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Man kann doch eine zukuenftige Liste bestimmen. Edith meint, dass mein voriges Posting unklar war. Mit "aktuelle Liste" meinte ich die am Tag X aktuelle Liste. |
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Nimm das Beispiel Koffein: war erst nicht drauf, dann war's drauf, dann wieder nicht. Wie soll der Athlet denn da vorgehen? |
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Nopogobiker |
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Ansonsten gibt es auf der WADA-Liste bei den verschiedenen Wirkstoffklassen immer eine Analogklausel, die automatisch neu auf den Markt kommende und noch nicht namentlich in der Liste aufgeführte Dopingsubstanzen mit erfasst und die Grundlagen für spätere Sperren schafft. Auf der Grundlage dieser Analogklausel erfolgten in der Vergangenheit die Verurteilungen von Mühlegg (erwischt mit dem damals noch neuen und auf der Liste nicht erfassten Darbepoietin), Marion Jones (erwischt mit einem von den Balco-Laboratories neu designten bis dahin unbekanntem Designer-Steroid) oder auch die Sperren wegen Bromantan (Leichtathletik, Skilanglauf), sowie auch die Sperre von Katrin Krabbe und Grit Breuer nach Clenbuterol-Missbrauch. Clenbuterol z. B. hat chemisch eine völlig andere Struktur wie die anderen Anabolika, die alle eine Steroidstruktur als Grundgerüst aufweisen, trotzdem wird es bei der Bemessung des Strafmaßes als Anabolikum und nicht als Asthmamittel gehandhabt, weil es in der Szene als Anabolikum gehandelt und eingenommen wird. |
Koffein ist doch ein super Beispiel. Wer sich das frueher in Unmengen reinpfiff, hat doch die Intention der Leistungssteigerung gehabt.
Was soll denn Morgen verboten werden? Bananen? Haferflocken? Wasser? MaW: wer sich natuerlich ernaehrt, hat nichts zu befuerchten. |
Ich sehe das grundsätzlich wie Drullse: Ich kann für etwas, das heute nicht verboten ist, später nicht bestraft werden aufgrund des Rückwirkungsverbots.
Problematischer wird es natürlich im vorliegenden Fall: Ich nehme eine Substanz (die heute niemand kennt), mit der ich eine (unerlaubte?) Leistungssteigerung hervorrufe. Die Tat ist somit an sich sanktioniert, aber das (verbotene) Tatwerkzeug noch nicht bekannt.....hmmmm mal ins unreine gedacht: Es sollte dann im Vertrag eher auf die Manipulationshandlung abgestellt werden. Allerdings tue ich mich schwer eine Manipulationshandlung ohne verbotene Substanz hinzubekommen. Rein auf die Tathandlung abzustellen, also die Einnahme von Substanzen in der Absicht eine (unerlaubte) Leistungssteigerung hervorzurufen ist m.E. nicht durchsetzbar. Da könnt ich ja schon die Einnahme von KH's verbieten (übertrieben gesagt). Außerdem werde ich Probleme bekommen, die Absicht nachzuweisen. Ich kenne ehrlich gesagt die einschlägigen Vorschriften nicht, von daher weiß ich nicht, wie die Details da gereglt sind....müsste man mal nachsehen welche Anknüpfungspunkte dort drin stehen. Wer sich natürlich ernährt, hätte dann natürlich etwas zu "befürchten", da man im Krankeheitsfall immer etwas verschrieben bekommen kann, was morgen auf irgendeiner Liste steht.... Edith: Evtl. wäre es ja ein gangbarer Weg, wenn man statt der einzelnen Einzelnen Mittel auf die darin entahltenen Substanzen oder Wirkungsweisen zurück greift... allerdings wird man dann "Neuerfindungen" wohl auch nicht erwischen. Da wären jetzt mal die Biochemiker gefragt.. Edith II: Das was HAFU mit der Analogklausel meint, geht genau in diese Richtung |
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