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-   -   Satire darf alles. Auch Urkunden fälschen? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=45200)

Bommel91 13.11.2018 21:29

Die Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr (oder die Eignung) könnte fraglich sein. Eindeutig ist das für mich aber nicht.

Zum Thema ist mMn. schon alles gesagt mit dem Kommentar von Matthias

Matthias75 13.11.2018 21:53

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1419310)
Urkundenfälschung im juristischen Sinne dürfte das nicht sein.
Keine Ahnung, ob es anderweitig strafbar ist, aber ich würde das auch nicht gut heißen.

Der Gesetzestext allein sagt nicht viel aus, weil er nicht definiert, was eine Urkunde ist.

Der Begriff ist in der Rechtswissenschaft glaube ich recht weit gefasst. Ich meine, dass darunter auch einfache unterschriebene Schriftstücke fallen können. Zumindest kann wohl bereits das Fälschen der Unterschrift, falls es denn tatsächlich die von Martin Schulz ist, als Urkundenfälschung angesehen werden.Das man sich etwas Mühe gegeben hat, das Schreiben Offiziell aussehen zu lassen, wird es nicht weniger schlimm machen.

Daneben dürfte z.B. die SPD auch nicht begeistert sein, dass ihr (vermutlich markenrechtlich geschütztes) Logo verwendet wird.

M.

captain hook 13.11.2018 22:05

http://www.taz.de/!5544630/?goMobile=1539648000000

Sowas geht ja auch als angebliche Kunst oder ähnliches durch. Mir fällt dazu nicht viel ein.

LidlRacer 13.11.2018 22:05

Zitat:

Zitat von schnodo (Beitrag 1419320)
Wieso denkst Du das? Ich kann dies aus dem Gesetzestext nicht herauslesen.

"zur Täuschung im Rechtsverkehr"

Wo ist hier der Rechtsverkehr?
Aber ich bin kein Jurist.

Bommel91 13.11.2018 22:11

Der Rechtsverkehr ist quasi erstmal alles. Selbst die Klassenarbeit, der Bierdeckel oder sonst was.

http://www.juraindividuell.de/pruefu...-und-probleme/

siehe dort

LidlRacer 13.11.2018 22:18

Zitat:

Zitat von Bommel91 (Beitrag 1419337)
Der Rechtsverkehr ist quasi erstmal alles. Selbst die Klassenarbeit, der Bierdeckel oder sonst was.

http://www.juraindividuell.de/pruefu...-und-probleme/

siehe dort

Bist Du Jurist?
Ich kann dort keinen Beleg für Deine These erkennen.

Wikipedia meint:
Unter Rechtsverkehr versteht man

im juristischen Sinne die Vornahme von Vertragsabschlüssen und ähnlichem, siehe Rechtsgeschäft

Wo ist hier also das Rechtsgeschäft?

Matthias75 13.11.2018 22:59

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1419339)
Bist Du Jurist?
Ich kann dort keinen Beleg für Deine These erkennen.

Wikipedia meint:
Unter Rechtsverkehr versteht man

im juristischen Sinne die Vornahme von Vertragsabschlüssen und ähnlichem, siehe Rechtsgeschäft

Wo ist hier also das Rechtsgeschäft?

In Kontinentaleuropa haben wir doch überall Rechtsverkehr :Gruebeln: :Gruebeln: :Cheese:

Spass beiseite: Mit dem Schreiben wird ja eine Willenserklärung (Annahme der Einladung zur Veranstaltung) fingiert. Ein findiger Anwalt wird da problemlos ein Rechtsgeschäft und/oder eine Teilnahme am Rechtsverkehr draus basteln können.

M.

LidlRacer 13.11.2018 23:12

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1419346)
In Kontinentaleuropa haben wir doch überall Rechtsverkehr :Gruebeln: :Gruebeln: :Cheese:

Spass beiseite: Mit dem Schreiben wird ja eine Willenserklärung (Annahme der Einladung zur Veranstaltung) fingiert. Ein findiger Anwalt wird da problemlos ein Rechtsgeschäft und/oder eine Teilnahme am Rechtsverkehr draus basteln können.

M.

Ja, den Scherz wollte ich fast schon selbst bringen! :Lachen2:

Aber die Urkundenfälschung glaube ich erst, wenn's deswegen eine Verurteilung gibt.
Und ich prophezeie, dass es die nicht geben wird.


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