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https://www.leichtathletik.de/filead...22.02.2014.pdf " 1.4 Erhebung der Genehmigungsgebühren 1.4.1 Die Genehmigungsgebühren für alle Straßenläufe nach § 6 Nr.6.3 DLO in Höhe von 25 Cent pro Teilnehmer werden ausschließlich durch die LV erhoben. Berechnungsbasis ist die Anzahl der Finisher laut Ergebnisliste. 1.4.2 Der dem DLV zustehende Gebührenanteil in Höhe von 12,5 Cent pro Teilnehmer wird diesem von den LV bis spätestens zum 15.12. jeden Jahres überwiesen. 1.4.3 Sind Straßenläufe als "gemischte Läufe" (Straßen- und Volkslauf) ausgeschrieben, und ist eine Unterscheidung zwischen Straßen- und Volksläufern in den Melde- bzw. Ergebnislisten möglich, wird die nach Nummer 2 fällige Gebühr in Höhe von 25 Cent pro Teilnehmer nur auf die "Straßenläufer" (vereinsgebunden mit oder ohne Start-pass) beschränkt. Die Gebühr für die Volksläufer (nicht vereinsgebunden)wird nach den geltenden LV-Regelungen erhoben. Ist eine Unterscheidung nicht möglich, sind die 25 Cent für alle Finisher zu berechnen." |
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Lieber Kullerich,
es ging doch um die Vergangenheit. Lies Dir nochmal durch, was ich von MatthiasR zitiert hatte. Genau dazu habe ich die Grundlage gesucht. FYI: Mich interessiert sowas "wirklich". Für uns als Veranstalter spielt es nämlich durchaus eine Rolle, wieviel Geld wohin fliesst. http://www.teba-radweglauf.de Grüsse Stefan Zitat:
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