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Bommel91 20.04.2018 08:35

Es gibt keine Pflicht den Perso mitzuführen.

PabT 20.04.2018 09:28

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1374159)
StVZO-Novelle vom 18.0.2018 beachten. Beleuchtung muß am Tag nicht mehr mitgeführt werden.

Insofern Einspruch erheben und die/den Dame/Herren zur Fortbildung schicken.
:Huhu: :Blumen:

Ja, nur das hilft.

Zitat:

Zitat von mayokleckz (Beitrag 1374168)
Die Neufassung kannte ich nicht,

Er auch nicht, obwohl es sein Job ist. Für uns Laien ist der Newsletter von https://www.buzer.de eine feine Sache. :Blumen:

Zitat:

Zitat von Bommel91 (Beitrag 1374190)
Es gibt keine Pflicht den Perso mitzuführen.

Das wäre ja auch noch schöner.

RolandG 20.04.2018 10:42

Zitat:

Zitat von Bommel91 (Beitrag 1374190)
Es gibt keine Pflicht den Perso mitzuführen.

Jein.

§ 1 Abs. 1 Satz 1 f. PAuswG:
"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen."

felixb 20.04.2018 11:27

Bei dem schönen Wetter aktuell fahre ich häufig erst recht spät los (kurz vor 19 Uhr, 2h dann), es ist aber ja glücklicherweise richtig lange passabel hell.

Auch am TT nehme ich aber meine mittlerweile sogar STVO-zugelassene äußerst lichtstarke Frontlampe und die STVO-Rückleuchte mit. Gerade in beginnender Dämmerung wird man schlechter gesehen, da bin ich mittlerweile sensibiliert und schalte das Licht schon recht früh auf leichter Stufe ein. Man könnte auch die höchste Stufe nehmen, aber ... die Leuchte hat schon gut Power und die niedrigste Stufe ist schon ziemlich hell.

Am helligsten Tage mache ich das aber nicht, bspw. Wochenendtour.

Es ist immer wieder ärgerlich, wenn nicht mal die die Gesetzeshüter die Gesetze kennen.
Will man nicht einen so großen Klopper mit sich schleppen, wie ich aktuell, kann man natürlich auch auf ganz kleine STVO-Lampen setzen. Die leuchten zwar nix aus, aber gesehen wird man meistens doch leicht besser und mit STVO-Zulassung sollte es auch keine Probleme geben.

Allerdings fahre ich nicht mit Pedalreflektoren und Speichenreflektoren oder reflektierenden Reifenflanken. Also ... anhalten könnten sie mich dann dennoch - zu Recht.
Sollte es wieder dunkler werden (Herbst), setze ich lieber auf reflektierende Überschuhe oder Reflektorstreifen an Fußgelenk und Reflektorstreifen an den Armen + Handschuhe, damit auch Handzeichen gesehen werden können.

Ich denke es kommt immer etwas auf die Gegend an - bei uns ist Polizeipräsenz ja eh quasi 0, von daher macht eh jeder was er will.

18 Uhr, aktuell bei dem tollen Wetter, dürfte jedenfalls weit weg von Beleuchtungspflicht in der Dunkelheit sein.

Bommel91 20.04.2018 14:51

Zitat:

Zitat von RolandG (Beitrag 1374218)
Jein.

§ 1 Abs. 1 Satz 1 f. PAuswG:
"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen."

Das heißt nicht, dass Du ihn mitführen musst.

Lebemann 20.04.2018 16:09

Aus der Sicht eines Polizist - der seinen Kollegen nicht in Schutz nehmen möchte.

Grundsätzlich gibt es keine Ausweispflicht in Deutschland. Ist deine Identität allerdings nicht zweifelsfrei feststellbar, ist zum Zwecke der Identitätsfeststellung einiges erlaubt. Wen das genauer interessiert, kann mal nach dem Stichwort - Stufenfolge schauen.
Insofern hat der Kollege bei weitem nicht aus den vollen Geschöpft.

Eine Beschwerde bei seinem Vorgesetzten führt wohl eher dazu, dass der besagte Kollege in den nächsten Wochen und Monaten noch kleinlicher wird. Fortbildungen bei fertigen Polizisten sind absolute Mangelware. Es fehlt an Personal an allen Ecken und Kanten. Ich warte seit über 2,5 Jahren auf meinen Kriminallehrgang, obwohl ich in diesem Bereich bereits arbeite. Die Länder haben kein Geld. Wer sich nicht selbst fortbildet oder permanent alle Gesetzesänderungen im Kopf hat, läuft schnell Gefahr, mal eine falsche Entscheidung zu treffen. Ein Polizist hat nicht die Zeit, wie ein Anwalt oder Staatsanwalt/Richter, sich den exakten Wortlaut mal kurz im Internet nochmal nachzuschauen.

In diesem Sachverhalt hat der Kollege sehr wahrscheinlich falsch gelegen. Ich kenn den kompletten Sachverhalt nicht! Daher würde ich jetzt einfach mal empfehlen, dass Gespräch mit dem Beamten zu suchen und ihn freundlich auf die Änderung im Gesetz hinzuweisen. Bedenke, man sieht sich immer zweimal im Leben. Du wärst nicht der erste, der als "Hobby" eines Polizisten endet.

Lg

RolandG 20.04.2018 22:47

Zitat:

Zitat von Bommel91 (Beitrag 1374256)
Das heißt nicht, dass Du ihn mitführen musst.

Deshalb auch "Jein".

Bommel91 21.04.2018 00:08

Haarspalterei, formal juristisch nein, aber man bricht sich auch keinen Zacken aus der Krone das kleine Ding mitzunehmen. Stimme dir also zu.


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