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Bist du etwa alleine ohne Belgischen Kreisel radeln gewesen?!? So ganz alleine ;-)
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Ich weiß nicht, worum es im konkreten Fall genau geht und schreibe daher hier mal ganz allgemein.
Verbandsgerichtsurteile unterliegen in der Regel dem Datenschutz und dürfen von daher nicht einfach weitergegeben werden. Die Möglichkeit, das Verbandsgericht anzurufen gibt es (und es kostet auch nichts), aber man sollte sich schon vorher darüber klar sein, was man erreichen will und welchen Preis (Aufwand, Zeit, evt. weiterer Ärger) man bereit ist zu investieren und ob es um ein konkret fassbares Ziel (mit echten Konsequenzen im normalen Leben) oder nur um persönliche Satisfaktion geht. Grundsätzlich sind Verbandsgerichtsverfahren zeitaufwändig und mühsam für alle Beteiligten. Es müssen Stellungnahmen aller Beteiligten eingeholt und geschrieben werden, es kommt zu einer Anhörung... Man sollte zumindest im Hinterkopf haben, dass auch die Angehörigen des Verbandsgerichtes im Ehrenamt arbeiten (und damit über begrenzte Zeitressourcen verfügen, vorgesehen für eher "wichtige" Streitfragen), dass es beim Triathlon nicht um Leben und Tod geht, sondern um ein Hobby, eine schöne Nebensache) und dass generell Fehlentscheidungen im Sport nunmal vorkommen. Überall, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. (Ich war in diesem Jahr zweimal (mittelbar) Betroffener von krassen Kampfrichterfehlentscheidungen (eine davon hat für meinen Sohn möglicherwiese weitreichende Folgen über diese Saison hinaus) und habe beide male aber (auch im Hinblick auf die oben geäußerten Gedanken) bewusst keinen offiziellen Protest eingelegt, weil die jeweiligen Rennen durch die Fehlentscheidungen gelaufen waren und ein Protest allenfalls die Fehlentscheidungen aktenkundig gemacht hätte, den betroffenen Kampfrichtern eventuell geschadet, mir (bzw. meinem Sohn) aber faktisch nicht genutzt hätte) |
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Du hast 4 Wochen Zeit. Du legst schriftlich dar um was es geht und begründest das Ganze. Dann schickst Du das Schreiben per Einschreiben an die HTV Geschäftsstelle. HTV-Geschäftsstelle Nord Themen: Startpässe, Allgemeines Beate Riedl Zwischen den Krämen 4 34560 Fritzlar Tel.: 056 22 / 79 99 45 Fax.: 056 22 / 79 99 46 Vorsitzender des Verbandsgerichts in Hessen ist Bernd Emanuel. Urteile von Verbandsgerichten werden den beteiligten Parteien zugestellt und sonst niemand. Beschreibe Deinen Fall so gut Du kannst und verzichte auf den sonstigen juristischen Schnickschnack, gerade wenn Du eine Juristin an der Hand hast. Es geht um Amateursport und nicht um Strafrecht. |
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