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Ich sage Dir das nur, weil sehr guter Freund von mir am 30.12. plötzlich auf der Skipiste tot umfiel. Der Hochzeittermin war für den 15.6. geplant und seine arme Witwe hatte mit der Abwicklung des Hauses große Probleme. Seine Mutter musste ausbezahlt werden und sie zahlt auch andere Erbschaftsteuer. |
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Und wenn die Risiko LV zwar das Haus abzahlt, aber z.B. die Eltern des verstorbenen Mannes auf ihrem Teil bestehen muss die Frau evtl. das Haus verkaufen, weil sie die Auszahlung nicht alleine gestemmt/finanziert kriegt. Vor allem wenn der Hausbesitz nicht mit 50/50 geregelt ist kann es da schnell zu prekären Situationen kommen. * Da kann das Verhältnis vorher noch so gut sein. Wenn man aber z.B. zu zweit im Auto saß beim Unfall und einer tot ist und dann die Eltern anfangen "du hast mein Kind auf dem Gewissen...". Man weiß ja nie! |
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WIe ich schon sage, die unverheiratete Witwe musste die erbberechtigte Mutter ausbezahlen und Freibetrag bei Eheleuten ist deutlich höher. Wenn Kinder und Eigentum vorhanden ist, stehst Du als Ehepartner im Todesfall besser da. Es gibt auch Menschen, die heiraten, weil sie verantwortlich sein wollen, falls der Partner nach einen Unfall im Krankenhaus liegt. Natürlich kannst Du auch eine Patientenverfügung machen.:) :Huhu: |
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Matthias |
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Denn sonst ist die unverheiratete Partnerin ziemlich gekniffen. http://www.laek-rlp.de/patienten/patientenverfuegung/ Gruß N. |
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Dazu kommt eine Waisenrente vom AG und vom Staat. Ich denke damit ist mein Kind voll abgesichert, und die Mutter auch. |
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