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NBer 12.11.2016 17:48

Zitat:

Zitat von Shark (Beitrag 1272138)
es handelt sich um einen fiktiven Teamnamen für ein Staffelteam à la "Team Kölns schönste Männer"

da ist es egal, da braucht aber auch niemand einen startpaß und da wird auch keiner kontrolliert.
oben bedenkst du bitte, dass es ein zweitstartrecht nur bei starts in der 1. und 2. triathlonbundesliga gibt, nicht im normalen triathlonsport.

Shark 12.11.2016 17:52

man braucht beim staffelstart keinen startpass?

wovon hängt es ab ob es sich um 1. oder 2. tri-bundesliga handelt? vom wettkampf oder vom athleten?

NBer 12.11.2016 17:55

Zitat:

Zitat von Shark (Beitrag 1272141)
man braucht beim staffelstart keinen startpass?

wovon hängt es ab ob es sich um 1. oder 2. tri-bundesliga handelt? vom wettkampf oder vom athleten?

staffeln laufen immer unter volkssport, da will keiner n startpaß sehen.
und was die ligawettkämpfe betrifft......wenn du das nicht weisst, ist dein wettkampf garantiert kein ligawettkampf :-). es hängt also vom wettkampf ab.

bentus 12.11.2016 19:20

Wenn du aber ein Zweitstartrecht beanträgst verlierst du das Startrecht für deinen ersten Verein. Also ergibt für dich keinen Sinn, da kannst du gleich beim anderen verein den startpass beantragen.

NBer 12.11.2016 19:28

Zitat:

Zitat von bentus (Beitrag 1272152)
Wenn du aber ein Zweitstartrecht beanträgst verlierst du das Startrecht für deinen ersten Verein. Also ergibt für dich keinen Sinn, da kannst du gleich beim anderen verein den startpass beantragen.

noch einmal...es gibt ein zweitstartrecht nur in der 1. oder 2. bundesliga, damit die truppen dort ihre mannschaften voll bekommen bzw leistungsmäßig aufbessern können.
ansonsten gibt es nur ein startrecht. für den verein, der auf dem startpaß steht.

Trimichi 13.11.2016 08:13

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1272154)
noch einmal...es gibt ein zweitstartrecht nur in der 1. oder 2. bundesliga, damit die truppen dort ihre mannschaften voll bekommen bzw leistungsmäßig aufbessern können.
ansonsten gibt es nur ein startrecht. für den verein, der auf dem startpaß steht.

hallo NBer,

bitte noch einmal für die ganz doofen und noch nicht ganz ausgenüchterten wie mich, und auch für die dumm und dünkelhaften, bitte.


ich starte beim challenge regensburg 2017 als einzelstarter für den verein A mit dtu-lizenz. allerdings für den Verein B in der staffel beim Challenge Roth 2017.

darf ich das jetzt?

vg

Thorsten 13.11.2016 08:35

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1272198)
ich starte beim challenge regensburg 2017 als einzelstarter für den verein A mit dtu-lizenz. allerdings für den Verein B in der staffel beim Challenge Roth 2017.

darf ich das jetzt?

Ja, denn der Teamname bei einer Staffel ist nicht gleichzusetzen mit einem Verein bei einer Anmeldung, auch wenn die Buchstabenfolge "zufällig" übereinstimmt und dieser Verein damit später besser in der Zeitung dasteht.

Das Zweitstartrecht gibt es übrigens auch unterhalb der 1. und 2. Bundesliga, wenn auch vielleicht nicht in allen Landesverbänden.

Bei Meisterschaften und auch bei Nicht-Liga-Veranstaltungen MUSS man für den Verein mit seinem Erststartrecht starten, niemals den des Zweitstartrechts angeben, denn dieses gilt nur für die Liga, für die es beantragt wurde.

Alteisen 13.11.2016 08:47

Ihr macht Euch viel zu viele Gedanken.
Das Vereinsfeld ist bei der Anmeldung doch noch nicht einmal ein Pflichtfeld. Man muß bei Olympischen Distanzen und länger als Einzelstarter einen Startpass haben damit der Verband genug Geld bekommt und den gibt es nur über einen Verein oder eine Trinkgemeinschaft wie Team Erdinger.
Ob man diesen Verein dann tatsächlich angibt oder nicht interessiert in der Realität doch niemanden außer vielleicht Deinen eigenen Verein, da er natürlich ohne Eintrag des "richtigen" Vereinsnamens weniger Beachtung in der Öffentlichkeit findet.


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