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kullerich 13.02.2017 10:48

Zitat:

Zitat von PabT (Beitrag 1291055)
Aber das war doch kein Leben! :Cheese:

Aber ein Leistungsniveau, das 99,9 % der Gimmicks-Nutzer nie erreichen werden....
Und wenige Wochen später fiel die Mauer - Zufall? Ich glaube, nicht :)

Pete4Tri 16.02.2017 11:44

Auslegungssache...
 
Hallo, habe gerade meine Kampfrichterausbildung gemacht und auch diese Änderung führte unter den Teilnehmern natürlich zu einigen Diskussionen.

Daher nur kurz zwei Anmerkungen:
GoPros und Co. sind ausschließlich nach Genehmigung des Einsatzleiters gestattet. Da geht es weniger um Ablenkung, sondern um Sicherheitsaspekte und evtl. Datenschutz!
Smartphones sind nicht grundsätzlich verboten... d.h. ich darf sie mitführen und z.B. im Falle eines Unfalles, Panne auch benutzen. Auch das Benutzen des Smartphones als Radcomputerersatz wäre so erlaubt, da es ja nicht mehr ablenkt, als gewöhnliche Radcomputer (ob die Akkuleistung dafür ausreichend ist, muss jeder selbst entscheiden).

Und es ist richtig, letztendlich liegt die Auslegung (wie vieles Andere auch) im Ermessensspielraum der Kampfrichter.:cool:

Gruß,
Peter

Stefan 16.02.2017 11:47

Zitat:

Zitat von Pete4Tri (Beitrag 1291687)
Auch das Benutzen des Smartphones als Radcomputerersatz wäre so erlaubt, da es ja nicht mehr ablenkt, als gewöhnliche Radcomputer (ob die Akkuleistung dafür ausreichend ist, muss jeder selbst entscheiden).

Genau, die Leute werden das Ding in den Flugmodus versetzen und keine WhatsApp-Nachrichten,SMS, Mails... lesen und auch nicht im Tracker schauen, wie sie gerade in der AK liegen.

Pete4Tri 16.02.2017 13:39

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1291688)
Genau, die Leute werden das Ding in den Flugmodus versetzen und keine WhatsApp-Nachrichten,SMS, Mails... lesen und auch nicht im Tracker schauen, wie sie gerade in der AK liegen.

Genau:Cheese: ... so soll es sein.
Letztendlich kann man nur hoffen, dass sich alle Teilnehmer besonnen verhalten.
Für uns Kampfrichter ist es bestimmt nicht einfach im Einzelfall immer richtig zu entscheiden. Wer sich vor falschen Tatsachenentscheiduungen schützen möchte, unterlässt sowas einfach;) . zur Info... Tatsachenentscheidungen sind nicht anfechtbar (genauso wie im Fußball ein einmal gegebener Elfmeter nicht im Nachhinein revidiert werden kann)!

Wir haben auch die Nutzung von MP3-Playern diskutiert, da hier auch die Meinung vertreten war, dass bei Nutzung von "offenen" Ohrhörern keine Ablenkung erfolgt bzw. der Teilnehmer auf seine Umwelt reagieren kann (z.B. Pfiff des Kari's).
Die überwiegende Meinung war dann, den Teilnehmer zu verwarnen und die Nutzung zu unterlassen.

Gruß,
Peter

JENS-KLEVE 04.03.2017 19:57

Heute war dann auch die Weiterbildung für die alten Kampfrichter in NRW. Ich kann die Aussagen bestätigen:

- Tacho, Pulsuhr, Garmin stehen gar nicht zur Debatte
- Handy, MP3 Player dürfen neuerdings sogar mitgeführt werden
- Die Benutzung dieser Geräte ist aber nicht klar geregelt!

Jeder Kampfrichter kann nun entscheiden, ob er es als Beeinträchtigung ansieht, wenn jemand Musik hört oder das Telefon benutzt. SMS schreiben beim Radfahren mag jetzt eindeutig sein, aber beim Musikhören geht es ja schon los. Jeder hat dazu andere Meinungen.

Mir persönlich ist es relativ egal wie es geregelt ist, Hauptsache es ist eindeutig geregelt, leider bleibt es aber beim Ermessensspielraum. Da wir KR Tatsachenentscheidungen fällen, ist es als sicherer keine Geräte zu benutzen, obwohl es nun theoretisch erlaubt ist.

FlyLive 05.03.2017 09:35

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1294427)
Heute war dann auch die Weiterbildung für die alten Kampfrichter in NRW. Ich kann die Aussagen bestätigen:

- Handy, MP3 Player dürfen neuerdings sogar mitgeführt werden
- Die Benutzung dieser Geräte ist aber nicht klar geregelt!

Jeder Kampfrichter kann nun entscheiden, ob er es als Beeinträchtigung ansieht, wenn jemand Musik hört oder das Telefon benutzt. SMS schreiben beim Radfahren mag jetzt eindeutig sein, aber beim Musikhören geht es ja schon los. Jeder hat dazu andere Meinungen.

Was für ein abartig lächerlicher Verband, dessen Elite sogar Olympia macht - dessen Vorzeigesportler Wettkämpfer mit Profilizenzen sind.

In welcher Sportart erlaubt ein Verband Smartphones, MP3 oder sonstigen Schnickschnack während des Wettkampfs ?

Laura Dahlmeier schreibt Whattsapp-Nachricht nach dem zweiten Schießen ..... Ole Einar Björndalen hechelt in sein Mobiltelefon am Anstieg im Wald .....

Was ein lachhafter Verband in dem wir uns tummeln ! :Lachanfall:

LidlRacer 05.03.2017 10:17

Zitat:

Zitat von FlyLive (Beitrag 1294496)
In welcher Sportart erlaubt ein Verband Smartphones, MP3 oder sonstigen Schnickschnack während des Wettkampfs ?

Das Mitführen eines Handys finde ich OK, um bei Unfällen o.ä. schnell Hilfe zu holen. Jegliche Benutzung während des Radfahrens würde ich aber strikt verbieten.

JENS-KLEVE 05.03.2017 10:42

Als ich die Neuerung das erste Mal gelesen hatte, dachte "Ui, jetzt wird es streng!" Stichwort Multifunktionsuhren.

Nun erfahre ich, dass das Gegenteil der Fall, es wird alles lockerer. Ich würde eher eine Gopro erlauben, als Telefone - aber Kameras sind streng verboten. Sie können zwar theoretisch im Einzelfall erlaubt werden, sollen sie aber nicht.

Die Regeln kommen auch nicht aus NRW, sondern von der DTU und die haben sich voll den ITU Regeln angepasst. Meiner Meinung nach sollte aber dieser Satz einheitlich interpretiert werden, so ist es für alle unbefriedigend.

Beispiel: Pfiff auf der Laufstrecke -Du hörst Musik! - Aber ich hab doch deinen Pfiff gehört... - Egal, ich hatte das Gefühl du warst abgelenkt, Tatsachenentscheidung, Disqualifikation.


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