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geraldm 10.10.2014 10:20

Übrigens, Haftung hat man immer, egal ob es im Vertag steht oder nicht. Das wissen nur Viele nicht. In der IT ist immer schwierig, da sollte man immer genau dokumentieren, wer was wie und warum.

Starter2000 10.10.2014 11:08

Bin kein Jurist, aber habe schon viele IT-Arbeitsverträge als AG unterschrieben, bisher hatten wir solche Klausen nicht.

Aber Haftung bei Fahrlässigkeit kann dir natürlich immer blühen, wenn Tests vorgeschrieben sind und du überspringst die "nachweislich", hast du im Fehlerfall ein Problem.
D.h. es hängt auch immer mit den Ablauforganisationstruktur zusammen.

In extrem sensitiven Bereichen ist somit eine Deckelung der Haftung so keine schlechte Sache, kommt natürlich auf die Zahl x an.

Rhing 10.10.2014 13:45

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 1085551)
Was steht denn da drin bezüglich der groben Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde.

Wie man sich denken kann, lässt sich darüber in fast jedem Einzelfall streiten, ob dies der Fall ist.

Ich fragte aus folgendem Grund, was da genau drin steht:

Der Arbeitnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich schon nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Dafür hätte man das nicht in den Arbeitsvertrag aufnehmen müssen.

ABER: Der Arbeitnehmer haftet nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen auch bei sogenannter "mittlerer Fahrlässigkeit", jedenfalls nach Quoten.

Wenn nun aber bei dir drin stehen sollte, dass der Arbeitnehmer bei grober Fahrlässigkeit haftet, dann könnte das ein Ausschluss der Haftung für mittlere Fahrlässigkeit sein.

Dann wärst du haftungsrechtlich sogar besser gestellt, als wenn da gar nichts drin stehen würde.

Ich bin nicht hier, um TomX zu "bewerten". Vielmehr liegt der seltene Fall vor, dass 2 Juristen unabhängig voneinander zum gleichen Ergebnis gekommen sind. :Lachen2: Ist also eine Besserstellung gegenüber der Gesetzeslage, wenn der Sachverhalt komplett wiedergegeben ist.
Ob jetzt ein "vergessener" Test eine grob fahrlässige Pflichtverletzung darstellt, kann man so abstrakt nicht sagen. Dazu kommt's sicher auf die Bedeutung des Tests und die Begleitumstände an.


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