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Selbst wenn es ahndungswürdig wäre, so wäre die Wahrscheinlichkeit in der Praxis deswegen belangt zu werden nahe Null. Fahre selber Spikes. Ist aber imho nur bei vereisten Straßen sinnvoll.
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Eindeutige Sache. Jetzt bin ich mir nicht mehr zu 99,9 sondern zu 100% sicher.
Danke euch. Was ich aber zu 100% nicht schaffen werde ist, den Herrn Polizisten davon zu überzeugen. But anyway. :-) |
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Lass dir die Texte zeigen, aus denen er sein Wissen zu haben meint. Grad früher mitm Motorrad habense mich auch öfter mal kielholen wollen. Nach ner Viertelstunde war dann nix mehr übrig, wofür sich n Ticket zu schreiben gelohnt hätte. Wennse mir partout nicht glauben wollten, hab ich immer gemeint, sie sollens ruhig probieren...:Cheese: Bis auf ein Mal habenses gelassen. |
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Gruß Josche |
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Er muss dir die Anspruchsgrundlage für seine 90 € zeigen. Pics or it didn't happen! |
Zitat:
Tri Andi |
Sein Argument :
Fahrzeug sind alle fahrzeuge die zur beförderung von personen oder sachen dienen und am verkehr auf der strasse teilnehmen (ausgenommen 24 stvo - für die dort genannten gelten auch die stvzo nicht (vwv zu 24 stvo)). Für alle anderen gelten die vorschriften der stvzo - also auch die vorschriften über die benutzung von spikebereifung |
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