn er den Rahmen vom Händler hat, dann würde ich ihm diesen persönlich um die Ohren knicken.

Werde ich am Dienstag auch machen, wenn er den nicht zurück nimmt.

sybenwurz 03.11.2019 17:24

Das iss natürlich bitter und unterm Strich wär nu auch für mich der Punkt erreicht, wo ich dem Händler mal das Messer -bildlich gesprochen- an die Gurgel setzte.
Ich mein, da kommt ja nu langsam n bissl was zusammen und selbst wenn man ne Lösung fänd, das Tretlagergehäuse auszubüchsen, könnt einen der Verdacht überkommen, dass das bisher auch nur die Spitze vom Eisberg war.
Schon allein ne Äusserung wie 'Kopfsteinpflasterpassagen zu vermeiden, damit die Gabel nix abkriegt' oder Aktionen wie ungleich lange Kurbeln liessen bei mir den Puls schon hochgehn.
Ich würd dem Knaben die Büchse hinschieben und freundlich mein Geld zurückverlangen. Und wenn er unentschieden wirkt oder zögert, dezent drauf hinweisen, dass ers entweder aufm kleinen Dienstweg regelt und die Kohle einfach rausrückt oder richtig Ärger bekommt.
Da brauchst du als Kunde/Verbraucher nichtmal gross ne Rechtschutzversicherung.
(Vorausetzung ist allerdings, dass du es von ihm gekauft hast, also er es nicht im Auftrag verkauft hat).

Björn Tepper 03.11.2019 17:55

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1490447)
Das iss natürlich bitter und unterm Strich wär nu auch für mich der Punkt erreicht, wo ich dem Händler mal das Messer -bildlich gesprochen- an die Gurgel setzte.
Ich mein, da kommt ja nu langsam n bissl was zusammen und selbst wenn man ne Lösung fänd, das Tretlagergehäuse auszubüchsen, könnt einen der Verdacht überkommen, dass das bisher auch nur die Spitze vom Eisberg war.
Schon allein ne Äusserung wie 'Kopfsteinpflasterpassagen zu vermeiden, damit die Gabel nix abkriegt' oder Aktionen wie ungleich lange Kurbeln liessen bei mir den Puls schon hochgehn.
Ich würd dem Knaben die Büchse hinschieben und freundlich mein Geld zurückverlangen. Und wenn er unentschieden wirkt oder zögert, dezent drauf hinweisen, dass ers entweder aufm kleinen Dienstweg regelt und die Kohle einfach rausrückt oder richtig Ärger bekommt.
Da brauchst du als Kunde/Verbraucher nichtmal gross ne Rechtschutzversicherung.
(Vorausetzung ist allerdings, dass du es von ihm gekauft hast, also er es nicht im Auftrag verkauft hat).

Danke, genau so wie oben beschrieben fühle ich mich.
Ich werde indem Händler das Rad am Dienstag einschieben und mein Geld zurück verlangen.
Und dann geht wohl die Suche nach nem neuen, gebrauchten Fahrrad wieder los...:Traurig:

tandem65 03.11.2019 18:10

Hi Björn,

Zitat:

Zitat von Björn Tepper (Beitrag 1490450)
Danke, genau so wie oben beschrieben fühle ich mich.
Ich werde indem Händler das Rad am Dienstag einschieben und mein Geld zurück verlangen.
Und dann geht wohl die Suche nach nem neuen, gebrauchten Fahrrad wieder los...:Traurig:

jetzt nedd gleich den Sand in den Kopf stecken.
Wandlung ist Rechtlich nicht so trivial wie es Sybenwurz dargestellt hat.
Kann natürlich sein, daß der Händler das einfach macht, aber muss nicht.
Der Händler darf natürlich nachbessern. Sollte also einen passenden einwandfreien Rahmen montieren. Das ist durch die gesetzliche Gewährleistung geregelt!
Falls er sich auf Gebrauchtkauf und keine Gewährleistung berufen will, lass es Dir schriftlich geben.


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