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Bei mir würde immer der Neuwert ersetz werden. Aber wie gesagt ist der Diebstahl aus der Wechselzone ausgeschlossen. |
Hausratversicherung leistet Neuwert der versicherten Sache.
Obergrenze ist natürlich die Versicherungssumme (ggfs. halt prozentuell begrenzt, je nach Vertrag / Klausel im Bereich Fahrrad). Ggfs. kann da was abgezogen werden im Falle von Unterversicherung aber wir wollen das ja jetzt nicht zu kompliziert machen. Es obliegt dem Versicherungsnehmer, Nachweise über die Werte führen zu können. Kommen aber entsprechende Summen zusammen wird sich die Schadenabteilung des Versicherers entsprechende Gutachter zur Hilfe nehmen. Unabdingbar ist - gerade wenn wie gesagt entsprechende Summen zusammen kommen - die polizeiliche Anzeige des Diebstahls. Abgesehen von der Tatsache, dass man natürlich nur richtige Angaben der Versicherung gegenüber machen sollte: wird das Rad durch die Polizei oder wen auch immer gefunden und es ist ein "billiger" Trainings-LRS drauf während man aber ganz andere Sachen angegeben hat dann kann es schon mal unangenehme Fragen geben. Und im worst case zahlst man Strafe wegen Versicherungsbetrug und die Versicherungsleistung zurück und macht sogar noch Minus. |
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Wege zum Betrügen gibt es immer. Die Versicherung kann sich dagegen kaum wehren. Viele sehen es ja so, dass ihre Versicherungsbeiträge zumindest mal wieder als Schadensfälle rauskommen müssen. Deshalb werden heruntergefallene teure Vasen gemeldet usw usw, die nie kaputt gingen und ähnliche Dinge. |
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Er sagte mir ebenfalls, dass Versicherungen bei Schäden die dem "Hausrat" unterliegen immer vom Rechnungspreis ausgehen. |
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