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Ich würde mit dem Veranstalter Klartext reden und der sollte ein Interesse haben, dass ihm seine Teilnehmer erhalten bleiben. Entweder stellt der Zeitnehmer dann das dreiste Verhalten ab oder er verschwindet auf kurz oder lang aus dem Markt. |
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André |
Ja, das stimmt schon. Aber wegen so einem Mist in der Bonität herabgestuft zu werden ist doof..
Da reicht es ja schon, wenn mal ein Titel bestanden hat :) |
Nochmal der relevante Teil der aktuellen AGB vollständig zitiert:
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So wie ich es bisher verstanden habe, ist der Zeitnehmer quasi der Verkäufer, mit dem Du einen Vertrag schließt und der Veranstalter der Hersteller, dessen Produkt Du kaufst.
Wobei es hier so ist, dass der Zeitnehmer, beiden Parteien Gegenüber als Dienstleister auftritt. Sowohl Veranstalter als auch Du bezahlen Ihn für seine Dienste. Die AGBs von beiden sind für Dich bindend. |
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die AGB waren "damals" andere und ich hatte die sogar gespeichert, werde mal raussuchen... Soweit ich mich erinnere, war dort zwar von Ersatz der Kosten, jedoch nicht von einem Pauschalbetrag die Rede. Es gab allerdings auch eine Anmeldebstätigung, die hatte ich noch gar nicht geöffnet gerade aus der Mailablage gefischt. Da ist von 15 Euro (und auch nicht von 25) die Rede. Wie man es dreht ist es allerdings Bullshit, da die Rechtssprechung des OLG hierzu ohnehin eine deutlich andere Sprache spricht: http://www.teltarif.de/keine-pauscha...ews/46190.html Hier noch der Text aus der Anmeldebestätigung Online-Zahlung per elektronischem Lastschriftverfahren Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinlösung der Lastschrift oder Rückgabe der Lastschrift eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15 Euro entsteht. Sollten Sie Fragen zu Abbuchungen haben wenden Sie sich hierzu vorher an uns per E-Mail an support@ Akzeptierte Haftungs- und Veranstalterbedingungen: Der Haftungsausschluss des Veranstalters wird akzeptiert. Hiermit akzeptiere ich die Bedingungen bzgl. der ProChip-Miete, dass der ProChip automatisch zum Preis von 95 Euro inkl. MwSt. gekauft wird, sofern er nicht am Tage der Veranstaltung zurückgegeben wird. Hiermit ermächtige ich XXX den Kaufpreis des gemieteten ProChips, bei Nichtrückgabe am Veranstaltungstag, vom genanntem Konto abzubuchen. Sollte die Lastschrift fehlschlagen entstehen zusätzlich 15 Euro Rücklastschriftgebühren. |
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