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(mal von einigen Ausnahmen wie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung mal abgesehen) |
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Was er ja wahrscheinlich meinte er wollte die Kosten von seinen Steuern absetzen die er als Arbeitnehmer zahlt, die haben ja aber mit der Immo gar nichts zu tun. Die Aufwednungen die er für den Verkauf der Immo aufgebracht hat, hat er nicht zur Erhaltung seiner Arbeitskraft aufgebracht. |
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Natürlich mindern Aufwendungen für vermietete Immobilien die komplette Steuerlast. Wenn Du also mehr Kosten als Einnahmen aus dem Vermieteten Objekt hast wird dieser Betrag sich steuermindernd auf alle steuerpflichtigen Einnahmen auswirken. Egal aus was sie entstanden ist. Aber die Antwort auf die Frage ist schon genannt worden: Aufwendungen aus dem Verkauf der Immobilie, egal ob sie selbst gekauft oder geerbt wurde, können nie steuerlich geltend gemacht werden... |
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Auch nicht, wenn ich die Immobilie innerhalb 10 Jahre nach Kauf mit Gewinn verkaufe? |
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Ob und welche Kosten, die dann durch den Verkauf der Immobile entstehen, hierbei in Abzug gebracht werden können kann, ich nicht beantworten. Falls das für Dich von Interesse ist würde ich da mal ganz freundlich bei Deinem FA nachfragen. :Blumen: Das Thema Spekulationsfrist war aber geklärt: sie kommt beim aktuellen Fall nicht zur Anwendung. Grundsätzlich gilt: alle Kosten im Rahmen des Verkaufs einer Immobilie (z.B.: Makler, Fahrtkosten etc.) können nicht steuermindernd angesetzt werden. Wurde ja schon einige Male hier geschrieben. |
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Ich musste dazu, von Spanien nach Deutschland fliegen, dazu mehrere Tage Hotelübernachtung, Mietwagen. Das wäre geil gewesen, gab aber nichts. Bzw habe es garnicht erst versucht. Da kam an Kosten wesentlich mehr zusammen. So what, war egal, der Verkauf war ein Riesendeal! Mund abputzen und gut ist. Man kann nicht für alles noch eine Extraportion oben drauf bekommen!:Huhu: |
Danke für eure Antworten. :Blumen:
Dann werde ich es akzeptieren, daß das Finanzamt die Kosten bei der Steuerklärung nicht anerkannt hat. Da ich wegen anderer Dinge sowieso einen Einspruch einlegen werde, werde ich versuchen, ob die Fahrten zur Beendigung des Mietverhältnisses anerkannt werden. |
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Lass es sein! |
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