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ich komme aus den ultratrail bereich und dort ist Musik während des Wettkampfes zu hören erlaubt.
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m.W. ist das sehr gemischt, im LD hat es Roth zuerst erlaubt, IM weiss ich aktuell nicht, ich kenne aktuell Volksläufe wo streng darauf geachtet wird, das nicht und Stadt-Maras wo es erlaubt ist - mich nervt es und ich habe so ein komische Theorie das es nicht leistungsfördernd ist weil man den Kontakt zu Arbeit und Atmung verliert.
aufm Rad NO GO, iss klar m. |
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Man muss dazu aber anmerken, dass in Roth ganz klar gilt: MP3-Player o.ä. dürfen nur dann verwendet werden, wenn dennoch sichergestellt ist, dass man seine Umgebung wahrnimmt.
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Auch beim Radeln mache ich das, wenn ich alleine unterwegs bin mal. Zuletzt nicht mehr, weil ich mein kleines Radio nicht finde. Ich würde mal behaupten, dass es mir noch nie passiert ist, dass ich jemanden deshalb behindere. Vielleicht habe ich es aber auch nur nicht bemerkt, weil ich abgelenkt war. :Cheese: In Wettkämpfen habe ich nie Musik gehört, weil ich dann die Atmosphäre nicht mitbekäme. So, jetzt dürft ihr mich beschimpfen.:bussi: Gruß J., die sich übrigens auch noch nie von jemand anderem mit Ohrstöpseln gestört gefühlt hat. |
witzig dazu ist übrigens die Gesetzeslage bzw Urteile "gegen Radfahrer mit Stöpsel im Ohr".
Es scheint bis dato nur ein Urteil zu geben, zumindest wird das immer wieder zitiert: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG....news20474.htm Was aber, wenn man ein Hörbuch oder Pordacst hört? Bzw wenn man garnichts hört und nur die Stöpsel im Ohr hat? Laut https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. ..." Da steht aber nicht, dass es nur für Radfahrer gilt. Ich habe mich dann mal auf das Gedankenspiel eingelassen: Warum werden Autos mit ultrateuren und lauten Stereo-Anlagen ausgestattet, bei denen es bei vorgesehener Nutzung sehr leicht zu Gehöreinschränkungen kommen könnte. Sie sind aber nicht verboten, warum klagt aber niemand dagegen, dass man für das blose Tragen (ob man was hört oder nicht kann der Polizist schlecht nachweisen) ein Bußgeld zahlen muss. Was ich damit nicht sagegn oder rechtfertigen will, ist eine deutlich zu laute Beschallung der Ohren und damit einhergehend wirkliche Einschränkung, wie es schon ein paar aufgeführt haben, wenn man nicht mehr hört, dass der Überholende ruft, gehört es nicht anders wie ein Bußgeld. Auch im Versicherungsfall ohne Zweifel, wer mit Stöpseln im Ohr (welche Lautstärke auch immer) auf welchem Fortbewegungsmittel auch immer, sogar als Fußgänger, sollte das auf eigene Gefahr tun und reduzierte Versicherungsleistungen erhalten. A |
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Wenn ich sehe, was hier auf den Kreis- und Bundesstraßen teils für Verkehr ist, dann brauch ich meine Sinne beisammen, um maximal mögliche Gefahrenvermeidung sicherzustellen. |
Es ist ja gehörliosen erlaubt, Autos zu fahren. Daher ist die Argumentation nicht so stringent führbar.
Wenn man im Auto unterwegs ist und auch gar nicht mal laut Radio höhrt, wird man von seiner Umgebung ja maximal schwere LKW oder Martinshörner akkustisch wahrnehmen. |
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