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Die Tränen vor lauter Lachen sind bis jetzt noch nicht trocken. Einfach nur klasse der Artikel. :)
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Zitat:
Ich war's nicht, ich hatte gestern nur auf dem Flurweg einen Disput mit dem Fahrer eines entgegenkommenden Treckers, der die letzten 40 cm der rechten Wegseite nicht nutzen wollte, sondern präferierte, dass ich absteigen und/oder auf den unwegsamen Grünstreifen ausweichen sollte. Der ließ sich partout nicht nach rechts abdrängen, musste aber zumindest anhalten, da ich auch auf dem Weg geblieben bin und vielleicht hat er dabei ja ein paar neue Schimpfworte gelernt :Lachen2:. |
Wir leben in einer Welt, in der Traum und Wirklichkeit nah bei einander liegen, in der Tatsachen oft wie Fantasiegebilde erscheinen, die wir uns nicht erklären können. Können Sie Wahrheit und Lüge unterscheiden? Dazu müssen Sie über Ihr Denken hinausgehen und Ihren Geist dem Unglaublichen öffnen. X-Factor, das Unfassbare. Präsentiert von Jonathan Frakes.
War das Erste das mir beim Lesen des Artikels eingefallen ist. :Lachanfall: :Lachanfall: |
Der Redakteur hat den Polizeibericht nur wortwörtlich per Copy&Paste übernommen.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/3360895 Damit ein Autofahrer einem anderen Verkehrsteilnehmer zu nahe kommen kann, muss erstmal ein Verstoß gegen § 5 (4) StVO (Sicherheitsabstand) erfolgen, sonst kann der Radfahrer die Motorhaube ja nicht mit seinen Armen zu erreichen. Wenn der Bußgeldkatalog hier stimmt, ist es aus Sicht der Polizei aber eine Lappalie, wenn jemand im Abstand weniger Zentimeter an einem Radfahrer vorbeifährt: kostet nämlich 30 Euro. http://www.bussgeldkatalog.net/stras...rdnung/5-stvo/ |
Isch saachs ja immer, die Hesse sinn escht gefährlisch!:dresche
Dess warn kei Droge, bei uns heisst dess Äppelwoi, ihr Schnaachnaase!:Cheese: Mer strunze nedd, mer hann!!!:Lachanfall: |
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