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LidlRacer 01.02.2016 21:16

Gut, mein Fall B war vielleicht zu extrem.
Aber wenn das Wörtchen "erkennbar" bewirkt, dass man innerhalb der 5 s nur erkennbar anfangen muss, die Zone zu verlassen, ist das ja nun das Gegenteil von dem, was zwischenzeitlich angedacht war - statt einer unmöglich krassen Verschärfung hätten wir nun eine Aufweichung, da überhaupt nicht mehr vorgeschrieben wäre, wann man denn nun wirklich raus sein muss.

tklingler 01.02.2016 21:35

Zitat:

statt einer unmöglich krassen Verschärfung hätten wir nun eine Aufweichung, da überhaupt nicht mehr vorgeschrieben wäre, wann man denn nun wirklich raus sein muss.
Da gebe ich dir recht, ein klare Deffinition wann man raus sein muss wäre noch besser.

Man kann halt nicht alles haben ;-)

hanse987 01.02.2016 22:16

Scheibenbremsen sind jetzt auch geregelt und bei Windschattenrennen verboten. (30.13)

Wenn ich ehrlich bin, Punkt 31.2 könnte man für mein empfinden mal raus werfen.

tklingler 02.02.2016 19:04

Zitat:

31.2 Aus Gründen der Sicherheit wird empfohlen, einen entsprechend geprüften und zugelassenen Helm während des Radfahrens am Veranstaltungstag auch vor und nach dem Wettkampf geschlossen zu tragen.
Das ist ein rechtliches Problem, wenn der Veranstalter/Verband das nicht macht Haftet er im Zweifelsfall mit. Versicherungen sind da gnadenlos, wenn Sie auch nur die Idee haben es könnte ein anderer zumindest mit bezahlen

Bei Internationalen Veranstaltungen kannst du nach Appendix K 48
Zitat:

48. Not wearing helmet during bike familiarisation and/or official bike training sessions. - To be excluded from the specific session
Dafür vom Training/Besichtigung ausgeschlossen werden und mal ehrlich der Helm gehört beim Radfahren immer auf den Kopf. Es gibt bereits Urteile wo Radfahrer eine Mitschuld bei Kopfverletzungen bekommen haben, wenn diese durch einen Helm nachweislich gemildert und oder sogar verhindert hätten werden können.

LidlRacer 02.02.2016 19:42

Zitat:

Zitat von tklingler (Beitrag 1201344)
Wenn du besser Vorschläge hast versuch es bei der TK.

Ich hätte in der Tat einen m.E. besseren Vorschlag:

Statt
"35.2 Der Überholte hat innerhalb von 5 Sek. erkennbar die Zone des Überholenden nach hinten zu verlassen, um den regelkonformen Abstand wieder herzustellen."

würde ich schreiben:

"35.2 Der Überholte muss unverzüglich damit beginnen, sich zurückfallen zu lassen und dies kontinuierlich fortsetzen, bis er nach spätestens 25 Sek. die Zone des Überholenden nach hinten verlässt, um den regelkonformen Abstand wieder herzustellen."

Außerdem könnte man aufgrund der aktuellen Motor-Diskussion noch was ergänzen.

Im Abschnitt zum Paratriathlon steht in 91.4:
"Motorisierungen aller Art sind ausnahmslos verboten und führen zur sofortigen Disqualifikation."

Beim normalen Triathlon steht nur:
"30.1 Das verwendete Fahrrad darf allein durch menschliche Muskelkraft vorwärts bewegt werden."

Eine entsprechende Sanktionierung sehe ich hier nicht.
Neben der Disqualifikation scheint mir da eine Behandlung analog zum Doping angemessen, also i.d.R. 4-jährige Sperre, wenn lebenslang nicht möglich ist.

tklingler 02.02.2016 21:41

Zitat:

Eine entsprechende Sanktionierung sehe ich hier nicht.
Da es in der SpO fast keine direkten Sanktionen gibt ist das nur logisch.
Zur Sache ein Motor betriebenes Rad ist eine grobe Unsportlichkeit und führt gemäß §18.1 zum sofortigen Ausschluss und nicht zur Disqualifikation

Zitat:

18.1 Ein sofortiger Ausschluss eines Wettkampfteilnehmers ist vom Wettkampfgericht im laufenden Wettkampf wegen grob unsportlichen Verhaltens, Beleidigungen oder Tätlichkeiten auszusprechen. Vor einem sofortigen Ausschluss muss keine Verwarnung ausgesprochen werden
Danach liegt es an der Disziplinarkommission des Landesverbands ob die sich trauen den Athleten dann nach §19.2 zu Sperren oder nicht.

Es ist daher nicht notwendig, dass es extra in die Regeln mit aufgenommen wird die SpO muss nur konsequent angewendet werden.

LidlRacer 02.02.2016 21:48

Zitat:

Zitat von tklingler (Beitrag 1201700)
ein Motor betriebenes Rad ist eine grobe Unsportlichkeit und führt gemäß §18.1 zum sofortigen Ausschluss und nicht zur Disqualifikation

Was ist der Unterschied und warum steht beim Paratriathlon "Disqualifikation"?

tklingler 03.02.2016 20:16

Das solltest du bitte die Regelmacher fragen, ich verstehe es auch nicht. Bzw. Ich veruch mal ne Info zu bekommen.


Aber wie soll ein Motor sonst ausgelegt werden wenn nicht als grobe unsportlichkeit ?


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