BunterHund |
01.05.2014 03:08 |
Zitat:
Zitat von Alteisen
(Beitrag 1037516)
Laut Bundesanzeiger sah es für 2011 folgendermaßen/.../
Es besteht ein bilanzieller Kapitalfehlbetrag in Höhe von 80.825,07 €. Zur Vermeidung einer Überschuldung der Kapitalgesellschaft hat in 2010 die stille Gesellschafterin hinsichtlich Ihres der GmbH gewährten Darlehens in Höhe von insgesamt 25.000,00 € einen Rangrücktritt hinter die Forderungen der anderen Gläubiger erklärt. In 2011 hat zusätzlich ein weiterer Gläubiger in Höhe von insgesamt 60.000,00 € einen Rangrücktritt hinter die Forderungen der anderen Gläubiger erklärt."
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Danach denke ich, funktioniert das bisherige Geschäftsmodell eher suboptimal und ganz safe sieht diese Veranstaltung nicht aus....
...es sei denn, ich bin sicher, der Mann/die Frau schwimmt privat im Geld und kann alles locker zahlen.
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