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Hallo Hafu,
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Müssen Meisterschaften überhaupt ausgeschrieben werden? Müssen, wenn dem so ist, kommerzielle Anbieter berücksichtigt werden oder können sie berücksichtigt werden? Wie kann die DTU Verträge eingehen um den Sport medial so zu präsentieren wie es hoffentlich am Wochenende geschehen wird. Dazu gehört z.B. auch die terminliche Koordination mit den anderen Finals. Ich sehe Deine berechtigten Bedenken. Es gibt für mich tatsächlich auch gute Gründe dafür bestimmte Wettkämpfe selbst auszurichten. Wenn man sich jetzt entschieden hat Wettkämpfe auszurichten dann macht es in vielerlei Hinsicht Sinn eine gGmbH zu gründen. Haftung ist da schon ein ganz dicker Punkt den der Bunte Hund benannt hat. Steuerliche Gründe sind das nächste. Da geht es um Mehrwertsteuerbefreiung. Vereine können ihren Status als gemeinnützige Vereine verlieren. So etwas zieht eklige Steuernachforderungen nach sich. |
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Ich sehe HaFus Punkte sehr wohl. Nehmt das Beispiel Tübingen. Der erste Veranstalter ist ausgestiegen, weil außer kostspieliger Auflagen für Absperrungen, Gerüstübergänge über die Straße usw. keine finanziellen Gegenleistungen der Stadt kamen.
Der zweite Veranstalter Dammann hat offensichtlich auch keinen finanziellen Schnitt gemacht und hat es nach zwei Jahren sein lassen. Nun kommt die DTU und erhält städtische Zuschüsse und tritt sehr wohl in Konkurrenz mit den anderen beiden Veranstaltern, für die es mit diesen Mitteln auch finanziell besser ausgesehen hätte. |
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Und wenn die DTU bessere Bedingungen von der Stadt erhalten hat, hat sie vielleicht einfach besser verhandelt?! Gruß Matthias |
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Die DTU hat also von der Partei übernommen, die sie vorher selbst ins Spiel gebracht hat. Für die Stadt gab es dann nur noch zwei Optionen: Kein Triathlon oder Unterstützung an die DTU, die für die Bundesliga aber auch keine weiteren Optionen hatte und auf das Rennen angewiesen war. |
Hi Alteisen,
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Ich sehe jetzt niemanden der geschrieben hat daß er seine Bedenken nicht sieht. |
Hi Alteisen,
hier sind einfach mehrere Sachen vermischt. Zitat:
"Wir dürfen sogar keine finanziellen Zuwendungen geben". Wenn ich die Sache richtig googele, und LidlRacer steh mir bei, dann ist es auch völlig korrekt. Die Zuwendung ist ein Begriff aus dem Haushaltsrecht für freiwillige Leistungen des Bundes/Landes. Jetzt gibt es sicherlich entsprechendes auf Kommunaler Ebene was sich anders nennt. Dementsprechend hätte das Kind einen anderen Namen. Das soll mich aber nicht weiter stören. Die von mir vermutete Version könnte auch mit der korrekten Benennung korrekt sein. Denn Zuwendungen bedürfen bestimmter Haushaltsrechtlicher Vorraussetzungen. Diese könnten ja für 2018 und 2019 geschaffen worden sein und es ist durchaus möglich daß der Vertragspartner Dammann diese Vorraussetzungen nicht erfüllen konnte. Da kann doch die Deutsche Triathlon gGmbH nichts für. [quote=Alteisen;1468551 die Firma Dammann ins Spiel gebracht.[/QUOTE] Inwiefern ist es relevant, daß Herr Zöll die Firma Dammann ins Spiel gebracht hat? Wenn ich die Sache richtig sehe hat doch die Ausrichtung 2018 funktioniert. Zitat:
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Wenn sie sich für Triathlon entscheidet bleiben ihr immer auch nur 2 Optionen. Egal mit welchem Veranstalter, egal ob mit oder ohne Zuschüsse. Sie ist verpflichtet mit den Zuschüssen nach den Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu handeln. Wenn ich nun ahne, daß da ein Veranstalter in der Insolvenz steckt, dann bleibt der Stadt eigentlich nicht mehr viel übrig an Handlungsspielraum. Es hätte sich auch sicherlich ein weiterer Ausrichter bewerben können. Ob das geschehen ist oder nicht kann ich nicht beurteilen. Die Konkurrenzsituation zu anderen Veranstaltern sehe ich nicht per se schlecht. Mal so nebenbei gefragt, wie sieht z.B das Ausschreibungsverfahren für das DFB-Pokalfinale aus? Wer kann sich da als Ausrichter alles bewerben? |
Kleine Ergänzung zu "Zuwendungen".
Ohne diese würden die "Finals" oder eine Leichtathletik EM bzw. viele größeren Sportveranstaltungen gar nicht stattfinden. Wobei die Stadt/Kommune zwei Möglichkeiten hat: Infrastruktur bereitstellen (Sportplätze, öffentliche Plätze, Straßen/Wege/Wasserwege) oder Geld/Zuwendungen. Richtig dargestellt, für Zuwendungen bedarf es Voraussetzungen: Geld/Zuwendung nur, wenn es nicht anders geht (Sachleistungen, Bürgschaften) Geld nur so viel, wie die Veranstaltung nicht selbst bewältigen kann. Die Geldmittel/Zuwendung müssen/muss vorher! im öffentlichen Budget (HH-Satzung/HH-Plan) vom kommunalen Rat/Parlament bewilligt werden. Der Veranstalter muss hinterher abrechnen, dass er die öffentlichen Gelder richtig verwendet hat (ansonsten zurückzahlen). Zuwendungen kann jede juristische Person erhalten, unabhängig von der Rechtsform. |
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