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samboe 15.10.2019 12:12

Zitat:

Zitat von alfrescian (Beitrag 1486182)
ja ... das ist ein guter Punkt. Mein Verständnis ist/war - es zählt der Verkaufspreis aus dem Angebot welches du bei JobRad einstellst.
Aber das ist auch nur meine Interpretation und so richtig aufschlüsseln/erklären konnte mir das bisher keiner. Auch in den FAQ findet sich dazu nichts... Also Forums-Power: Was ist hier Sache - UVP oder Angebot vom Händler?
VG, Jan

Für die Versteuerung zählt der UVP (0,5% des UVP = Geldwerter Vorteil pro Monat).

Die tatsächliche Belastung pro Monat hängt dann wieder vom "Kaufpreis" (akt. Preis des Rads) ab. Am besten jagst du die beiden Möglichkeiten (rabattierter Preis beim alten Modell / unrabattierter Preis des akt. Modells) mal bei Jobrad in den Vergleichsrechner. Je detaillerter du diesen ausfüllst, desto genauer die späteren Kosten. Die Frage ist immer, ob sich die aktuelle Entwicklung des zu leasenden Rads so stark verändert hat, dass das neue Modell dem alten zu bevorzugen ist. Diese Entscheidung muss jeder individuell treffen.

VG Sam

Thorsten 15.10.2019 12:18

Meine Höchstgeschwindigkeit habe ich vor etlichen Jahren auf dem Nürburgring aufgestellt, von daher würde ich alles unter 90 km/h nicht als Fahrt zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit einstufen :Lachen2:.

TriKnochen 15.10.2019 12:23

Selbst wenn man mit 1000km/h den Berg runter rollt, kann man doch dagegen argumentierenn dass es nicht das Ziel war eine Höchstgeschwindigkeit zu erzielen, sondern einfach nur eine Trainingsfahrt und der Berg war halt zufällig so schnell.

Was meine Zielsetzung ist kann mir doch eh keiner nachweisen.

Also ich denke auch, dass diese Formulierung vor Gericht zu schwammig ist.

JENS-KLEVE 15.10.2019 12:44

Darf man denn sein Fahrrad umbauen oder tunen? Ich vermute mal, dass man nur mit der Standard-Konfiguration fahren darf. Also hat man ein schlechtes oder ein extrem teures Wettkampffahrrad.

Chrispayne 15.10.2019 13:20

Zitat:

Zitat von TriKnochen (Beitrag 1486204)
Selbst wenn man mit 1000km/h den Berg runter rollt, kann man doch dagegen argumentierenn dass es nicht das Ziel war eine Höchstgeschwindigkeit zu erzielen, sondern einfach nur eine Trainingsfahrt und der Berg war halt zufällig so schnell.

Was meine Zielsetzung ist kann mir doch eh keiner nachweisen.

Also ich denke auch, dass diese Formulierung vor Gericht zu schwammig ist.

Bei Unfall auf einem TT im öffentlichen Straßenverkehr wirst du mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit eine Teilschuld erhalten. Kein Licht, auf dem Auflieger gefahren und daher nicht bremsbereit - alleine das Benutzen einer Zeitfahrmaschine hat doch den Zweck eine Höchstgeschwindigkeit zu erzielen. Ich wäre da echt vorsichtig.

Mal davon ab.....wenn du den Bock zerschießt ist er halt kaputt. Und dann? Am Ende der Laufzeit bekommst du ohnehin das Angebot ihn gegen eine kleine Schlußrater zu übernehmen.

Zum Thema UVP vs Rabatt. Mein Händler hat nur gegen UVP Jobrad gemacht, Rabatt zählt bei Jobrad nicht bei ihm weil er wohl auch so Kosten hat die er bei einem normalen Verkauf nicht hat.

Thorsten 15.10.2019 19:05

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1486211)
Darf man denn sein Fahrrad umbauen oder tunen? Ich vermute mal, dass man nur mit der Standard-Konfiguration fahren darf. Also hat man ein schlechtes oder ein extrem teures Wettkampffahrrad.

Du musst es sicher relativ kurzfristig im Orignalzustand wieder zurückgeben können. Ich hätte kein Problem, die Kurbel gegen einen Leistungsmesser auszutauschen oder andere Laufräder zu benutzen. Du kannst das mitgelieferte Zeugs halt erst verticken, wenn du es ggf. nach den 3 Jahren übernimmst. Dann ist es zwar ungebraucht, aber eigentlich nicht mehr neu. Diese Punkte haben mich u.a. davon abgehalten, ein Jobrad zu nehmen.

QuickNik 15.10.2019 20:03

Ich hab mein Trek via Jobrad geleast.
Über meinen Trek-Händler war alles ganz unkompliziert.
Wir haben auch am Setup ein paar Änderungen gemacht.

Sinn macht es für mich aber nur wenn ich es zum Ende für die 17%-Restwert rauskaufe. Bei nem hochwertigen TT unterstell ich mal, dass der eigentliche Wert die 17% um einiges übersteigt.

tandem65 15.10.2019 20:52

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1486340)
Du musst es sicher relativ kurzfristig im Orignalzustand wieder zurückgeben können. Ich hätte kein Problem, die Kurbel gegen einen Leistungsmesser auszutauschen oder andere Laufräder zu benutzen. Du kannst das mitgelieferte Zeugs halt erst verticken, wenn du es ggf. nach den 3 Jahren übernimmst. Dann ist es zwar ungebraucht, aber eigentlich nicht mehr neu. Diese Punkte haben mich u.a. davon abgehalten, ein Jobrad zu nehmen.

Wie QuickNic andeutungsweise schrieb kannst Du andere Laufräder und Leistungsmesser mitleasen, sofern es natürlich das Budget hergibt.


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