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Unproblematischer wäre sicher wenn das Ding ein fester Teil des Rahmens ist, das weiss ich in dem Fall nicht ob es "zusätzlich" dh. abnehmbar ist In der Sportordnung steht: G.2 Ausrüstung ... a) Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen am Wettkampfrad (ausgenommen Hinterrä- der) und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt. ...... b) Lenkeranbauteile müssen so positioniert sein, dass im Falle eines Unfalles Verletzungen vermieden werden. ........ f) Außergewöhnliche Ausrüstung bleibt bis zu einer anders lautenden Entscheidung des Wett- kampfgerichtes ungenehmigt. ....... g) Das Rad ist ebenfalls mit der Startnummer - sofern angeboten - zu versehen. Diese Nummer soll deutlich von links lesbar sein. h) Armauflagen und Auflieger sind erlaubt, nach vorne ragende, offene Rohre des Aufliegers müssen verschlossen oder gebrückt sein. Könnte es sein dass der Zauber als Lenkeranbauteil durchgeht?- wohl eher nicht g) und h) habe ich nur mal zur allgemeinen Erinnerung dazu gepackt... GENAU!!! Rohrenden zu! Startnummer links! Ihr glaubt nicht wie das nervt, wenn man als Kari am Check-In steht und gestandene Wettkämpfer einen ansehen wie eine Kuh wenn es blitzt, wenn man sie so nicht reinlässt. (So bin ich schon immer gestartet... ) p.s. was ich inzwischen weiss, ist dass der hässliche Steuersatz ohne Deckel (oben offen) der gerne an Canyon-Bikes verbaut wird, zulässig ist. |
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Hat er irgendein internes Kampfrichter-Betriebsfestigkeits-Gutachten versiebt? Zu Sebis Nase: nen Strohhalm rein, am Renntag nen Schluck Apfelschorle dazu, fertig. Andere integrieren ja auch die Trinkflasche aerodynamisch in den Rahmen. |
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Hier sieht das irgendwie so aus, als ob das ne richtige Verkleidung wäre:
http://ttbikefit.com/blog/wp-content...timobottle.jpg ![]() |
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Wenn die Herrschaften der Technischen Kommission gemeint hätten, dass alles, was rund ist, verschlossen sein muss, hätten sie das auch so reingeschrieben und sich nicht die Mühe gemacht, das explizit darauf einzugrenzen. In den Enden des Rennlenkers brauchst du übrigens auch keine Stopfen drin zu haben. wie vor kurzem schon mal geschrieben: Wenn man keine Regel benennen kann, gegen die der Athlet verstoßen hat, hat er auch gegen keine verstoßen. "Gefühlte" Regelverstöße sind für KR fehl am Platz. |
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Ein Prototyp ist aus meiner Sicht genau das Gleiche als ein einzelner extra angefertigter Maßrahmen und somit erlaubt. Es gibt aber grundlegende Bauvorschriften der ITU für das Rad, welche in der DTU Sportordnung komplett fehlen. Diese findet man in den ITU Rules und auch in den Reglementen unserer europäischen Nachbarn (Österreich, Schweiz, UK). Was mich einfach aufregt, das jedes Land wieder seine eigene "Sportordnungssuppe" kocht obwohl es eine übergeordnete ITU Richtlinie gibt. (Die WTC Rules gibt es ja auch noch!) Wer mal im Ausland startet sollte auf jeden Fall mal die lokal gültige Sportordnung durchschauen! Jetzt zur Nase vom Kienle Bike. Wenn man nach Sybenwurz`s Definition geht, dann ist erlaubt wenn es noch eine zusätzliche Funktion hat. Da ist aus meiner Sicht die Grauzone. Man könnte ja auch über den "Kofferraum" des Trek Speed Concepts diskutieren. Wenn man es leer lässt ist es nur eine Verkleidung. Wird ja sogar von Trek zur Verbesserung der Gesamtaerodynamik beworben! Was ist mit diesem Teil? Noch kurz zu den offen Rohrenden. Da kocht die DTU auch sein eigenes Süppchen. In allen anderen mir bekannten Reglementen sind alle Rohrenden zu schließen! |
Meiner Meinung nach könnte man eine ganze Reihe an DTU- oder ITU-Regeln, die das Bike oder die Bekleidung betreffen, ersatzlos streichen. Auch die alberne technische Kontrolle der Bikes beim Checkin gehört abgeschafft. Triathlon ist im Hinblick auf seine Regelungswut definitiv die Spießersportart Nummer eins, nur noch übertroffen von der traditionellen chinesischen Peking-Oper.
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