chris.fall |
20.10.2014 14:18 |
Moin,
Zitat:
Zitat von Hafu
(Beitrag 1089024)
Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)?
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wenn ich mir die Kontrollrate bei Verstößen gegen das andere Ende des vorgeschriebenen Helligkeitsspektrums - also gegen die mindestens 50% der Blindschleichen, die hier in Browntown ohne Licht rumeiern - so ansehe, würde ich mal tippen, dass die Chance auf ein Ticket wegen zu heller Beleuchtung gegen Null tendiert.
Die "paar Euro", die das im Ernstfall kosten würde, wären aber wie bei vielen anderen Fragen, welche die StVo für den spochtlichen Radfahrer (Radweg ja/nein usw.) so aufwirft, nicht meine Hauptsorge. Sorgen würde ich mir eher um die Rechtsstreitigkeiten machen, die entstehen, wenn es mal wirklich geknallt haben sollte. Sprich: Irgend ein Verstoß gegen die StVo ist ein gefundenes Fressen für die gegnerische Versicherung, falls es sonst richtig teuer - beispielsweise wegen Verletzungen - für die werden würde...
Viele Grüße,
Christian
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