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jannjazz 27.09.2016 16:53

Ich bin kein Anwalt, aber wenn es so ist wie Du sagst ist die Sache eindeutig - für Dich.

Frieder 27.09.2016 17:07

Wie es auf dem Bild aussieht ist der Übergang über die Straße ein Zebrastreifen.
Als Radfahrer darfst du diesen nicht benutzen und bist gezwungen das Rad zu schieben.

Das hat mit Radweg doch nichts zu tun!

Ator 27.09.2016 17:12

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1258899)
Wenn Dir einer die Vorfahrt nimmt, dürfte es m.E. unerheblich sein, ob Du auf dem Radweg warst oder (evtl. zu Unrecht) auf der Straße, wenn sowohl Radweg als auch Straße gegenüber dem Unfallgegner vorfahrtsberechtigt sind.

Sehe ich genauso!

Was sagt denn Dein Anwalt (hoffentlich "Anwalt für Verkehrsrecht") dazu?

Im Übrigen folgende Anmerkung:
Ich hatte vor x-Jahren mal einen kleinen Auffahrunfall mit dem Auto, weil das Auto vor mir sich nicht an die StVO gehalten hat, womit ich nicht gerechnet habe und deswegen bin ich ihm leicht an die Stoßstange gedengelt. Kleiner Bagatellschaden. Dennoch, die Polizei kam hinzu. Ich weiß noch heute, was der Polizist mir gesagt hat: "Sie müssen immer so fahren, dass ihr Fahrzeug jederzeit rechtzeitig zum Stillstand kommen kann. Dabei ist es egal, ob ein Anderer einen Fehler gemacht hat oder nicht!".

DerElch 27.09.2016 17:13

Zitat:

Zitat von waden (Beitrag 1258910)
Ich würde sagen, dass der Weg keinesfalls breit genug ist für eine Radbenutzungspflicht (gemeinsam mit Fussgängern!).

Du hast prinzipiell Recht. Allerdings geht es bei den Verwaltungsvorschriften darum, ob ein Radweg mit den entsprechenden Schildern zu einem benutzungspflichtigen Radweg gemacht werden darf. Solange das Schild allerdings da steht, solange herscht hier erst mal Benutzungspflicht und du darfst nicht eigenmächtig entscheiden, dass der Weg zu schmal ist.

Deswegen brauchen wir hier andere Gründe, warum die Benutzung der Straße zulässig ist. Ist der Radweg z.B. am Zebrastreifen unterbrochen (weil Radfahrer ja am Fußgängerüberweg kein Vorfahrtsrecht genießen) dann würde ich ihn nicht als straßenbegleitend einschätzen. Allerdings kann das ein Richter natürlich anders sehen.

AndiQ2.0 27.09.2016 17:32

Im Straf-/Bußgeldverfahren ist für dich die Radwegbenutzungspflicht nahezu egal. Das kleine Verwarnungsgeld kannst du aus der Portokasse zahlen.

Wo es für dich zum Problem werden kann und definitiv auch wird, das ist der zivilrechtliche Part, wenn es mit den beteiligten Versicherungen um die Schuldfrage geht. Bezüglich Schadensregulierung und Schmerzensgeld. Da wirst du dich wohl drauf einstellen können, dass du zumindest eine Teilschuld bekommst.

Das betrifft dann auch deine private Haftpflichtversicherung. Fraglich ist dann, ob du überhaupt ein Schmerzensgeld (wenn du verletzt wurdest) bei einem gewissen Prozentsatz der Teilschuld zugestanden bekommst.

Das ganze zieht dann einen recht großen Rattenschwanz hinter sich her... ( Krankenkasse, Rechtschutzversicherung, Haftpflichtversicherung privat, private Unfallversicherung)

Thomas912 27.09.2016 18:32

Zitat:

Zitat von AndiQ2.0 (Beitrag 1258934)
Im Straf-/Bußgeldverfahren ist für dich die Radwegbenutzungspflicht nahezu egal. Das kleine Verwarnungsgeld kannst du aus der Portokasse zahlen.

Wo es für dich zum Problem werden kann und definitiv auch wird, das ist der zivilrechtliche Part, wenn es mit den beteiligten Versicherungen um die Schuldfrage geht. Bezüglich Schadensregulierung und Schmerzensgeld. Da wirst du dich wohl drauf einstellen können, dass du zumindest eine Teilschuld bekommst.

Das betrifft dann auch deine private Haftpflichtversicherung. Fraglich ist dann, ob du überhaupt ein Schmerzensgeld (wenn du verletzt wurdest) bei einem gewissen Prozentsatz der Teilschuld zugestanden bekommst.

Das ganze zieht dann einen recht großen Rattenschwanz hinter sich her... ( Krankenkasse, Rechtschutzversicherung, Haftpflichtversicherung privat, private Unfallversicherung)

Genauso ist es. Die gegnerische Versicherung beziffert meine Teilschuld auf 30%. 70% des Materialschadens habe ich schon ersetzte bekommen. Jetzt geht es halt um die restlichen 30% + Schmerzensgeld (3 abgebrochene Schneidezähne).

PS: Das fieseste ist ja eigentlich, dass die Unfallverursacherin direkt nach dem Unfall einem Zeugen erzählt hat, dass sie Gas und Bremse verwechselt hat. 1 Woche später im offiziellen Protokoll aber schrieb: Ich hätte mit etwas Geschicklichkeit ausweichen können und sie hätte den Eindruck ich wäre extra in sie hineingefahren...

tandem65 27.09.2016 18:49

Zitat:

Zitat von Thomas912 (Beitrag 1258950)
PS: Das fieseste ist ja eigentlich, dass die Unfallverursacherin direkt nach dem Unfall einem Zeugen erzählt hat, dass sie Gas und Bremse verwechselt hat. 1 Woche später im offiziellen Protokoll aber schrieb: Ich hätte mit etwas Geschicklichkeit ausweichen können und sie hätte den Eindruck ich wäre extra in sie hineingefahren...

Das spielt ja auch keine Rolle was sie da so erzählt. Natürlich bist Du ihr sicherlich auch ausgewichen. Wie kann sie denn beurteilen ob Du Dich ungeschickt verhalten hast oder nicht? Da fällt mir ein, Angriff ist die beste Verteidigung. Wenn sie etwas besser aufgepasst hätte, hätte sie Dir ohne weiteres ausweichen können. Die Frage ist halt immer ob Du für die 30% das Prozeßrisiko in Kauf nimmst. Wenn Du gut Rechtschutzversichert bist ist das doch kein Problem. Wenn es sich für die Summe lohnt nur zu.

Thorsten 27.09.2016 19:17

Die auf deinem Bild von links kommende Straße muss vermutlich die Vorfahrt gewähren, oder (mal so aus dem ersten Eindruck geschlossen)? Wo steht dann das Vorfahrt-gewähren-Schild? Wenn es erst an der Straße steht und nicht schon den Radweg mit einschließt, wäre der Radweg nicht straßenbegleitend, da für dich andere Vorfahrtsregeln als für die Verkehrsteilnehmer auf der Straße gelten würden. Damit wäre er nicht benutzungspflichtig (siehe auch oben im Link zu Sluka).


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