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Die Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr (oder die Eignung) könnte fraglich sein. Eindeutig ist das für mich aber nicht.
Zum Thema ist mMn. schon alles gesagt mit dem Kommentar von Matthias |
Zitat:
Der Begriff ist in der Rechtswissenschaft glaube ich recht weit gefasst. Ich meine, dass darunter auch einfache unterschriebene Schriftstücke fallen können. Zumindest kann wohl bereits das Fälschen der Unterschrift, falls es denn tatsächlich die von Martin Schulz ist, als Urkundenfälschung angesehen werden.Das man sich etwas Mühe gegeben hat, das Schreiben Offiziell aussehen zu lassen, wird es nicht weniger schlimm machen. Daneben dürfte z.B. die SPD auch nicht begeistert sein, dass ihr (vermutlich markenrechtlich geschütztes) Logo verwendet wird. M. |
http://www.taz.de/!5544630/?goMobile=1539648000000
Sowas geht ja auch als angebliche Kunst oder ähnliches durch. Mir fällt dazu nicht viel ein. |
Zitat:
Wo ist hier der Rechtsverkehr? Aber ich bin kein Jurist. |
Der Rechtsverkehr ist quasi erstmal alles. Selbst die Klassenarbeit, der Bierdeckel oder sonst was.
http://www.juraindividuell.de/pruefu...-und-probleme/ siehe dort |
Zitat:
Ich kann dort keinen Beleg für Deine These erkennen. Wikipedia meint: Unter Rechtsverkehr versteht man im juristischen Sinne die Vornahme von Vertragsabschlüssen und ähnlichem, siehe Rechtsgeschäft Wo ist hier also das Rechtsgeschäft? |
Zitat:
Spass beiseite: Mit dem Schreiben wird ja eine Willenserklärung (Annahme der Einladung zur Veranstaltung) fingiert. Ein findiger Anwalt wird da problemlos ein Rechtsgeschäft und/oder eine Teilnahme am Rechtsverkehr draus basteln können. M. |
Zitat:
Aber die Urkundenfälschung glaube ich erst, wenn's deswegen eine Verurteilung gibt. Und ich prophezeie, dass es die nicht geben wird. |
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