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nur ganz slightly off topic, hatte ich mich immer schon gefragt:
Warum ist Ibuprofen 800 mg rezeptpflichtig und Ibuprofen 400 mg nicht? also, ehem, das eine sind dann eben zwei Stück .... m. |
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Die restlichen 45 liegen jetzt noch rum und ich könnte damit meinen Schmerz wegen der gut 600 für den IM Frankfurt versenkten Euro, der mehr oder weniger gelaufenen Saison und der verpassten (bzw. nicht in Angriff genommenen) Hawaii-Quali betäuben :Cheese: Zitat:
Gruß Matthias |
Gerade unter sportlicher Belastung ist das einfach Käse.
Nur mal kurz gesucht: https://www.deutsche-apotheker-zeitu...m-breitensport Hatte zwar nach der "toxisch"-Geschichte gesucht, die ich mal gelesen hatte, aber der Artikel ist noch etwas ausführlicher. Unter Schmerzmitteln mache ich definitiv keinen Sport. Zumal ich bei der Googlei auch noch gefunden hatte, dass es auch gar nichts bringt laut diversen Studien. Außer eben der möglichen stärkeren Nebenwirkungen beim Sport. |
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Moin,
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Zum Thema: Dem Einsatz bzw. dem NIchteinsatz von Medikamenten im Sport sind ja nun sehr klare und hier auch ausreichend oft diskutierte Grenzen gesetzt. Solange diese Grenzen eingehalten werden, regt mich so etwas nicht besonders auf. Es gibt noch soooo viele andere Wege sich selbst durch - hm sagen wir mal etwas undurchdachte - Handlungen zu schaden. Wenn ich mich da über alles aufregen würde... Viele Grüße, Christian |
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Pharmakokinetisch ist zwischen zwei 400mg-Tabletten und einer 800mg-Tablette natürlich kein Unterschied, psychologisch aber durchaus. Wer viele Tabletten täglich einnimmt dem ist instinktiv eher bewusst, dass er eine hohe Schmerzmitteldosis einnimmt. Bei den rezeptfreien Ibuprofen überschreitet man erst ab 7 Tabletten pro Tag die zugelassene Höchstdosis. Bei den 800mg-Tabletten erreicht man schon mit nur 3 Tabletten die erlaubte täglich Höchstdosis von 2400mg. Wenn man diese als Arzt überschreitet und einem Patienten z.B. 4 Tabletten empfiehlt, dann begeht man bereits einen justitiablen Kunstfehler, d.h. der Patient kann den Arzt mit guten Erfolgsaussichten bei auftretenden Nebenwirkungen verklagen. |
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