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-   -   Verkleidungsteile an Tri-Bikes (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=33040)

popolski 17.06.2014 19:54

Zitat:

Zitat von Microsash (Beitrag 1050878)
Der große Unterschied wird sein, ob der Hr. Kienle mit dem neuen tollen Superprotobike an den Start kommt oder ein Allerweltsteilnehmer, der sich selbst ein schönen Carbonabweiser gebastelt hat.......

Das wird es leider sein. Grundsätzlich sind derartige Verkleidungen schlicht verboten
Unproblematischer wäre sicher wenn das Ding ein fester Teil des Rahmens ist, das weiss ich in dem Fall nicht ob es "zusätzlich" dh. abnehmbar ist

In der Sportordnung steht:

G.2 Ausrüstung
...
a) Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen am Wettkampfrad (ausgenommen Hinterrä-
der) und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt.

......
b) Lenkeranbauteile müssen so positioniert sein, dass im Falle eines Unfalles Verletzungen vermieden werden.
........
f) Außergewöhnliche Ausrüstung bleibt bis zu einer anders lautenden Entscheidung des Wett-
kampfgerichtes ungenehmigt.

.......



g) Das Rad ist ebenfalls mit der Startnummer - sofern angeboten - zu versehen. Diese Nummer soll
deutlich von links lesbar sein.
h) Armauflagen und Auflieger sind erlaubt, nach vorne ragende, offene Rohre des Aufliegers müssen
verschlossen oder gebrückt sein.

Könnte es sein dass der Zauber als Lenkeranbauteil durchgeht?- wohl eher nicht

g) und h) habe ich nur mal zur allgemeinen Erinnerung dazu gepackt...

GENAU!!!

Rohrenden zu!
Startnummer links!

Ihr glaubt nicht wie das nervt, wenn man als Kari am Check-In steht und gestandene Wettkämpfer einen ansehen wie eine Kuh wenn es blitzt,
wenn man sie so nicht reinlässt. (So bin ich schon immer gestartet... )

p.s. was ich inzwischen weiss, ist dass der hässliche Steuersatz ohne Deckel (oben offen) der gerne an Canyon-Bikes verbaut wird, zulässig ist.

sybenwurz 17.06.2014 20:34

Zitat:

Zitat von popolski (Beitrag 1050911)
p.s. was ich inzwischen weiss, ist dass der hässliche Steuersatz ohne Deckel (oben offen) der gerne an Canyon-Bikes verbaut wird, zulässig ist.

Warum sollte der nicht zugelassen sein???
Hat er irgendein internes Kampfrichter-Betriebsfestigkeits-Gutachten versiebt?

Zu Sebis Nase: nen Strohhalm rein, am Renntag nen Schluck Apfelschorle dazu, fertig.
Andere integrieren ja auch die Trinkflasche aerodynamisch in den Rahmen.

Weißer Hirsch 17.06.2014 20:45

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1050922)
Warum sollte der nicht zugelassen sein???
Hat er irgendein internes Kampfrichter-Betriebsfestigkeits-Gutachten versiebt?

Die Grade oben sind ja geschützt. Sehe ich auch unkritisch.

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1050922)
Zu Sebis Nase: nen Strohhalm rein, am Renntag nen Schluck Apfelschorle dazu, fertig.
Andere integrieren ja auch die Trinkflasche aerodynamisch in den Rahmen.

Eben. Der Timo Bracht hat sich doch auch mal so eine Verkleidung für seinen Aerotrink basteln lassen und das war kein Thema.

Weißer Hirsch 17.06.2014 20:56

Hier sieht das irgendwie so aus, als ob das ne richtige Verkleidung wäre:

http://ttbikefit.com/blog/wp-content...timobottle.jpg

Thorsten 17.06.2014 22:02

Zitat:

Zitat von popolski (Beitrag 1050911)
h) Armauflagen und Auflieger sind erlaubt, nach vorne ragende, offene Rohre des Aufliegers müssen
verschlossen oder gebrückt sein.

