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Übrigens, Haftung hat man immer, egal ob es im Vertag steht oder nicht. Das wissen nur Viele nicht. In der IT ist immer schwierig, da sollte man immer genau dokumentieren, wer was wie und warum.
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Bin kein Jurist, aber habe schon viele IT-Arbeitsverträge als AG unterschrieben, bisher hatten wir solche Klausen nicht.
Aber Haftung bei Fahrlässigkeit kann dir natürlich immer blühen, wenn Tests vorgeschrieben sind und du überspringst die "nachweislich", hast du im Fehlerfall ein Problem. D.h. es hängt auch immer mit den Ablauforganisationstruktur zusammen. In extrem sensitiven Bereichen ist somit eine Deckelung der Haftung so keine schlechte Sache, kommt natürlich auf die Zahl x an. |
Zitat:
Ob jetzt ein "vergessener" Test eine grob fahrlässige Pflichtverletzung darstellt, kann man so abstrakt nicht sagen. Dazu kommt's sicher auf die Bedeutung des Tests und die Begleitumstände an. |
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