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tandem65 15.04.2015 11:34

Zitat:

Zitat von HenryHell (Beitrag 1125444)
Interessanter Artikel... aber ist das praxinah?

Als Alltagsradler ist es immer wieder interessant zu sehen wie viel Angst viele Freizeitradler vor sich selbst haben. Weshalb sollte ich da als Autofahrer, das bin ich viel häufiger als mir lieb ist, einen Hass bekommen?
Ob es gleich die Fahrbahnmitte sein muß möchte ich mal bestreiten. Wie Hafu schon geschrieben hat muß es auch nicht mal die Mitte des Fahrstreifens sein. Der beschriebene Abstand von 0,8m-1,0m auf Landstraßen reicht schon vollkommen aus.
Ich habe es nicht selten, daß morgens ein Sattelzug 4-5km hinter mir rumeiert bis er überholen kann. Ich bedanke mich dann üblicherweise beim Überholvorgang.

kullerich 15.04.2015 11:34

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 1125482)
Gabs nicht ein Geschwindigkeitslimit von 25 kmh auf dem Radweg?

Wo? Das würde die Benutzungspflicht aufheben, wenn nicht gleichzeitig auf der Straße auch ein solches Limit ist (nur straßenbegleitende Radwege sind benutzungspflichtig :) )

Steppison 15.04.2015 11:35

Ich habe vor Jahren, als ich in die "Großstadt" gezogen bin, mein Fahrverhalten auf Straßen geändert. Wenn ich die armen Würste sehe, die am Randstein kratzen und dann von fast allen durch enges überholen bedrängt werden, dann habe ich dafür kein Verständnis. Die Sraßenverkoehrsordnung regelt klar, dass ich als Radfahrer zum rechten Fahrbahnrand, insbesondere wenn dort parkende oder haltende Auots stehen, eine Abstand einhalten muss. Vor allem durch unvorsichtige Fahrer geöffnete Türen sind ja fast ausschließlich mein Problem. Ich muss ja Abstand halten.

Somit hat es sich ergeben, dass ich in der Regel ca. 1 m vom rechten Fahrbahnrand entfernt fahre, und bei Schlaglöchern die volle Fahrbahnbreite nutze. An engen Kreuzungen / Ampeln stelle ich mich in die Mitte, damit nicht noch einer vorrollt und dann mit Vollgas losfährt, während sie dem Gegenverkehr schon ausweichen müssen.

Seitdem ist es entspannter, LKW's und Transporter fahren gar nicht mehr vorbei, Autos auch deutlich weniger auf schmalen Straßen in Wohngebieten. Die Dummen gibt es ja immer.

Wer am rechten Rand fährt verliert. (Das kann man auch doppeldeutig auslegen.)

MarcoZH 15.04.2015 11:36

Zitat:

Zitat von brandiruns (Beitrag 1125479)
Was jetzt noch fallen sollte: Radwegbenutzungspflicht für Rennradler im Training... Mit 35km/h über den Radweg ballern ist echt unlustig...

Ich stelle es mir unlustig vor, wenn ich im Auto dir mit 35 hinterher bummle weil ich wegen dem Gegenverkehr nicht überholen kann und du dermassen weit vom Rand weg bist, während sich daneben ein herrenloser Radweg befindet.
MEIN huben und fluchen hättest du auf sicher, obwohl ich die Probleme der Radfahrer ja zu Genüge kenne. Es sollte ein Miteinander auf der Strasse stattfinden und kein "so fahr ich, denn nur so fühl ich mich wohl".

tandem65 15.04.2015 11:37

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 1125482)
Gabs nicht ein Geschwindigkeitslimit von 25 kmh auf dem Radweg?

Um eine Mitschuld wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bei einem Unfall zu bekommen bedarf es keines Tempolimits!:Huhu:

Andreundseinkombi 15.04.2015 11:39

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 1125482)
Gabs nicht ein Geschwindigkeitslimit von 25 kmh auf dem Radweg?

Interessante Frage, da bin ich sehr auf die Antwort gespannt wie das da rechtlich aussieht!

tandem65 15.04.2015 11:39

Zitat:

Zitat von brandiruns (Beitrag 1125479)
Was jetzt noch fallen sollte: Radwegbenutzungspflicht für Rennradler im Training... Mit 35km/h über den Radweg ballern ist echt unlustig...

Da möchte ich widersprechen. Die Radwegbenutzungspflicht sollte allgemein fallen!:cool:

Franco13 15.04.2015 11:44

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1125484)
Ob es gleich die Fahrbahnmitte sein muß möchte ich mal bestreiten. Wie Hafu schon geschrieben hat muß es auch nicht mal die Mitte des Fahrstreifens sein. Der beschriebene Abstand von 0,8m-1,0m auf Landstraßen reicht schon vollkommen aus.

Da ist der Artikel leider ungenau geschrieben. Natürlich meint der Autor nicht, das man auf der Mitte der Fahrbahn fahren soll, sondern auf der Mitte seines Fahrstreifens. Wenn man auf der Mitte der Fahbahn fährt, dann hat man schon weniger als 1m Abstand zum Gegenverkehr, wie soll da noch einer Ordnungsgemäß überholen?


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