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su.pa 14.06.2019 09:34

Zitat:

Zitat von mumuku (Beitrag 1457734)
Der TO wollte wissen ob einige Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf steuerlich absetzbar sind. Inwiefern der Verkauf der Spekulationssteuer unterliegt oder nicht war hier nicht gefragt.

Daraus lässt sich imho aber ableiten, dass er die Kosten nicht absetzen kann. Kosten können nur abgesetzt werden, wenn sie steuerpflichtigen Einnahmen gegenüberstehen.

(mal von einigen Ausnahmen wie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung mal abgesehen)

MattF 14.06.2019 12:17

Zitat:

Zitat von mumuku (Beitrag 1457734)
Der TO wollte wissen ob einige Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf steuerlich absetzbar sind. Inwiefern der Verkauf der Spekulationssteuer unterliegt oder nicht war hier nicht gefragt.

Wenn man keine Steuern zahlt kann man keine sparen, irgendwie logisch.

Was er ja wahrscheinlich meinte er wollte die Kosten von seinen Steuern absetzen die er als Arbeitnehmer zahlt, die haben ja aber mit der Immo gar nichts zu tun.
Die Aufwednungen die er für den Verkauf der Immo aufgebracht hat, hat er nicht zur Erhaltung seiner Arbeitskraft aufgebracht.

Pluto 14.06.2019 12:52

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1457780)
Wenn man keine Steuern zahlt kann man keine sparen, irgendwie logisch.

Was er ja wahrscheinlich meinte er wollte die Kosten von seinen Steuern absetzen die er als Arbeitnehmer zahlt, die haben ja aber mit der Immo gar nichts zu tun.
Die Aufwednungen die er für den Verkauf der Immo aufgebracht hat, hat er nicht zur Erhaltung seiner Arbeitskraft aufgebracht.

Äh, was?!

Natürlich mindern Aufwendungen für vermietete Immobilien die komplette Steuerlast. Wenn Du also mehr Kosten als Einnahmen aus dem Vermieteten Objekt hast wird dieser Betrag sich steuermindernd auf alle steuerpflichtigen Einnahmen auswirken. Egal aus was sie entstanden ist.

Aber die Antwort auf die Frage ist schon genannt worden: Aufwendungen aus dem Verkauf der Immobilie, egal ob sie selbst gekauft oder geerbt wurde, können nie steuerlich geltend gemacht werden...

MattF 14.06.2019 13:43

Zitat:

Zitat von Pluto (Beitrag 1457787)
Aber die Antwort auf die Frage ist schon genannt worden: Aufwendungen aus dem Verkauf der Immobilie, egal ob sie selbst gekauft oder geerbt wurde, können nie steuerlich geltend gemacht werden...


Auch nicht, wenn ich die Immobilie innerhalb 10 Jahre nach Kauf mit Gewinn verkaufe?

Pluto 14.06.2019 15:25

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1457798)
Auch nicht, wenn ich die Immobilie innerhalb 10 Jahre nach Kauf mit Gewinn verkaufe?

Die 10 Jahre sind ausschließlich für Frage relevant ob eine Spekulationssteuer, auf einen entstandenen Gewinn, zu entrichten ist.

Ob und welche Kosten, die dann durch den Verkauf der Immobile entstehen, hierbei in Abzug gebracht werden können kann, ich nicht beantworten.
Falls das für Dich von Interesse ist würde ich da mal ganz freundlich bei Deinem FA nachfragen. :Blumen:

Das Thema Spekulationsfrist war aber geklärt: sie kommt beim aktuellen Fall nicht zur Anwendung.

Grundsätzlich gilt: alle Kosten im Rahmen des Verkaufs einer Immobilie (z.B.: Makler, Fahrtkosten etc.) können nicht steuermindernd angesetzt werden.
Wurde ja schon einige Male hier geschrieben.

Körbel 14.06.2019 16:52

Zitat:

Zitat von Nichtläuferin (Beitrag 1457698)
Ich wollte die Kosten des Wohnungsverkaufes (Fahrten zum Auflösen des Mietvertrages, Fahrt zum Grundbuchamt, Gebühr Löschung Grundbuch, 2 Löschungsbewilligungen Grundbuch, Fahrtkosten zum Notar, 5 Fahrten zum Verkauf der Wohnung, jeweils hin und zurück 180 km, da kommt schon etwas zusammen) absetzen.
Das Finanzamt ist aber der Meinung, daß man Kosten des Verkaufs nicht absetzen kann.

Hätte ich auch gerne gemacht, als wir unser Haus in Deutschland verkauft haben.
Ich musste dazu, von Spanien nach Deutschland fliegen, dazu mehrere Tage Hotelübernachtung, Mietwagen. Das wäre geil gewesen, gab aber nichts.
Bzw habe es garnicht erst versucht.

Da kam an Kosten wesentlich mehr zusammen.
So what, war egal, der Verkauf war ein Riesendeal!

Mund abputzen und gut ist.
Man kann nicht für alles noch eine Extraportion oben drauf bekommen!:Huhu:

Nichtläuferin 14.06.2019 23:12

Danke für eure Antworten. :Blumen:
Dann werde ich es akzeptieren, daß das Finanzamt die Kosten bei der Steuerklärung nicht anerkannt hat.
Da ich wegen anderer Dinge sowieso einen Einspruch einlegen werde, werde ich versuchen, ob die Fahrten zur Beendigung des Mietverhältnisses anerkannt werden.

Körbel 15.06.2019 14:21

Zitat:

Zitat von Nichtläuferin (Beitrag 1457873)
....... ob die Fahrten zur Beendigung des Mietverhältnisses anerkannt werden.

:Lachanfall: :Lachanfall: :Huhu:

Lass es sein!


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