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sybenwurz 13.02.2015 15:45

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1113395)
Auf der SRAM-Recall Page steht:



Das wäre natürlich ein Witz, denn eine Ersatznabe bei einem fehlerhaften Komplettvorderrad bringt einen nicht wirklich weiter.

Du solltest das Laufrad über jeden Händler vor Ort einschicken lassen können, der nen Draht zu Sram hat.
Die speichen das um.
Du brauchst die Kaufrechnung für das Laufrad/den Laufradsatz bzw. ne Kopie und solltest damit rechnen, das Laufrad gut zwo Wochen zu entbehren.

Ein direkter Kontakt von Endverbraucher zu Sram ist nicht vorgesehen und nicht möglich.

Nichtschwimmer79 13.02.2015 19:40

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1113390)
Weiß jemand, wie der Rückruf in Deutschland abläuft?

Bin betroffen (und hatte bislang Null Probleme mit dem Laufrad, das ich vor zwei oder drei Jahren als 404er-Laufradsatz bei Bike24 gekauft habe).


http://www.cx-sport.de/sites/default...%20final_0.pdf:Huhu:

lonerunner 13.02.2015 21:19

Ich habe ein Vorderrad von SRAM (S60).
Die Nabe sieht denen auf den Abbildungen so gar nicht ähnlich. Weiß jemand, ob die Naben, die unter dem Namen SRAM verbaut wurden auch betroffen sind?

Und: an wen kann ich mich wenden um an Informationen zu kommen? Auf der Nabe ist ein Seriennummer aufgedruckt.

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen :Blumen:

sybenwurz 13.02.2015 21:23

Zitat:

Zitat von lonerunner (Beitrag 1113476)
Weiß jemand, ob die Naben, die unter dem Namen SRAM verbaut wurden auch betroffen sind?

Ja: nein.

Zitat:

Und: an wen kann ich mich wenden um an Informationen zu kommen?
Na, an das Triathlonforum deines Vertrauens natürlich...:Cheese:

LidlRacer 13.02.2015 21:24

Zitat:

Zitat von lonerunner (Beitrag 1113476)
Ich habe ein Vorderrad von SRAM (S60).
Die Nabe sieht denen auf den Abbildungen so gar nicht ähnlich. Weiß jemand, ob die Naben, die unter dem Namen SRAM verbaut wurden auch betroffen sind?

Und: an wen kann ich mich wenden um an Informationen zu kommen? Auf der Nabe ist ein Seriennummer aufgedruckt.

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen :Blumen:

Das dürfte sehr einfach sein. Wenn sie nicht ähnlich aussieht, ist sie auch nicht ähnlich und folglich auch nicht betroffen.

lonerunner 13.02.2015 21:29

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1113478)
Ja: nein.



Na, an das Triathlonforum deines Vertrauens natürlich...:Cheese:

Also: nicht betroffen, eine Sorge weniger:)

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1113479)
Das dürfte sehr einfach sein. Wenn sie nicht ähnlich aussieht, ist sie auch nicht ähnlich und folglich auch nicht betroffen.

Gerade, weil's keiner der Abbildungen ähnlich war, bin ich stutzig geworden :Lachen2:

shoki 13.02.2015 23:19

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1113422)
Du brauchst die Kaufrechnung für das Laufrad/den Laufradsatz bzw. ne Kopie....

Ich kann mir nicht vorstellen, bzw hoffe ich nicht, dass man nen Beleg braucht.
Bei nem Rückruf reicht normalerweise der Besitz von dem Schrott und die haben es zu erneuern. Es geht ja immerhin um Verkehrssicherheit.

shoki 13.02.2015 23:20

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1113422)
Du brauchst die Kaufrechnung für das Laufrad/den Laufradsatz bzw. ne Kopie....

Ich kann mir nicht vorstellen, bzw hoffe ich nicht, dass man nen Beleg braucht.
Bei nem Rückruf reicht normalerweise der Besitz von dem Schrott und die haben es zu erneuern. Es geht ja immerhin um Verkehrssicherheit.
Warten wir es ab.


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