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WENN eindeutig klar wäre, dass die Flugzeuginsassen ohnehin nicht zu retten sind UND eindeutig klar wäre, dass das Flugzeug das Fußballstadion mit tausenden von Menschen ansteuert UND es treffen wird, dann ist es mir vollkommen schleierhaft, wie man auf die Idee kommen kann, das Flugzeug nicht abzuschießen.
Da wären mir dann auch Verfassung und theoretische Gedanken über Kant und Menschenwürde ziemlich egal, denn es geht dann gar nicht um die Abwägung "Flugzeuginsassen oder Stadionbesucher" sondern "Flugzeuginsassen oder Flugzeuginsassen und Stadionbesucher". Das Problem ist nur, dass es in realen Fällen solche Gewissheiten kaum geben wird. |
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http://www.bundesverfassungsgericht....bvr035705.html
Hier das Verfassunggerichtsurteil zu diesem Thema. Man hat sich bei der Entscheidung dazu schon differenziert damit auseinandergesetzt. Viele der vorgetragenen Dinge, wie zB, dass man sich mit Einsteigen in ein Flugzeug dieser Situation aussetzt (Teil der "Waffe" zu werden) etc. Trotz der differenzierten Betrachtungsweise kommt man schlussendlich dort zu einem anderen Ergebnis. Lesen lohnt sich, weil man auch die unterschiedlichen Vorträge der unterschiedlichen beteiligten Parteien gut erkennen kann. Inkl. Bespiel aus der Praxis, wo man vielleicht abgeschossen hätte damals, es aber schlussendlich garnicht zum Einschlag kam... soviel zur 100% Gewissheit. Ich würde so einen Fall nicht entscheiden wollen. |
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Ich finde die Diskussion, ob man durch das Fernsehformat hiermit dem Populismus Tür und Tor öffnet, etwas abwegig. Besonders unrühmlich ist ja diesbezüglich der ehemalige Innenminister Baum aufgetreten. Insbesondere das Argument, wer die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht kennt, braucht gar nicht mitzudiskutieren ist m.E. abwegig.
Dies stellt die Urteile deutscher Strafrichter total in Frage. Die Strafkammer am Landgericht in der 1. Instanz besteht bei schweren Fällen grundsätzlich aus 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen. Die Schöffen verfügen nun gerade nicht über juristischen Sachverstand und sollen ihren gesunden Menschenverstand einbringen. Wenn das Argument von Herrn Baum richtig wäre, dass nur jemand mitreden darf, der die nötige Fachkompetenz hat, dann könnte man das Schöffensystem in Deutschland komplett abschaffen und nur Berufsrichter zur Urteilsfindung einsetzen. Letztlich finde ich die Entscheidung für Freispruch gut. Letztlich wäre aber die andere Variante einer Verurteilung wegen Mordes und einer Reduzierung der Schuld genauso gut vertretbar gewesen. Auch, wenn es schon etwas her ist, spiegelt es m.E. den Diskussionsstand wieder, der im 1. Semester des Jurastudium gelehrt wird und der auch die Bandbreite Freispruch wegen Fehlens der Schuld bis zur Verurteilung in einem minder schweren Fall abdeckt. |
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der soldat hat in diesem sinne "eigenmächtig" gehandelt. er hatte den BEFEHL für den abschuss ausdrücklich NICHT und es ist nicht SEINE aufgabe, in der LUFT politik zu betreiben. in diesem sinne für mich schuldig, ABER mit SEHR reduzierter STRAFE. |
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Habs aber grad bei FB geschrieben: dieser konstruierte Fall findet eine viel alltäglichere Anwendung z.B. bei der Programmierung selbstfahrender Autos. Natürlich ohne den ganzen Background mit staatlicher Gewaltenteilung, Befehlsgehorsam von Soldaten usw., allerdings imho kein Stück weniger brisant. |
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