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Das Dienstrad-Leasing ist ja nichts anderes als eine Gehaltsumwandlung und hat mehr Unterschiede als Gemeinsamkeiten zum Dienstwagen, da die Versteuerung des Arbeitsweges entfällt und man eigentlich direkt davon ausgeht, dass man es nach 3 Jahren für 10% des Preises in den eigenen Besitz übernimmt. Also eher eine Null-Prozent-Finanzierung mit Kaufpreisreduzierung. |
Liegt die Entfernungspauschale fürs Fahrrad (nicht motorisierte Fahrzeuge) nicht bei 12 ct./km statt 30 ct./km beim Auto ...???
Also einfach das Rad in die Steuererklärung übernehmen, ist für jeden PKW- Halter nicht zweckmäßig, außer er schafft diesen tatsächlich ab.... |
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Ok.,
mein Dienstherr hat aber leider das DIENST-Rad abgewählt und dafür noch 3 Dienstwagen angeschafft, geleast .... und mir / uns den Zutritt zur ehem. Fahrrad-Garage verboten 3 1/2 Jahre konnte ich sie nutzen, nun nicht mehr .... |
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Letztlich geht es hier um 10, 20 oder 30 € die man aufbringen bzw. versteuern muss im Monat. Alles Peanuts.
Wenn ein nettes Rad dabei ist nehmen, wenn nicht, nicht. |
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Wie kommst Du auf diese Summen? Bei mir ginge es um 240,-€/Monat die versteuert werden müssen oder nicht. Je länger der Arbeitsweg ist, desto Scheixxe ist die Idee mit dem Leasing. 2880,-€/Jahr mit, sagen wir 40% versteuert, sind 1728,-€/Jahr oder auch 5184,-€ in 3 Jahren. Edith meint noch, daß ja auch eben Gehalt aufgebracht wird für das monatliche Leasing. Ist ja nicht so, daß der Arbeitgeber das noch obendrauf gibt.;) |
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