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Die Kurbel und das Lager waren doch in Ordnung. Kann der Händler doch nichts für, wenn der Rahmen Schrott ist. |
@Körbel: Die Kurbel hat ihm jemand für wenig Geld "vermacht". "vom Händler" wird deswegen wohl eher der Rahmen sein.
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Im Nachhinein kommt mir auch die Empfehlung nicht über Kopfsteinpflaster zu fahren suspekt vor. Er meinte, damit die Gabel nichts abbekommt. Ich denke, der Grund wird ein anderer gewesen sein. |
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Dann habe ich den Eingangsthread falsch interpretiert. Also wenn er den Rahmen vom Händler hat, dann würde ich ihm diesen persönlich um die Ohren knicken. |
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Das iss natürlich bitter und unterm Strich wär nu auch für mich der Punkt erreicht, wo ich dem Händler mal das Messer -bildlich gesprochen- an die Gurgel setzte.
Ich mein, da kommt ja nu langsam n bissl was zusammen und selbst wenn man ne Lösung fänd, das Tretlagergehäuse auszubüchsen, könnt einen der Verdacht überkommen, dass das bisher auch nur die Spitze vom Eisberg war. Schon allein ne Äusserung wie 'Kopfsteinpflasterpassagen zu vermeiden, damit die Gabel nix abkriegt' oder Aktionen wie ungleich lange Kurbeln liessen bei mir den Puls schon hochgehn. Ich würd dem Knaben die Büchse hinschieben und freundlich mein Geld zurückverlangen. Und wenn er unentschieden wirkt oder zögert, dezent drauf hinweisen, dass ers entweder aufm kleinen Dienstweg regelt und die Kohle einfach rausrückt oder richtig Ärger bekommt. Da brauchst du als Kunde/Verbraucher nichtmal gross ne Rechtschutzversicherung. (Vorausetzung ist allerdings, dass du es von ihm gekauft hast, also er es nicht im Auftrag verkauft hat). |
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Ich werde indem Händler das Rad am Dienstag einschieben und mein Geld zurück verlangen. Und dann geht wohl die Suche nach nem neuen, gebrauchten Fahrrad wieder los...:Traurig: |
Hi Björn,
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Wandlung ist Rechtlich nicht so trivial wie es Sybenwurz dargestellt hat. Kann natürlich sein, daß der Händler das einfach macht, aber muss nicht. Der Händler darf natürlich nachbessern. Sollte also einen passenden einwandfreien Rahmen montieren. Das ist durch die gesetzliche Gewährleistung geregelt! Falls er sich auf Gebrauchtkauf und keine Gewährleistung berufen will, lass es Dir schriftlich geben. |
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