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- in dem von Dir beschriebenen Fall stellt sich die Frage, wer als Fremdverschuldender in Frage kommt - die Frau, weil sie Dir die Vorfahrt genommen hat, oder die Stadt weil sie der Streupflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. In weiterer Folge unterscheiden sich die strafrechtlichen Aspekte hinsichtlich einer fahrlässigen Körperverletzung und die zivilrechtlichen Aspekte hinsichtlich eines Schadenersatzes. Wäre die Stadt haftbar, dann müsste strafrechtlich eine konkrete Person belangt werden, die ihrer Sorgfaltspflicht im Rahmen der Straßenräumung nicht ausreichend nachgekommen ist. - wenn nicht viel passiert ist außer ein paar blauen Flecken, dann würde ich es dabei belassen - sonst hast Du in geraumer Zeit nur mehr die Erinnerung, dass Du auf der Straße weggerutscht bist, aber bald eine Polizeiladung im Postkasten und kannst Dich mit dem ganzen Behördenkram auseinandersetzen. |
So wie der Fall beschrieben ist, sehe ich die Schuld eindeutig bei der Autofahrerin.
Sie hat dem Radler die Vorfahrt genommen und der mußte eine Vollbremsung machen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Hätte sie ihm die Vorfahrt nicht genommen, wäre nix passiert. Wenn der Radler dabei stürzt, dann kann man ihm doch das nicht anlasten. Überhöhte Geschwindigkeit kommt höchstens dann in Betracht, wenn der Radler aufm Auflieger durch die Stadt brettert und grad seine Tempointervalle bolzt. Allerdings...wenn der Verkehrsrichter grad' einen blöden Tag hat, dann wird er vielleicht auch anders entscheiden. |
In diesem Zusammenhang: gibt es für die Kommunen überhaupt eine "Streupflicht" oder auch "Räumpflicht"?
Bei uns gibt es durchaus je nach verantwortlicher Kommune viele Straßen und Radwege, die überhaupt nicht geräumt und gestreut werden. Ich vermute, dass der Winterdienst im juristischen Sinne, zumindest für die Kommunen eher eine Art freiwillige Serviceleistung darstellt, so wie die sehr unterschiedliche Handhabung des umgangs mit Schnee und Eis je nach Stadt/ Gemeinde vermuten lässt. Für Autos mit Winterbereifung ist festgefahrener Schnee tatsächlich gut fahrbar und wesentlich griffiger als z.B. überfrierende Nässe. In Skandinavien wird das vielerorts ja auch seit Jahren so gehandhabt. Als Radfahrer sind die dann irgendwann entstehenden Sprurrillen, v.a. wenn es wärmer wird, allerdings ein massives Problem. Manchmal muss ich dann bei bestimmten Bedingungen auf ein Mountainbike mit besonders großvolumigen Reifen ausweichen, weil Crosser oder gar Rennrad in den entsprechenden Passagen nicht mehr fahrbar sind. |
Ich habe mir dieses Jahr Winterreifen mit Spikes gekauft, die am Sonntag zum ersten Mal bei Glätte zum Einsatz kamen und ich muss sagen, dass ich restlos begeistert bin.
Das hat Super-Spaß gemacht und ich freue mich schon auf den nächsten Schnee! P.S. Ohne Schnee fahren die Reifen natürlich nicht so super, aber so laut, dass alle registieren, dass ich jetzt komme. |
Da habt ihrs relativ einfach/gut "drüben".
Bei uns ist zumindest auf Gemeindeebene zB jeder Grundeigentümer für einen angrenzenden Geh- und/oder Radweg verantwortlich. Sprich: wird die Räum- oder Streupflicht (6-22h) verabsäumt, kann man haftbar gemacht werden. Bei Landes- und Bundesstraßen sieht es anders aus. Dort haftet das jeweilige Organ (Land bzw. Bund). Dies ist aber primär für Fußgänger gedacht. Als Radler wird man (je nach Verhältnissen) immer eine Mitschuld bzw. voll zum Zug kommen, da sich darüber streiten lässt, ob man bei Schnee und/oder Eis richtig ausgestattet war. |
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Du ziehst hier nicht in Betracht daß die Situation ohne Sturz entschärft werden könnte. Insofern ist diese Schuldfrage nicht einmal ansatzweise eindeutig.:Huhu: Zitat:
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