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Super Faden!
Nur zum Verständniss: Ist der Begriff Abstand in all den verschiedenen Regelwerken der unterschiedlichsten Ausrichter einheitlich definiert und wenn ja wie lautet diese? Diese (blöde?) Frage stell ich deshalb, da erste rasche Tante G Recherche widersprüchliche Ergebnisse brachte. |
Wie soll ich als Überholender sicherstellen, das ich 10 Meter Abstand habe? In den mittleren Reihen in denen ich mitahre ist das nicht möglich. Wenn da überholt wird, bekommt der Überholte den Ergeiz mich nicht vorbeizulassen und wir fahren dann schon mal länger nebeneinander.
Wenn ich dann doch überholen durfte, habe ich ihn noch eine Weile am Hinterrad kleben. Im Mittelfeld sind die Geschwindigkeitsunterschiede nicht so groß das man da in 2-3 Sekunden überholt hat! Es wäre sinnvoller die Fahrer öfter darauf hinzuweisen das man als Überholter die 10 Meter einhalten muss! Alex |
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Noch schlimmer, selbst, wenn wir nur die DTU-Regeln betrachten, kann keiner wirklich wissen, ob er nach Ansicht des jeweiligen Kampfrichters regelkonform fährt. Bevor wir zu genau ausformulieren, ist die Frage, was möchten wir als Sportler, als Kampfrichter oder als Veranstalter? Ich möchte für mich einen fairen Wettkampf bestreiten und konstant mein für mich machbares Tempo fahren. Warum werde ich dann immer wieder künstlich gebremst? Als Beispiel überholt werden(ich drücke es mal drastisch aus:Lachen2: , wie man halt so im Rennen denken könnte:Cheese: ): Da werde ich überholt und dieser hoideu schert direkt vor mir ein:dresche Warum bin ich jetzt verantwortlich, nur weil er sein Tempo nicht richtig einschätzen konnte und muss jetzt bremsen? Ich fände es doch gerechter, dass er so überholen muss, dass ich nicht behindert werde. Dies wäre nach dem Verursacherprinzip gerechter. Ich meine, diese Regelung gab es schon mal 2008 oder 2009 in Frankfurt, das Problem war halt, wie es ein Kampfrichter gerecht beurteilen kann. Vielleicht haben wir für eine praxisgerechte Umsetzung mittlerweile neue Ideen. Wie man es auch immer besser formulieren kann, aber direktes Einscheren nach dem Überholen gehört verboten.:cool: @Drullse, ein Überholvorgang ist weiterhin in einer bestimmten Zeit zu absolvieren und endet quasi erst wieder mit dem Einscheren oder beginnt neu beim nächsten Überholvorgang. Ein Überholen in der dritten Reihe sollte an möglichst vielen Stellen(soweit gefahrlos möglich) erlaubt werden. Auch hier tickt dann die Zeit bei jedem Überholvorgang, nur eventuell verkürzter, um ein höheres Tempo sicher zu stellen. Man kann es mit Sicherheit nicht bis ins letzte ausformulieren, aber ich würde mir eine praxisbezogene genauere Richtlinie wünschen. Allein dadurch würde es wesentlich fairer ablaufen. Es wird immer einen Toleranzbereich geben müssen, hier hatte ich bisher aber auch gute Erfahrungen mit den Kampfrichtern gesammelt. Sehr positiv finde ich in Grenzfällen das gezielte Ansprechen, erst später bei hartnäckigen und wirklich glasklaren Fällen Bestrafung. Eine Zeitstrafe bei "Verdacht" finde ich, wie Arne, allein von der Idee her total seltsam. Entweder ist es Windschatten fahren, dann ist eine Strafe gerecht, ansonsten gilt, wie ja wohl im ganzen Strafrecht im Zweifel für den Angeklagten. Sorry, lang geworden:Blumen: |
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Danke für Deine Anregungen:Blumen: - 10m, wie geschrieben, wäre für mich praktisch Toleranzbereich "nicht mehr seitlich aus den Augenwinkeln erkennbar" - Nebeneinander fahren wäre der Vorschlag "no blocking" - bei geringem Geschwindigkeitsunterschied sollte man nicht überholen, der Überholvorgang muss innerhalb x Sekunden abgeschlossen sein. Jetzt wird man beispielsweise "no blocking" kaum überprüfen können, aber so ist es ja auch im normalen Straßenverkehr. Allein dadurch, dass es allgemein bekannt ist, halten sich die meisten daran. Im Triathlon scheint es nicht allen bekannt zu sein.:dresche |
Alles klar.
Dann schreib ich mal was ich mir denk. 1) Es gilt die Unschuldsvermutung! 2) Es muss den Athlet*innen leicht ermöglicht werden Ihren Abstand zu kontrollieren (Markierungen o.ä., die das ermöglichen) 3) Der Abstand zwischen zwei radfahrenden Athlet*innen wird wie folgt definiert: Abstand der Hinterradnarbe der vorderen Athlet*in zur Vorderradnarbe der dahinter fahrenden Athlet*in muß mindestens 10m betragen. |
Zitat:
Wenn ich hinter jemandem fahre der nur 1 km/h langsamer ist als ich, muss ich ständig bremsen oder meinen Rhythmus verändern. Man sollte schon ca. 20 Sekunden Zeit bekommen einen langsameren Fahrer zu überholen. Alex |
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Ist bei modernen Aerohelmen und Radbrillen mit Sicherheit nicht mal Ansatzweise 10m - eher 10 cm! Sonst müsste man als Überholender ständig seine Rübe quer zum Wind stellen. Als Überholter ist es eigentlich einfach, die 10m Abstand herzustellen, wenn der Überholende sein Tempo weiter fährt - wie übrigens auch im Straßenverkehr vorgeschrieben darf der Überholende sein Tempo also nach dem Überholen nicht einfach verringern, genausowenig, wie der Überholte da einfach Gas geben darf. Damit wird dann automatisch in der nötigen Zeit der nötige Abstand hergestellt, ohne dass einer der beiden den anderen behindert. Wenn der Volldepp (egal, welcher der beiden) dagegen sein Tempo nicht ansatzweise konstant halten kann, dann passt es natürlich nicht mit dem Abstand, und der KR muss dem Volldepp halt eine Zeitstrafe verpassen. Momentan geht das Regelwerk meines Verständnis nach davon aus, dass der Überholte dann bremsen muss, wenn der Überholende der Volldepp ist - hier sollte evt. nachgebessert werden (per Formulierung, Klarstellung oder ggf. Regelanpassung). |
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