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Triphil 03.09.2019 11:58

Naja, aber am Schluss gehört das Rad wenn's dumm läuft nicht dir. Wenn ich das richtig verstanden habe.

flo0815 03.09.2019 12:04

Allen schonmal Danke!
Der Grundsatz Bikeleasing ist mir bekannt, auch die deutschen Händler und Räder.

Allerdings find ich halt die Räder von Ribble ganz ccol...

Denk aber auch das das Leasing übers Ausland nix wird.
Muss ich wohl doch bei den ortlichen beleiben.

MatthiasR 03.09.2019 12:06

Zitat:

Zitat von TriKnochen (Beitrag 1475250)
Hier mal zwei deutsche Versender, die mit Jobrad zusammen arbeiten:

Nur der Vollständigkeit halber: Bei Canyon geht das auch. Bei ausländischen Versendern ziemlich sicher nicht.

Gruß Matthias

tandem65 03.09.2019 13:26

Zitat:

Zitat von MatthiasR (Beitrag 1475254)
Nur der Vollständigkeit halber: Bei Canyon geht das auch. Bei ausländischen Versendern ziemlich sicher nicht.

Möglich ist das, der Versender muss es halt wollen.

tandem65 03.09.2019 13:27

Zitat:

Zitat von Triphil (Beitrag 1475252)
Naja, aber am Schluss gehört das Rad wenn's dumm läuft nicht dir. Wenn ich das richtig verstanden habe.

??? nach Ablauf des Leasingzeitraums bekommt er ein Angebot das Rad zu kaufen.
Wenn er das ablehnt ist es ja nicht unbedingt dumm gelaufen. ;)

Facami 03.09.2019 13:35

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1475261)
??? nach Ablauf des Leasingzeitraums bekommt er ein Angebot das Rad zu kaufen.
Wenn er das ablehnt ist es ja nicht unbedingt dumm gelaufen. ;)

I.d.R. wird das wohl so gemacht, allerdings gibt es dazu keine vertragliche Regel! Somit ist das schon richtig was TriPhil da schreibt. Ich würde aber auch davon ausgehen, dass man es übernehmen kann. Bei Jobrad ist der Restwert 17% vom Kaufpreis.

Helmut S 03.09.2019 14:46

Zitat:

Zitat von Facami (Beitrag 1475262)
Bei Jobrad ist der Restwert 17% vom Kaufpreis.

Ja, aktuell sind es 17%. Die Finanzbehörden sehen das aber anders und nehmen einen höheren Restwert an (hab ich nicht mehr im Kopf). Wenn du das Rad also für 17% kaufst, ist die Differenz zur Ansetzung der Finanzbehörden ein Geldwerter Vorteil, den du via Einkommenssteuer versteuern musst. JobRad übernimmt als sog. "zuwendungsberechtigter Dritter" dies aber vollständig. Kann man auch auf der JobRad Seite nachlesen.

Noch ein Hinweis: Wenn der Chef die monatlichen Raten für das Jobrad vollständig übernimmt (zB anstatt Gehaltserhöhung oder als Mitarbeiterbindungsmaßnahme etc) fällt die "1% Regelung" nicht an.

:Blumen:

Facami 03.09.2019 15:19

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1475281)
Ja, aktuell sind es 17%. Die Finanzbehörden sehen das aber anders und nehmen einen höheren Restwert an (hab ich nicht mehr im Kopf). Wenn du das Rad also für 17% kaufst, ist die Differenz zur Ansetzung der Finanzbehörden ein Geldwerter Vorteil, den du via Einkommenssteuer versteuern musst. JobRad übernimmt als sog. "zuwendungsberechtigter Dritter" dies aber vollständig. Kann man auch auf der JobRad Seite nachlesen.

Noch ein Hinweis: Wenn der Chef die monatlichen Raten für das Jobrad vollständig übernimmt (zB anstatt Gehaltserhöhung oder als Mitarbeiterbindungsmaßnahme etc) fällt die "1% Regelung" nicht an.

:Blumen:

Ich glaube 40% ist der Satz. Die 1% Regel ist ab dem 01.01.2019 auch eine 0,5% Regel geworden, sofern ich das richtig gelesen habe. Das ganze Thema ist definitiv nicht uninteressant.


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