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Ich bin kein Anwalt, aber wenn es so ist wie Du sagst ist die Sache eindeutig - für Dich.
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Wie es auf dem Bild aussieht ist der Übergang über die Straße ein Zebrastreifen.
Als Radfahrer darfst du diesen nicht benutzen und bist gezwungen das Rad zu schieben. Das hat mit Radweg doch nichts zu tun! |
Zitat:
Was sagt denn Dein Anwalt (hoffentlich "Anwalt für Verkehrsrecht") dazu? Im Übrigen folgende Anmerkung: Ich hatte vor x-Jahren mal einen kleinen Auffahrunfall mit dem Auto, weil das Auto vor mir sich nicht an die StVO gehalten hat, womit ich nicht gerechnet habe und deswegen bin ich ihm leicht an die Stoßstange gedengelt. Kleiner Bagatellschaden. Dennoch, die Polizei kam hinzu. Ich weiß noch heute, was der Polizist mir gesagt hat: "Sie müssen immer so fahren, dass ihr Fahrzeug jederzeit rechtzeitig zum Stillstand kommen kann. Dabei ist es egal, ob ein Anderer einen Fehler gemacht hat oder nicht!". |
Zitat:
Deswegen brauchen wir hier andere Gründe, warum die Benutzung der Straße zulässig ist. Ist der Radweg z.B. am Zebrastreifen unterbrochen (weil Radfahrer ja am Fußgängerüberweg kein Vorfahrtsrecht genießen) dann würde ich ihn nicht als straßenbegleitend einschätzen. Allerdings kann das ein Richter natürlich anders sehen. |
Im Straf-/Bußgeldverfahren ist für dich die Radwegbenutzungspflicht nahezu egal. Das kleine Verwarnungsgeld kannst du aus der Portokasse zahlen.
Wo es für dich zum Problem werden kann und definitiv auch wird, das ist der zivilrechtliche Part, wenn es mit den beteiligten Versicherungen um die Schuldfrage geht. Bezüglich Schadensregulierung und Schmerzensgeld. Da wirst du dich wohl drauf einstellen können, dass du zumindest eine Teilschuld bekommst. Das betrifft dann auch deine private Haftpflichtversicherung. Fraglich ist dann, ob du überhaupt ein Schmerzensgeld (wenn du verletzt wurdest) bei einem gewissen Prozentsatz der Teilschuld zugestanden bekommst. Das ganze zieht dann einen recht großen Rattenschwanz hinter sich her... ( Krankenkasse, Rechtschutzversicherung, Haftpflichtversicherung privat, private Unfallversicherung) |
Zitat:
PS: Das fieseste ist ja eigentlich, dass die Unfallverursacherin direkt nach dem Unfall einem Zeugen erzählt hat, dass sie Gas und Bremse verwechselt hat. 1 Woche später im offiziellen Protokoll aber schrieb: Ich hätte mit etwas Geschicklichkeit ausweichen können und sie hätte den Eindruck ich wäre extra in sie hineingefahren... |
Zitat:
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Die auf deinem Bild von links kommende Straße muss vermutlich die Vorfahrt gewähren, oder (mal so aus dem ersten Eindruck geschlossen)? Wo steht dann das Vorfahrt-gewähren-Schild? Wenn es erst an der Straße steht und nicht schon den Radweg mit einschließt, wäre der Radweg nicht straßenbegleitend, da für dich andere Vorfahrtsregeln als für die Verkehrsteilnehmer auf der Straße gelten würden. Damit wäre er nicht benutzungspflichtig (siehe auch oben im Link zu Sluka).
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