Ihr glaubt nicht wie das nervt, wenn man als Kari am Check-In steht und gestandene Wettkämpfer einen ansehen wie eine Kuh wenn es blitzt,
wenn man sie so nicht reinlässt. (So bin ich schon immer gestartet... )

p.s. was ich inzwischen weiss, ist dass der hässliche Steuersatz ohne Deckel (oben offen) der gerne an Canyon-Bikes verbaut wird, zulässig ist.

Sollte für einen KR, der sich mit seiner Materie auch ein wenig beschäftigt, eigentlich schon vor "inzwischen" klar sein.

Wenn die Herrschaften der Technischen Kommission gemeint hätten, dass alles, was rund ist, verschlossen sein muss, hätten sie das auch so reingeschrieben und sich nicht die Mühe gemacht, das explizit darauf einzugrenzen.

In den Enden des Rennlenkers brauchst du übrigens auch keine Stopfen drin zu haben.

wie vor kurzem schon mal geschrieben: Wenn man keine Regel benennen kann, gegen die der Athlet verstoßen hat, hat er auch gegen keine verstoßen. "Gefühlte" Regelverstöße sind für KR fehl am Platz.

läuVer 17.06.2014 22:34

Zitat:

Zitat von Weißer Hirsch (Beitrag 1050927)
Die Grade oben sind ja geschützt. Sehe ich auch unkritisch.

Ich wurde dieses Jahr in Rheinfelden nur mit einem Korken in dem Loch in die Wechselzone gelassen...

hanse987 17.06.2014 23:40

Zitat:

Zitat von CatchMeIfYouCanBLN (Beitrag 1050874)
Solange du nicht mit sowas ankommst dürfte es wohl erlaubt sein:


Interessant wäre sicherlich wo Kampfrichter hier die Linie ziehen. Anyone there?

Gruß

Ray

Mit diesem Bike wird man nicht am Kampfrichter vorbeikommen!

Ein Prototyp ist aus meiner Sicht genau das Gleiche als ein einzelner extra angefertigter Maßrahmen und somit erlaubt. Es gibt aber grundlegende Bauvorschriften der ITU für das Rad, welche in der DTU Sportordnung komplett fehlen. Diese findet man in den ITU Rules und auch in den Reglementen unserer europäischen Nachbarn (Österreich, Schweiz, UK). Was mich einfach aufregt, das jedes Land wieder seine eigene "Sportordnungssuppe" kocht obwohl es eine übergeordnete ITU Richtlinie gibt. (Die WTC Rules gibt es ja auch noch!) Wer mal im Ausland startet sollte auf jeden Fall mal die lokal gültige Sportordnung durchschauen!

Jetzt zur Nase vom Kienle Bike. Wenn man nach Sybenwurz`s Definition geht, dann ist erlaubt wenn es noch eine zusätzliche Funktion hat. Da ist aus meiner Sicht die Grauzone. Man könnte ja auch über den "Kofferraum" des Trek Speed Concepts diskutieren. Wenn man es leer lässt ist es nur eine Verkleidung. Wird ja sogar von Trek zur Verbesserung der Gesamtaerodynamik beworben! Was ist mit diesem Teil?

Noch kurz zu den offen Rohrenden. Da kocht die DTU auch sein eigenes Süppchen. In allen anderen mir bekannten Reglementen sind alle Rohrenden zu schließen!

Klugschnacker 17.06.2014 23:53

Meiner Meinung nach könnte man eine ganze Reihe an DTU- oder ITU-Regeln, die das Bike oder die Bekleidung betreffen, ersatzlos streichen. Auch die alberne technische Kontrolle der Bikes beim Checkin gehört abgeschafft. Triathlon ist im Hinblick auf seine Regelungswut definitiv die Spießersportart Nummer eins, nur noch übertroffen von der traditionellen chinesischen Peking-Oper.


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