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Wenn es allerdings allein der Sicherheitsaspekt ist, der für das Verbot angeführt wird, dann finde ich es schwachsinnig den Athleten, den Drullse ins seinem Posting erwähnte, überhaupt starten zu lassen. So war mein Posting gemeint :) |
Alles sind gleich, manche gleicher
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Warum durfte er das Rad am Tag zuvor überhaupt Einchecken?
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Kann natürlich auch sein, dass der KR beim Einchecken die Regel nicht kannte und der auf dem Motorrad dann schon - ich weiß es nicht. |
Scheibenbremsen sind nach aktuellem Reglement bei Windschattenrennen verboten (Bundesligarennen, Elite-Meisterschaften mit Windschattenfreigabe), da auch die UCI sie dort derzeit nicht erlaubt.
Bei Crosstriathlons (Katrin Müller letztes Jahr in Zittau Weltmeiosterin mit Scheibenbremsen! ), bei Wintertriathlons und bei allen Rennen mit Windschattenverbot sind sie eigentlich erlaubt. bei den letzten Deutschen Meisterschaften im Wintertriathlon (dort übrigens sogar mit Windschattenfreigabe) war ich glaube ich der einzige Athlet der Top 20, der keine Scheibenbremsen hatte, da ich halt mit einem relativ alten ungefederten Bike am Start war. irgendwas müssen die Kampfrichter in Roth da durcheinander gebracht haben. |
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Wenn ich mit einem Rennrad mit Scheibenbremse zu einem Rennen mit Windschattenverbot komme darf ich nicht starten. Wenn ich aber ein MTB, Cross- oder Trekkingbike habe darf ich im gleichen Rennen starten. Ist es dann nicht mehr gefährlich??? :confused: Wenn ich es ganz genau nehmen würde, müsste man Fragen wo gehören die TT´s dazu!? :confused: |
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Bei Kindertriathlons, bei denen bis Jugend B in der regel Rennräder verboten sind und die meistens auf asphaltierten Straßen stattfinden, treten in der Regel 80% aller Kinder mit Mountainbikes mit Scheibenbremsen an. Wenn man sich heutzutage ein Mountainbike kaufen will, ist es nahezu unmöglich, ein qualitativ hochwertiges Bike mit felgenbremsen zu finden. Mir ist nicht bekannt, dass es in diesem Jahr bis jetzt Disqualifikationen von Kindern, die mit Scheibenbremsen Triathlons bestritten haben, gegeben hat. Wenn aber bei Kindern, für die naturgemäß Eltern und Verband eine besondere Fürsargepflicht haben, die angebliche Verletzungsgefahr durch die scharfkantigen Bremsscheiben keine Rolle spielt, mit welcher Argumentation sind dann die Scheibenbremsen bei einem Erwachsenen der in Roth startet verboten? Wie bereits geschrieben: bei Ligarennen ist die Regelauslegung in gewisser Weise nachvollziehbar, bei Renen mit Windschattenverbot kann man über eine solche Regelung nur den Kopf schütteln, wenn beim Crosstriathlon, wo man fast in jedem Rennen stürzt oder bei Schülertriathlons die scharfkantigen Bremsscheiben plötzlich keine Rollen spielen. |
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Schilda lässt grüßen. |
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