triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Radfahren (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=13)
-   -   Verzwickter Radunfall: Radweg nicht benutzt, aber Beschilderung nicht zum Biker (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=43092)

Thorsten 03.11.2017 22:00

Zitat:

Ein deutliches Indiz dafür, dass der Radweg nicht die Straße begleitet, ist dass er an Kreuzungen nicht dieselben Vorfahrtsrechte bekommt.
Quelle: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

Es ist fraglich, ob der Radweg straßenbegleitend und damit benutzungspflichtig ist, da ja bei der nächsten Aus-/Einfahrt für den Radfahrer ein Vorfahrt-gewähre-Schild aufgestellt ist.

maximgold 03.11.2017 22:01

IMHO ist der Radweg nicht benutzungspflichtig, weil er eine andere Vorfahrtsregelung hat, als die Straße.

be fast 04.11.2017 00:14

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1340420)
Quelle: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

Es ist fraglich, ob der Radweg straßenbegleitend und damit benutzungspflichtig ist, da ja bei der nächsten Aus-/Einfahrt für den Radfahrer ein Vorfahrt-gewähre-Schild aufgestellt ist.

Hmm, ist das maßgebend. Wenn der Weg 2 Kilometer lang wäre würde das sich am Ende es Weges angebrachte Schild die Benutzungspflicht doch auch nicht aushebeln?!

Ist es denn nicht so, dass die Benutzungspflicht eines Radweges erst einmal durch das blaue Schild definiert wird. Für die Anordnung gibt es Vorgaben, unter anderem durch die Verwaltungsvorschrift StVO.

Das blaue Schild sollte (!) nur an straßenbegleitenden Radwegen montiert werden. Über diese Definition wird dann aber des Öfteren gestritten. Hier hängt nun mal (leider) ein blaues Schild. Warum der Weg nicht benutzt wurde gilt es gegebenenfalls zu begründen…:/

Andreundseinkombi 04.11.2017 08:42

Die Benutzungspflicht liegt trotz des Schildes nicht vor, wenn der Radweg nicht den rechtlichen Bestimmungen nach baulich ausgeführt ist. Es dürfte zumindest fraglich sein, da der Radweg nur im Bereich des Kreisverkehres vorhanden ist.

Hafu 04.11.2017 09:07

Wie hoch ist denn insgesamt der Schaden an Fahrrad und Fahrzeug? Lohnt es sich deswegen vor Gericht zu ziehen?

Da die Benutzungspflicht des Radweges zweifellos fraglich und die Beschilderung uneindeutig ist, bin ich mir fast sicher, dass kein Verkehrsrichter hier den Ehrgeiz hat, ein Urteil zu fällen und im Detail zu begründen.
Von daher wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf einen Vergleichsvorschlag (vermutlich 60/40 oder 70/30 in Abhängigkeit davon ob der Richter Radfahrern gegenüber eher positiv oder negativ eingestellt ist) nach der ersten Anhörung hinauslaufen und bis dahin sind zum tatsächlichen Schaden auf jeden Fall noch Anwaltskosten und Gerichtskosten hinzugekommen, so dass es spätestens dann kein echter Bagatellschaden mehr ist.

Außerdem erspart sich der Autofahrer dann die Rückstufung in seiner KFZ-Haftpflicht, die er ansonsten nur vermeiden könnte , wenn er zu 100% vor Gericht Recht bekommt, was angesichts seiner Vorfahrtverletzung im Kreisverkehr egal ob der Radfahrer diesen benutzen durfte oder nicht, sehr unwahrscheinlich ist.

Ich würde in dieser konkreten Situation dem Autofahrer den (mit den hier im thread genannten Argumenten der nicht eindeutigen Rechtslage) den Vorschlag unterbreiten, dass ohne Einschaltung des Gerichtes jeder seinen Schaden selbst zu tragen hat. Meist ist der Sachschaden an einem Auto ohnehin größer als an einem Fahrrad, wenn letzteres nicht gerade neues Highend-Material ist , weil jeder Kratzer an Kotflügel und Motohaube selbst ohne Dellen eine Neulackierung des betreffenden Teiles bedeutet (und man da schnell bei Vertragswerkstätten in den vierstelligen Bereich kommt), so dass man als Radfahrer hier besser wegkommt.

FlyLive 04.11.2017 09:18

Also wenn ich das jetzt nicht komplett missverstanden habe, dann bist Du in den kreisverkehr eingefahren nachdem Du nach freier Bahn von links geschaut hast. Du warst im Kreisverkehr bevor der Sensenmann mit seinem Auto im Kreisverkehr war. Dieser fuhr dort also ein ohne auf Dich zu achten und fuhr Dich vom Rad.

Wärst Du im Auto unterwegs gewesen, gäbe es keine Diskussion - Richtig !
Auch in diesem Fall sehe ich keinen Grund Dir irgendeine Mitschuld zu geben, da Du ein gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer bist.
Im schlechtesten Fall droht Dir ein Bußgeld des Ordnungsamts wegen Missachten des Radwegs .....glaube ich aber auch nicht !
Gib die Sache an einen Anwalt und lass Dir den Schaden ersetzen. Wäre ja noch schöner, wenn man jeden ummähen könnte.

Trimone 04.11.2017 10:28

Ohne Rechtschutzversicherung wird das nicht bezahlbar.

Ich hatte vor 5 Jahren nach einem schweren Unfall auf dem Radweg das Yolandas verklagt. Da war ein Schild zur Straße gedreht und nicht auf den Radweg.

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Vor allem sind die Richter auch beim Land angestell!!!!! Was mir alles von der gegnerischen Seite unterstellt wurde ist der Hammer.

Das kostet soviel Zeit und Nerven.......

Mirko 04.11.2017 10:40

Zitat:

Zitat von Trimone (Beitrag 1340473)
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Vor allem sind die Richter auch beim Land angestell!!!!! Was mir alles von der gegnerischen Seite unterstellt wurde ist der Hammer.

Das kostet soviel Zeit und Nerven.......

Ekelhaft! Genau mit dem Wissen machen die Versicherungen das ja. Auf der einen Seite sollte man das gerade deswegen nicht akzeptieren und dagegen halten, auf der anderen Seite könnte man in der Zeit auch Rad fahren oder anderweitig Spaß haben.

Was sagte denn die Polizei und der Unfallgegner dazu?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:35 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.