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Superpimpf 09.04.2014 09:41

Zitat:

Zitat von Superpimpf (Beitrag 1032162)
Meine "Familie" sind bisher nur 2 Personen. Und wir sind beide voll erwerbstätig.

Aber zumindest eine Risiko-LV fürs Haus haben wir, damit die Sorge im Fall der Fälle vom Tisch ist.

Zitat:

Zitat von Mikala (Beitrag 1032164)
...und hoffentlich verheiratet.:Huhu:


Problem ist bekannt und die Planungen zur zeitnahen Lösung laufen :Liebe:

Mikala 09.04.2014 09:46

Zitat:

Zitat von Superpimpf (Beitrag 1032167)
Problem ist bekannt und die Planungen zur zeitnahen Lösung laufen :Liebe:

Sehr gut. Zeitnahe Lösung hört sich toll an.:Blumen:

Ich sage Dir das nur, weil sehr guter Freund von mir am 30.12.
plötzlich auf der Skipiste tot umfiel.
Der Hochzeittermin war für den 15.6. geplant und seine arme Witwe hatte mit der Abwicklung des Hauses große Probleme.
Seine Mutter musste ausbezahlt werden und sie zahlt auch andere Erbschaftsteuer.

Road_Runner 09.04.2014 09:47

Zitat:

Zitat von Mikala (Beitrag 1032164)
...und hoffentlich verheiratet.:Huhu:

Wozu?

Superpimpf 09.04.2014 09:55

Zitat:

Zitat von Road_Runner (Beitrag 1032174)
Wozu?

Bei unverheirateten geht das Erbe erstmal an die Eltern (Auch mit Testament wo was anderes drin steht, der Pflichtteil geht bei Streiterein trotzdem weg*).

Und wenn die Risiko LV zwar das Haus abzahlt, aber z.B. die Eltern des verstorbenen Mannes auf ihrem Teil bestehen muss die Frau evtl. das Haus verkaufen, weil sie die Auszahlung nicht alleine gestemmt/finanziert kriegt. Vor allem wenn der Hausbesitz nicht mit 50/50 geregelt ist kann es da schnell zu prekären Situationen kommen.

* Da kann das Verhältnis vorher noch so gut sein. Wenn man aber z.B. zu zweit im Auto saß beim Unfall und einer tot ist und dann die Eltern anfangen "du hast mein Kind auf dem Gewissen...". Man weiß ja nie!

Mikala 09.04.2014 09:56

Zitat:

Zitat von Road_Runner (Beitrag 1032174)
Wozu?

Weil der Gesetzgeber Dich deutlich besser stellt, wenn Du verheiratet bist.
WIe ich schon sage, die unverheiratete Witwe musste die erbberechtigte Mutter ausbezahlen und Freibetrag bei Eheleuten ist deutlich höher.

Wenn Kinder und Eigentum vorhanden ist, stehst Du als Ehepartner im Todesfall besser da.

Es gibt auch Menschen, die heiraten, weil sie verantwortlich sein wollen, falls der Partner nach einen Unfall im Krankenhaus liegt.
Natürlich kannst Du auch eine Patientenverfügung machen.:)

:Huhu:

Matthias75 09.04.2014 10:02

Zitat:

Zitat von Mikala (Beitrag 1032178)
Weil der Gesetzgeber Dich deutlich besser stellt, wenn Du verheiratet bist.
WIe ich schon sage, die unverheiratete Witwe musste die erbberechtigte Mutter ausbezahlen und Freibetrag bei Eheleuten ist deutlich höher.

Wenn Kinder und Eigentum vorhanden ist, stehst Du als Ehepartner im Todesfall besser da.

Wir haben die Lebensversicherungen "über Kreuz" abgeschlossen: Jeder hat also nicht sein eigenes Leben versichert, sondern das des Partners. Somit fällt das Problem weg, dass die ausgezahlte Summe in das Erbe reinfällt. Es fallen so z.B. keine Erbschaftssteuern an.

Zitat:

Zitat von Mikala (Beitrag 1032178)
Es gibt auch Menschen, die heiraten, weil sie verantwortlich sein wollen, falls der Partner nach einen Unfall im Krankenhaus liegt.
Natürlich kannst Du auch eine Patientenverfügung machen.:)

:Huhu:

Neben romantischen Gründen ein eindeutiger Vorteil. Als Freund/Freundin wird's z.B. wesentlich schwieriger Infos im Krankenhaus zu bekommen...

Matthias

Nobodyknows 09.04.2014 10:04

Zitat:

Zitat von Mikala (Beitrag 1032178)
Natürlich kannst Du auch eine Patientenverfügung machen.:)

...und eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und ein Testament.

Denn sonst ist die unverheiratete Partnerin ziemlich gekniffen.

http://www.laek-rlp.de/patienten/patientenverfuegung/

Gruß
N.

Road_Runner 09.04.2014 10:09

Zitat:

Zitat von Mikala (Beitrag 1032178)
Weil der Gesetzgeber Dich deutlich besser stellt, wenn Du verheiratet bist.
WIe ich schon sage, die unverheiratete Witwe musste die erbberechtigte Mutter ausbezahlen und Freibetrag bei Eheleuten ist deutlich höher.


:Huhu:

Mein RLV und Vermögen geht auf mein Nachkommen und der hat 400.000€ Freibetrag, somit sehe ich den Punkt nicht.
Dazu kommt eine Waisenrente vom AG und vom Staat. Ich denke damit ist mein Kind voll abgesichert, und die Mutter auch.


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