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Hallo,
zu unterscheiden sind "normale" Wettkämpfe und Meisterschaften. Nur bei letzteren muss für den Verein gestartet werden, für den der (einzige) Startpass besteht. Bei allen anderen Wettkämpfen darf trotz Startpass im Grundsatz auch für andere Vereine, Gruppen oder unter sonstigen Bezeichnungen gestartet werden. Aber: Dann muss eine Tageslizenz gezogen werden, da der Startpass eben nur für den dort verzeichneten Verein gilt. (Wer A sagt ...) Ausnahmen hierzu könnten sich ggf. aus Regelungen des Vereins mit dem Athleten ergeben, mir sind solche nicht bekannt und diese würden auch nicht das Verhältnis zwischen Athleten und der DTU betreffen, Verstöße könnten daher nach meinem Verständnis keine Sanktionen nach sich ziehen. Ein Zweitstartrecht gibt es nur für die Liga, lt. SpO die 1./2. Bundesliga, ansonsten geregelt in den jeweiligen Liga-Statuten, z.B. für NRW entsprechend. Wer es nachlesen möchte: § 18 SpO |
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in der DTU-Sportordnung: (gekürzt auf die mMn. relevanten Punkte) Zitat:
in den Startpassbedingungen der DTU: (gekürzt auf die mMn. relevanten Punkte) Zitat:
Aber wo genau steht das, dass der vorgelegte Startpass nur für den verzeichneten Verein gilt, ausserhalb von Meisterschaften?? |
Hallo,
das ergibt sich implizit: § 17.1 SpO: ... Wettkampfteilnehmer haben das Anmeldeformular des Veranstalters vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Die Kontrolle des Startpasses beinhaltet dann natürlich auch, ob die dortigen Angaben, hier insb. Verein, mit den Angaben im Anmeldeformular übereinstimmen. Wenn also der Start für einen anderen Verein oder unter anderer Bezeichnung erfolgen soll, kann der Startpass nicht verwendet werden, es muss also eine Tageslizenz gezogen werden. |
es geht halt um eine eindeutige identifikation der athleten. der namne allein reichtd afür eben nicht.
müller meier schulze vom verein x kann, muss aber nicht derselbe müller meier schulze sein, wenn auf der anmeldung verein y steht. |
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Ich kenn' Beispiele von Athleten mit Startpass und Verein, die dann 'Rasenmähergemeinschaft Dingenskirchen' angegeben haben. |
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und was die "rasenmähergemeinschaften" betrifft.....wo kein kläger, da kein urteil. nur verlassen sollte man sich nicht darauf :-) |
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